06/07/2024
Die Gesetzeslage für Sportwissenschafter und Trainingstherapeuten war (! ) etwas schwierig.
Meine Patienten können meine Dienstleistung auf ärztliche Anordnung über die ÖGK abrechnen, wenn ich bei einem Arzt oder Physio (!) angestellt bin - auf selbständiger Basis aber nicht. Masseure, Physiotherapeuten etc ohne 5 jährigem Masterstudium (= Trainingstherapie Ausbildung) können aber auch auf Selbständiger Basis über die ÖGK abrechnen🫣
Ein Gesetzesbeschluss im Nationalrat gleicht dieses Ungleichgewicht nun aus.
Ab 01.01.2025 kann die Trainingstherapie bei mir (auf selbständiger Basis) auch auf ärztliche Anordnung erfolgen.🥳
Was das im Detail heißt, werden die Verhandlungen in den nächsten Monaten zeigen.
‼️Selbstständigkeit für Trainingstherapeut:innen und Veröffentlichung Positionspapier‼️
Mit gestern, 4. Juli wurden die Berufsrechte der Trainingstherapeut:innen ausgeweitet und im Nationalrat beschlossen, sodass sich akkreditierte Trainingstherapeut:innen zukünftig selbstständig machen können. Die Berufspflichten werden an die MTD-Berufe angepasst und entsprechen damit den Regelungen anderer gehobener Gesundheitsdienste. Nach Bestätigung im Bundesrat (nächste Woche), tritt die Änderung mit 1.1.2025 in Kraft.
Langjährige Diskussionen des Berufsverbandes VSÖ und zahlreiche Initiativen auch von universitärer Seite haben zu diesem nötigen und positiven Schritt geführt.
Diese Änderung bedeutet zum einen eine bessere Versorgung und individuelle Betreuung für Patient:innen, die auf therapeutische Unterstützung angewiesen sind und zum anderen eine Stärkung der Sportwissenschafter:innen im Gesundheitswesen.
Die Gesetzesänderung ermöglicht es, Trainingstherapeut:innen unabhängig von einer Anstellung in einer Krankenanstalt auch selbständig Training als Therapie der österreichischen Bevölkerung anzubieten. Die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist im Einklang mit der internationalen Entwicklung, Training als Therapie (Exercise is Medicine) verstärkt in der Gesundheitsversorgung einzusetzen und folgt dem Beispiel Australiens, Kanadas und des Vereinigten Königreichs.
Zu der Relevanz der sportwissenschaftlichen Trainingstherapie, sowie den akademischen Mehrwert durch die universitäre Ausbildung wurde kürzlich ein Positionspapier verfasst, um die Aufgaben- und Wirkungsbereiche transparent zu machen. Es soll auch als Grundlage für Gespräche mit den Gesundheitskassen und Versicherungsträgern dienen, wenn die Abrechnung von Therapieleistungen verhandelt wird. Hier kann es aufgerufen werden https://doi.org/10.36950/2024.9ciss001