29/09/2022
🔴Unsere Leistungen.
🔸️kostenloses und für Sie unverbindliches Beratungsgespräch
🔸️Planung und Organisation der 24-Stunden-Personenbetreuung
🔸️Beratung über mögliche Zuschüsse
🔸️Erledigung sämtlicher Formalitäten und Behördenwege (inkl. Zuschussbeantragung)
🔸️Vertragsabwicklung zwischen KlientIn und PersonenbetreuerIn
🔸️Organisation des Wechsels des Personenbetreuers
🔸️Ansprechpartner für Klienten & Klientinnen, Familie und PersonenbetreuerIn
🔴Leistungen der BetreuerInnen
👉Was tun Personenbetreuer?
Unterstützung bei der Lebensführung:
✅Gestaltung des Tagesablaufs,
✅Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
Gesellschafterfunktion:
✅Gesellschaft leisten, Führen von Konversation,
✅Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte,
✅Begleitung bei diversen Aktivitäten.
Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die zu betreuende Person.
Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (beispielsweise einen Urlaub oder einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt).
👉Ausführung folgender Tätigkeiten:
✅Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
✅Unterstützung bei der Körperpflege
✅Unterstützung beim An- und Auskleiden
✅Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
✅Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer
* Sofern keine medizinischen bzw. pflegerischen Gründe dagegen sprechen
⚠️Folgende Tätigkeiten dürfen von PersonenbetreuerInnen nicht ausgeführt werden:
✅Jegliche pflegerische Tätigkeiten
✅Verabreichung von Medikamenten
✅Anlegen von Bandagen und Verbänden, Anführung des ✅Verbindens von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundauflagen oder Beta-Isodona
✅Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
✅Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens einfache Licht- und Wärmeanwendungen sowie weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten, sofern diese einen zu den in den genannten Tätigkeiten vergleichbaren Schwierigkeitsgrad oder vergleichbare Anforderungen aufweisen.
* außer die Tätigkeiten wurden von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/einem Arzt delegiert/übertragen
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