29/10/2025
Schweiz fällt erneut bei Umsetzung der Istanbul-Konvention durch: Zivilgesellschaft fordert Taten statt leerer Worte
Acht Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention bleibt der Schutz vor Geschlechtsbezogener Gewalt in der Schweiz weiterhin ungenügend, trotz punktueller Fortschritte.
Besonders intersektionale Perspektiven, die Rassismus, Behinderung, Migration, Sucht, Alter und Armut mitdenken, bleiben in der Schweizer Politik weitgehend unbeachtet. Das Netzwerk Istanbul Konvention betont, dass Intersektionalität nicht heisst, einzelne Zielgruppen gesondert zu adressieren, sondern alle Massnahmen so zu gestalten, dass unterschiedliche Lebensrealitäten von Beginn an berücksichtigt werden.
«Kinder sind eigenständige Betroffene mit klaren Rechten. Es muss dringend sichergestellt werden, dass diese Rechte überall in der Schweiz gleichermassen gelten. Dazu gehört vor allem eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung, besserer Schutz im digitalen Raum und eine Prävention, die alle Kinder erreicht.» – Regula Bernhard Hug, Direktorin von Kinderschutz Schweiz
Was es jetzt braucht, sind:
• eine umfassende nationale Gesamtstrategie (Art. 7 IK)
• genügend personelle und finanzielle Ressourcen (Art. 8 IK)
• einen intersektionalen Ansatz (Art. 4 Abs. 3 IK)
• verbindliche Koordination und Einbezug der Zivilgesellschaft (Art. 9 IK)
💡Lesen Sie jetzt den Bericht: https://istanbulkonvention.ch