20/10/2025
Stirbt ein Mensch, hinterlässt er zahlreiche digitale Spuren. Stirbt jedoch ein Angehöriger ohne einen digitalen Nachlass zu hinterlassen, dann ist Detektivarbeit angesagt. Sind zumindest die Profile bekannt, können Rechtsnachfolger:innen die Plattformen direkt kontaktieren. Dafür sollten folgende Unterlagen (evtl. in englischer Übersetzung) bereitliegen:
👉 Vollständiger Name der/des Verstorbenen
👉 Link zum betroffenen Profil
👉 Geburts- und Sterbeurkunde
👉 Einantwortungsurkunde (= Rechtsnachfolge)
👉 Eigene Kontaktdaten
Mehr zum Thema "Digitaler Nachlass", finde Sie in unserem Ratgeber 👉 unvergessen-bestattung.at/wissenswertes/digitaler-nachlass
Posts auf Facebook und Co.? Was aber soll nach dem Tod mit diesen Inhalten passieren? Wir klären auf.