16/11/2020
Hygienekonzept für Bestattungen und Beisetzungen auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Bad Wildbad
Aufgrund des Beschlusses vom 01.11.2020 zur Verordnung des Kultusministeriums vom 03.05.2020 über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen gelten für Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Bad Wildbad mit Wirkung ab 02.11.2020 folgende Vorschriften:
1. Die Trauergemeinde ist aufgerufen, den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m von Person zu Person einzuhalten. Die Vorgabe gilt nicht bei Personen die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
2. Grundsätzlich gilt, dass Personen die in Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, oder die typischen Symptome einer Infektion aufweisen, nicht an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
3. Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete im Freien sind mit höchstens 100 Teilnehmern zulässig.
Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete sind in der Friedhofskapelle Bad Wildbad mit höchstens 34 Teilnehmern, in den
Aussegnungshallen Sprollenhaus und Calmbach mit höchstens 5 Teilnehmern und in den Aussegnungshallen Aichelberg, Hünerberg und Meistern mit höchstens 2 Teilnehmern zulässig.
Der oder die Geistliche bzw. Trauerredner oder Trauerrednerin ist auf den teilnehmenden Personenkreis nicht anzurechnen.
Bestatter und weitere Helfer sind ebenso nicht anzurechnen, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt stehen.
4. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird im Freien empfohlen. In den Trauerhallen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab dem vollendeten 6. Lebensjahr verpflichtend.
5. Vor und nach der Benutzung der Friedhofskapelle/Aussegnungshalle muss gelüftet werden.
6. Bei der Verwendung von Gegenständen, die im Rahmen der Veranstaltung zum Einsatz kommen, muss die Gefahr einer Ansteckung soweit wie möglich reduziert werden. Deshalb müssen Gegenstände die häufig von Personen berührt werden regelmäßig gereinigt oder desinfiziert werden.
7. Die genutzten Räume sind durch den Bestatter in geeigneter Weise – unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus den Oberflächen ergeben – so zu reinigen, dass Infektionen ausgeschlossen werden.
8. Die Teilnehmer sind dazu angehalten vor dem Betreten und dem Verlassen der Friedhofskapelle/Aussegnungshalle die Hände zu desinfizieren. Eine Möglichkeit zur Handdesinfektion wird von Seiten der Stadt bereitgestellt.
9. Für alle Veranstaltungen auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Bad Wildbad müssen durch den Bestatter Teilnehmerlisten geführt werden.
10. Der mit der Durchführung beauftragte Bestatter weist die Teilnehmenden in geeigneter Weise auf die Erforderlichkeit der Einhaltung des Hygienekonzepts hin.
Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung dieser Regelungen und den Anweisungen der Bestatter und des städtischen Friedhofsamtes Folge zu leisten.
Rückfragen können an die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Wildbad unter der Telefonnummer 07081 930-201 gerichtet werden.
Die Friedhofsverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis.