22/04/2026
Wahlarzt – wie funktioniert das mit der Rückerstattung? 🤔
Rund um das Thema Wahlarzt gibt es viele Fragen – vor allem dazu, wie die Kostenrückerstattung funktioniert.
Als Wahlarztordination erfolgt die Verrechnung direkt mit den Patientinnen und Patienten. Die Kosten können danach bei der jeweiligen Sozialversicherung eingereicht werden. 🧾
Die Rückerstattung erfolgt durch alle gesetzlichen Kassen (ÖGK, BVA-EB, BVA-OEB, SVS) nach den jeweiligen Kassentarifen für die erbrachten Leistungen.
In unserer Ordination übernehmen wir diese Einreichung direkt für unsere Patientinnen und Patienten, sodass hier kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Wenn eine private Zusatzversicherung besteht, kann je nach Vertrag auch der verbleibende Restbetrag übernommen werden.
Bei organisatorischen Fragen zum Ablauf unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.
OÄ Dr. Elke Fröhlich-Sorger
HNO Fröhlich
📍Grabenstraße 231, 8045 Graz
🌐 www.hno-froehlich.at