14/01/2026
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass für die Vorlage ausländischer Dokumente (zum Beispiel eines ausländischen Reisepasses oder Personalausweises) keine Gebühren mehr zu zahlen sind, wenn diese für amtliche Zwecke verwendet werden. Das gilt bei der Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Wohnsitzes sowie bei der Aktualisierung der Meldedaten.
Die Erfassung ausländischer Schriften ist daher seit dem 24. Dezember 2025 kostenlos.
Außerdem wurde klargestellt, dass auch weiterhin keine Gebühren anfallen, wenn eine Meldebestätigung im Zuge einer An-, Um- oder Abmeldung ausgestellt wird.
Die Änderungen des BGBl. I Nr. 97/2025 sind mit 24. Dezember 2025 in Kraft getreten.