04/05/2023
Auch wir haben eine Stellungnahme zum neuen elektronischen Mutter-Kind-Pass eingebracht.
Hier geht es zum Gesetzesentwurf: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/259
Was denkt ihr?
"Graz, 25.4.2023
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus unserer jahrzehntelangen, sehr familiennahen Sicht dürfen wir Ihnen hiermit unsere Stellungnahme zum „Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem nähere Regelungen zu einem Elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen werden (eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG) erlassen und das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Eltern-Kind-Pass-Gesetz)“ darlegen.
Die medizinische Betreuung von Schwangeren und Babys ist seit vielen Jahren durch den Mutter-Kind-Pass erfolgreich geregelt. Was völlig fehlt, ist psychische, emotionale und soziale Begleitung in der für die individuellen Personen wie für uns als Gesellschaft so prägenden und vulnerablen Zeit.
Im Sinne einer evidenzbasierten physischen und psychischen Gesunderhaltung, sowie der Gewaltprävention (Gewalt unter der Geburt, häusliche Gewalt der Schwangeren und jungen Mutter gegenüber, elterliche Gewalt dem Kind gegenüber) sehen wir erweiterte Hebammenbetreuung ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Wochenbettes und darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit, wie auch Elternbildung und Stillberatung als dringende Notwendigkeit für alle werdenden Eltern!
Ebenso sollte die Chance genutzt werden und auf die Möglichkeit einer Doula-Begleitung hingewiesen werden.
Wir benötigen frauen- und familienzentrierte Betreuung und Begleitung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, die nicht nur medizinische Risiken sondern insbesondere das vollumfängliche, ganzheitliche und individuelle Wohlergehen der Mutter und damit auch die des Babys und der gesamten Familie priorisiert!
Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Stärkung und Ausweitung der Hebammenarbeit.
Das kann etwa mittels weiterer im eEKP verankerter Hebammenberatungen oder durch Durchführung der vorgesehenen Untersuchungen durch eine Hebamme (anstelle einer Ärztin/eines Arztes) erfolgen.
Die engere Zusammenarbeit mit dem österreichischen Hebammengremium, den Landesstellen sowie mit Hebammen geführten Vereinen und freiberuflich arbeitenden Hebammen ist dringend erforderlich!
Folgende offene Fragen ergeben sich nach Durchsicht des Ministerialentwurfs:
1. Wie wird mit Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der Fristenlösung umgegangen? Erhalten alle Personen die, zum Beispiel im Zuge einer Folgeschwangerschaft, Einsicht in den eEKP nehmen, die Informationen über die vorangegangene Schwangerschaft? Müssen Frauen sich Fragen zum Ende dieser Schwangerschaft gefallen lassen? Wie werden diese Frauen geschützt?
2. Wie wird mit Daten zu anonymen Geburten verfahren? Wie werden diese Frauen geschützt?
3. Wie wird das Selbstbestimmungsrecht der Frauen gewahrt, wenn durch den Namen „Eltern-Kind-Pass“ Väter und Männer die unter Umständen getrennt leben, gewalttätig oder nicht erziehungsberechtigt sind, glauben, das Recht auf Informationen zum Gesundheitszustand der Frau zu haben? Wie werden diese Frauen geschützt?
Durch die Formulierung „Eltern-Kind-Pass“ werden Alleinerziehende nicht angesprochen und aus der Wahrnehmung gedrängt. Wir erachten eine Namensänderung deshalb als sinnvoll.
Wir hoffen sehr, dass diese Punkte zur Umsetzung finden!
Mit freundlichen Grüßen
Julia Feier
stv. Obfrau des Eltern-Kind-Zentrums Graz"