17/11/2020
CORONA Information der Praxis Seestadt
Es gelten verschärfte Ausgangsregelungen und die Schließung von vielen Geschäften und Einrichtungen. Zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen ist laut der COVID-19 Notmaßnahmenverordnung das Verlassen des privaten Wohnbereichs gestattet. Psychotherapie ist der ärztlichen Hilfe gleichgestellt d.h. Personen, die eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, dürfen die Psychotherapiepraxis aufsuchen.
Das bedeutet: Unsere Praxis ist weiterhin für persönliche Gespräche zwischen Klienten und Therapeuten GEÖFFNET! Um aber eine weitere und vor allem schnellere Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden und damit die Bevölkerung bestmöglich zu schützen, bieten wir an auf Telefon, Internet oder Videotelefonie umsteigen. Dazu wird es, zumindest für die Zeit des Lockdowns, mit jeder Klientin und mit jedem Klienten eine individuelle Vereinbarungen geben, genau auf die jeweiligen Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt.
Bleiben Sie gesund