15/09/2022
Aktuelle Qualifikationsanforderungen zum Erwerb der Fachkunde Leitender Notarzt:
- eine mindestens halbjährige intensivmedizinische Tätigkeit
- Anerkennung in den Gebieten Anästhesiologie, Innere Medizin, Chirurgie oder in anderen Gebieten nach
Einzelfallentscheidung
- Nachweis der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
- Nachweis eines von einer Ärztekammer anerkannten Kurses Leitender Notarzt
- Nachweis einer regelmäßigen Tätigkeit als Notarzt/Notärztin im Rettungsdienst von mindestens zwei Jahren mit mindestens 200 eigenverantwortlichen Einsätzen
- Teilnahme an einem achtstündigen Schleswig- Holstein-spezifischen LNA-Zusatzkurs.
Wichtig:
Neu hinzugekommen ist die erforderliche Teilnahme an einem achtstündigen Schleswig-Holstein-spezifischen LNA-Zusatzkurs, um Kenntnisse über landesspezifische Einsatzkonzepte, Regelwerke und regionale Besonderheiten in Schleswig- Holstein zu erlangen.
Der nächste Kurs dieser Art wird am 27. September 2022 von der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein angeboten. Hier der Link https://www.aeksh.de/seminare?tag=leitender+notarzt&group=aerzte oder über den Veranstaltungskalender auf unserer Homepage.
Leitende Notärztinnen und Notärzten, die mit bestehender Qualifikation aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein kommen, wird dieser Zusatzkurs als Fortbildung empfohlen, um sich mit den regionalen Begebenheiten vertraut zu machen.