24/02/2026
Wir erklären wieder eine logopädische Verordnung für einen Erwachsenen:
Diagnosegruppe SP5 = Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung
ICD-10
R47.1 = Dysarthrie (Eine Sprechstörung, die durch neurologische Schädigung entstanden ist: Atmung, Stimme und Artikulation sind beeinträchtigt)
F06.9 = Hirnorganisches Psychosyndrom (Psychische Veränderungen durch eine Hirnschädigung: Denken, Gedächtnis, Stimmung oder Verhalten betroffen)
Symptome: Der Arzt hat in diesem Fall das Feld a angekreuzt. Dies bedeutet, dass eine Schädigung der kognitiv-sprachlichen Funktion vorliegt.
Anamnesegespräch: In einem ausführlichen Anamnesegespräch ermittelt der Logopäde oder die Logopädin, in welcher Form sich die Sprechschwierigkeiten äußern. Da das angekreuzte Feld eine allgemeine Einordnung darstellt, sind genauere Informationen erforderlich. Zusätzlich wird eine entsprechende Diagnostik durchgeführt. Falls notwendig, kann auch eine Rücksprache mit dem Arzt oder dem evtl. zuständigem Pflegepersonal durchgeführt werden. Auch die Angehörigen werden gerne miteinbezogen.
Therapieumfang: Es wurden 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten verordnet, die ein- bis dreimal pro Woche stattfinden. Nach Abschluss der 10 Einheiten erwartet der Arzt einen Therapiebericht.
Hausbesuch: Es wurde ein Hausbesuch verordnet. Somit fahren wir LogopädInnen zu dem Patienten nach Hause oder ins Pflegeheim.