12/11/2025
𝗚𝗲𝘀𝘂𝗻𝗱𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝘁𝗲𝗹𝗲𝗺𝗮𝘁𝗶𝗸𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇
Im Arzneimittelverkehr sind manche bürokratischen Hürden zu überwinden, insbesondere zu den Kriterien der Rezeptierung. Das soll zumindest innerhalb der EU allen Beteiligten den Ablauf der Arzneimittelgebarung erleichtern.
🔙 𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱 [1]:
- Ausbau der EU-Gesundheitsinfrastruktur
- Etablierung von EU-Rezepten und EU-Patientenkurzakten
- Implementierung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen zu EU-Rezept und Patientenakte
- Verbesserung der Kostenerstattung von im Ausland eingelösten Verschreibungen
- Erhöhung der Fälschungssicherheit von in Österreich ausgestellten EU-Rezepten
- Abbau bürokratischer Hürden (Übersetzungsservice innerhalb des Systems)
- Verbesserung der Anamnese durch Gesundheitsdienste-Anbieter (Sprachbarrieren)
🎯𝗭𝗶𝗲𝗹 [1-3]:
- Nationale Umsetzung der EU-EHDS-Verordnung
- Einrichtung nationaler Kontaktstellen
- Einbindung an die MyHealth@EU-Infrastruktur (https://www.gesundheit.gv.at/service/my-health-eu.html )
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Einsichtnahme von Patientenkurzakten
- Erleichterung des Arzneimittelzugangs via EU-Rezept
𝗞𝗲𝗿𝗻𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲 [1,2]:
✳️ Umsetzung des EU-Rezepts
✳️ Implementierung der elektronischen Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken
✳️ Elektronische Erfassung von Arzneimitteln durch die nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit
✳️ Abruf von EU-Patientenkurzakten durch Gesundheitsdienste-Anbieter
✳️ Etablierung nationaler Kontaktstellen für digitale Gesundheit
Quellen:
[1] BMI_Begutachtungsentwurf Gesundheitstelematikgesetz
[2] Parlament_Begutachtungsentwurf Gesundheitstelematikgesetz
[3] Verordnung (EU) 2025/327 (EK) 202500327