14/10/2025
Illegale Mobilfunkantennen in der Schweiz – wenn der Rechtsstaat wegschaut
Während Politik und Telekomunternehmen den Ausbau des 5G-Netzes als notwendige Digitalisierung feiern, wächst in der Bevölkerung das Unbehagen. Immer mehr Bürger stellen fest, dass neue Antennen auftauchen – oft ohne sichtbare Baupublikation, ohne Anhörung und teilweise an Standorten, wo eigentlich keine Bewilligung vorliegt. Was früher eine klare Ausnahme war, scheint heute systematisch geworden zu sein: Mobilfunkanlagen werden in Betrieb genommen, bevor die rechtlichen Verfahren abgeschlossen oder überhaupt eröffnet sind. Diese Entwicklung wirft Fragen auf – nicht nur zum Gesundheitsschutz, sondern auch zum Zustand unseres Rechtsstaats. Wie können internationale Konzerne Antennen bauen oder aufrüsten, ohne dass Gemeinden, Nachbarn oder Umweltfachstellen korrekt informiert werden? Und warum findet dieses Thema in der Schweizer Medienlandschaft kaum Beachtung?
Der Kern des Problems liegt in der Einführung sogenannter adaptiver 5G-Antennen. Diese Systeme verändern ihre Sendeleistung dynamisch – je nach Anzahl Nutzer, Richtung und Datenbedarf. Das klingt nach technischer Effizienz, bedeutet aber auch: Die Strahlungsintensität lässt sich kaum mehr mit klassischen Messmethoden erfassen. Genau dieses Schlupfloch nutzen Betreiber heute aus. Statt ein neues Baugesuch für die Leistungssteigerung einzureichen, deklarieren sie die Aufrüstung als formelle Anpassung oder Ersatz gleicher Art. So bleibt das ursprüngliche Baugesuch bestehen – obwohl die Anlage real ein völlig anderes Strahlungsverhalten aufweist. In der Praxis senden viele adaptive Antennen stärker und gerichteter als bewilligt. Messungen vor Ort erfolgen oft nur im Mittelwert, mit Filtern oder gedämpften Eingängen, die Spitzenwerte verbergen. Kantonale Ämter können daher nicht prüfen, ob die Anlage im bewilligten Leistungsbereich arbeitet. Dadurch wird die Bau- und Umweltgesetzgebung, die eigentlich Bevölkerung und Umwelt schützen soll, de facto umgangen.
Mehrere Verfahren haben diese Kritik bestätigt. Gerichte in den Kantonen Bern, Zürich, Obwalden und auf Bundesebene stellten fest, dass bei verschiedenen Standorten mehr Strahlung abgegeben wurde, als bewilligt war. Teilweise mussten Antennen sogar vorübergehend abgeschaltet oder neu beurteilt werden. Trotzdem bleiben viele der betroffenen Anlagen weiter in Betrieb. Denn zwischen Feststellung und Vollzug klafft eine grosse Lücke. Kantone sprechen von formellen Defiziten, während Betreiber auf technische Korrekturen verweisen.
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-RASCHLE
In der Schweiz werden zahlreiche 5G-Antennen ohne gültige Bewilligung betrieben. Behörden kontrollieren kaum – der Rechtsstaat schaut weg.