13/11/2025
Um Patientensicherheit in der Osteopathie bundesweit einheitlich herzustellen, reicht ein neues Berufsgesetz allein nicht aus. 🤔
Dazu dienen, in Ergänzung zum jeweiligen Heilberufsgesetz, eigene Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (oder Approbationsordnungen). Für die Osteopathie wäre das eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Osteopathie, kurz OsteoAPrV oder OAPrV. 🤗
Als BAO setzen wir uns dafür ein, dass eine künftige OsteoAPrV den hohen Qualitätsstandards der BAO entspricht. 👍
Mehr dazu: https://bao-osteopathie.de/news210