07/10/2023
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Gesundheits-Check-up
Alter
18 bis 34 Jahre einmalig
bzw. ab 35 Jahren alle drei Jahre
Frauen und Männer
1. Anamnese (z. B. Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Bewegungsmangel, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken), Überprüfung des Impfstatus
2. körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks
3. Laboruntersuchung
a) aus dem Blut (ab 35 Jahren; bei 18- bis 34-Jährigen erfolgt eine Laboruntersuchung bei entsprechendem Risikoprofil):
Lipidprofil (z. B. Cholesterin), Glukose
b) aus dem Urin (nur ab 35 Jahren):
Eiweiß, Glukose, rote/weiße Blutkörperchen, Nitrit
4. Beratung über die Untersuchungsergebnisse und zu individuellen Risikofaktoren. – Sofern medizinisch angezeigt – ggf. Ausstellen einer Präventionsempfehlung (z. B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtmittelkonsum). Das Hautkrebs-Screening kann ggf. in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.
5. Im Ramen des Check-up besteht einmalig auch der Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion (ab 35 Jahren).
Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.