03/02/2026
Wenn eine krankheitswertige Störung laut ICD-10/ICD-11 vorliegt, kann ein Kostenzuschuss beantragt werden. Bei Genehmigung wird ein Teil der Kosten pro Einheit von der Krankenkasse übernommen!
ERHÖHUNG DER KOSTENZUSCHÜSSE FÜR PSYCHOTHERAPIE 📈
Eine große Hürde, die Menschen abhält, eine Psychotherapie zu beginnen, stellt der finanzielle Aspekt dar, denn die Psychotherapieplätze mit voller Kostenübernahme der Krankenkassen sind kontingentiert und oft mit längeren Wartezeiten verbunden. 💶
Tatsächlich hängt die Höhe der Kosten für eine Psychotherapie mit Kostenzuschuss durch die Krankenkassen nicht nur vom Honorar des:r Psychotherapeut:in ab, sondern auch von den möglichen Kostenzuschüssen der Krankenkassen 💭
Der Kostenzuschuss der Krankenkassen im neuen Kalenderjahr 2026 für eine Einheit Psychotherapie beträgt:
BVAEB: € 50,20
SVS: € 50,00
KFA: € 39,00
ÖGK: € 33,70
💡 Weitere Infos bezüglich Voraussetzungen und Formulare rund um die Antragsstellung finden Sie auf der Website des WLP:
https://www.psychotherapie-wlp.at/mitgliederservice/krankenkassen