20/11/2025
Hier mal wieder eine logopädische Verordnung für ein Kind, einen Jugendlichen oder Erwachsenen:
Diagnosegruppe SP4 = Störungen des Sprechens/der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit z.B. bei angeborenen Fehlbildungen, Infektionen, Hörsturz, Trauma oder bei Versorgung mit Hörimplantaten (Mittelohrimplantate, Knochenleitungsimplantate oder Cochlea-Implantate)
ICD-10
H71 = Zustand nach Cholesteatom
Cholesteatom= Ein Cholesteatom ist sozusagen eine chronische Mittelohrentzündung. Also eine gutartige, aber knochenzerstörende Entzündung im Mittelohr, die sich durch Hautgewebe aus dem Gehörgang bildet und zu Symptomen wie Hörverlust, Schwindel und übelriechendem Sekret führen kann.
Symptome: Der Arzt hat in diesem Fall das Feld a angekreuzt. Dies bedeutet, dass eine Schädigung der Sprech- und Sprachfunktion mit gestörter oder fehlender lautsprachlicher Kommunikation vorliegt. Das ist wieder eine sehr allgemeine Bezeichnung, daher führen wir natürlich das wichtige Anamnesegespräch mit den Patienten durch.
Anamnesegespräch: In einem ausführlichen Anamnesegespräch mit dem Patienten oder den Eltern / Erziehungsberechtigten ermittelt der Logopäde oder die Logopädin, worum es geht, inwieweit die Hörstörung die Kommunikation beeinträchtigen und welche Hilfe sich der Patient wünscht. Da die angekreuzten Felder eine allgemeine Einordnung darstellen, sind genauere Informationen erforderlich.
Therapieumfang: Es wurden 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten verordnet, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden. Nach Abschluss der 10 Einheiten erwartet der Arzt einen Therapiebericht.