27/02/2026
📢 Wichtige Information zur Versorgung mit sensomotorischen Einlagen
In den vergangenen Jahren wurden du oder dein Kind mit sensomotorischen Einlagen versorgt.
Mit Urteil vom 12.06.2025 (B 3 KR 12/23 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass sensomotorische Fußorthesen als neue Behandlungsmethode gelten. Da bislang keine Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgt ist, besteht aktuell keine einheitliche Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.
Seitdem entscheiden die Krankenkassen individuell und abhängig vom Einzelfall über eine (teilweise) Kostenübernahme.
➡ Wichtig: Dein Arzt kann sensomotorische Einlagen weiterhin verordnen.
➡ Wir beraten dich persönlich in unseren Fachgeschäften und unterstützen dich bei der Beantragung der Kostenübernahme sowie beim gesamten Versorgungsprozess.
Informationen zu sensomotorischen Einlagen findest du auch auf: www.ord.de/sensomotorische-einlagen/