Hamm Bestattungen, Inh. Kai Papalau

Hamm Bestattungen, Inh. Kai Papalau Herzlich willkommen auf der Seite von Hamm-Bestattungen in Bad Schwalbach.

Seit über 70 Jahren sind wir Ihre Ansprechpartner und helfende Hand bei einem Trauerfall oder zum Thema Bestattungsvorsorge.

30/10/2025

Heute ist Tag der Bestattungsvorsorge 🕊️

Wir nehmen wir uns einen Moment, um über etwas nachzudenken, das oft unausgesprochen bleibt: Wie sehen meine Wünsche für den Abschied aus?
�Dieser Tag kann genutzt werden um offen mit Familie, Freundinnen und Freunden, Bekannten darüber zu sprechen, wie man sich seine Bestattung vorstellt.

Noch besser: Sich von einer Bestatterin oder einem Bestatter vor Ort beraten, wie du schon heute vorsorgen kannst, sodass deine Lieben im Ernstfall nicht raten müssen, sondern wissen, woran was du dir zu Lebzeiten gewünscht hast.

Wir haben entdeckt, dass der Tag heute auf verschiedenen Social-Media-Kalendern 📅 und sogar bei WDR 2 erwähnt wird. Wir finden - ein guter Anlass, sich damit auseinanderzusetzen.

Denn Vorsorge heißt nicht nur Planung. Es heißt Rücksicht, Klarheit, Wertschätzung. Es heißt, das Leben bewusst leben und den Abschied so gestalten, wie ihr und eure Liebsten es möchtet.

27/10/2025
Jeder Mensch hat andere Wünsche. Hier sehen Sie eine kleine Auswahl unseres Urnenangebotes. Der "Tropfen mit goldenem He...
21/09/2025

Jeder Mensch hat andere Wünsche.

Hier sehen Sie eine kleine Auswahl unseres Urnenangebotes.
Der "Tropfen mit goldenem Herz" aus Zirbenholz, die Tonurne mit Goldrose, eine Naturstoffurne in Herzform zum Selbstbemalen in der Mitte, Bio-Kunststoff mit Lasergravur "Pusteblume" oder eine glänzend-blaue Metallurne "Herz & Stern".

Als Fachunternehmen beraten wir Sie, welche Urnen an welchen Orten beigesetzt werden dürfen und wie die Persönlichkeit des Verstorbenen Ausdruck in der Gestaltung findet.

Sprechen Sie uns an.

Ihr Kai Papalau

Wir sind dabei!
12/09/2025

Wir sind dabei!

An diesem Sonntag ist verkaufsoffen 🛍
Heimatshoppen 12 bis 18 Uhr und Flohmarkt auf dem Schmidtbergplatz von 10 bis 17 Uhr!

11/09/2025

🏛️ Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz novelliert

📅 Am 11. September 2025 hat der Landtag in Rheinland-Pfalz eine Neufassung des Bestattungsgesetzes verabschiedet.
Einige Änderungen gibt es erstmalig in Deutschland: Künftig werden neben klassischen Beisetzungen in Rheinland-Pfalz Flussbestattungen, die Aufbewahrung einer Urne zu Hause, das Verstreuen der Asche im Garten sowie Diamantbestattungen möglich.

📰 Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung: https://www.bestatter.de/presse/aktuelles/artikel/novellierung-des-bestattungsgesetzes-rheinland-pfalz/

📌 Wichtig: Diese neuen Beisetzungsarten sind an klare Voraussetzungen geknüpft. Die verstorbene Person muss ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben und zu Lebzeiten eine schriftliche "Totenfürsorgeverfügung" hinterlassen, in der auch eine verantwortliche Person benannt wird.

📝 Das unterstreicht die wachsende Bedeutung von Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügungen. Wer seine Wünsche für die eigene Bestattung verbindlich festlegen möchte, kann dies am besten in einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen vor Ort tun.

📑 Noch offen bleiben praktische Fragen zur Umsetzung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Rahmen der Durchführungsverordnung geklärt werden müssen. Das Bestatterhandwerk steht der Landesregierung dafür beratend zur Seite.

Bild: © Landtag RLP / T. Silz

Auch dieses Jahr stellen wir euch unseren Betrieb vor. Kommt gerne vorbei.
06/09/2025

Auch dieses Jahr stellen wir euch unseren Betrieb vor. Kommt gerne vorbei.

Heimat shoppen - Diesmal so richtig mit verkaufsoffenem Sonntag. Bummel, einkehren, entdecken.
Wir laden zum zweiten Mal zum "HEIMAT SHOPPEN" ein, am 14.09.2025, von 12-18 Uhr.

02/09/2025

Das Landgericht Düsseldorf hat am 22.08.2025 (Az. 22 S 64/23) entschieden: Guthaben aus einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gehören nicht zur Insolvenzmasse, da die Ansprüche zur Auszahlung und Abrechnung bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Vertragsbestatter abgetreten wurden.

Damit stellte das Gericht nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof klar:

✅ Vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist wirksam.
✅ Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht nicht.

🔎 Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit – sowohl für Vorsorgekundinnen und Vorsorgekunden, die ihre Wünsche zuverlässig abgesichert wissen wollen, als auch für Bestattungsunternehmen, die auf eine klare Vertragsgrundlage bauen. Auch wenn Treuhandguthaben nicht dem besonderen Pfändungsschutz nach § 850b ZPO unterliegen, schützt die vertragliche Gestaltung durch die vorherige Abtretung den Vorsorgezweck wirksam.

Wer vorsorgt, darf also darauf vertrauen, dass die durch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gesicherten Mittel, auch im Fall einer späteren Privatinsolvenz, dem Vorsorgezweck dienen.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig, die Revision wurde zugelassen.

Lesen Sie gerne unsere Pressemitteilung dazu durch: https://www.bestatter.de/presse/aktuelles/artikel/treuhandguthaben-gehoeren-nicht-zur-insolvenzmasse/

Adresse

Adolfstraße 110
Bad Schwalbach
65307

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