25/11/2025
👉 Kanton St.Gallen senkt Höchstansätze für pflegende Angehörige:
Nun also doch: Um die hohen Restkosten bei der Anstellung pflegender Angehöriger zu senken, führt der Kanton St. Gallen ab dem 1. Januar 2026 einen reduzierten Höchstansatz von 68.90 Fr./Std. ein. Damit sinken die effektiven Restkosten um ca. 40%.
Diese Massnahme dient als Übergangslösung bis zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (2027/28). Bis dann fehlen wichtige normative und qualitative Vorgaben:
📍Wer gilt als pflegende Angehörige? Kanton AR weicht z.B. in der Definition vom Administrativvertrag zwischen Krankenversicherer und Spitexverbänden ab.
📍Welche qualitativen Vorgaben gelten z.B. bezüglich Betreuung durch diplomiertes Fachpersonal?
Ohne weitere Vorgaben besteht die ⚠️Gefahr, dass durch eine Reduktion der Entschädigung qualitativ gut aufgestellte Anbieter aus dem Markt gedrängt werden und nur Anbieter mit geringer Qualität bleiben…
Sinnvoll wäre es, der Bund würde für alle Kantone Vorgaben zur
📍Definition,
📍Qualität,
📍Anstellungsbedingungen und
📍Finanzierung machen...