Bestattungen Günthner e.K.

Bestattungen Günthner e.K. Im Trauerfall werden Angehörige mit vielen unerwarteten Fragen konfrontiert. Von uns werden sie in dieser schweren Zeit unterstützt und begleitet.

„Es sind immer wieder Grenzsituationen, die uns mit Menschen zusammenführen.“

Gerade in dieser schweren Zeit Ihnen zur Seite zu stehen, Sie zu begleiten, zu unterstützen, Ihnen Hilfe und Hoffnung zu geben, das ist unsere Aufgabe. Jeder Mensch, von dem wir Abschied nehmen müssen, ist ein Unikat, ein Individuum, jeder hat eine persönliche Lebensgeschichte. Und genau so persönlich möchten wir den Abschied mit Ihnen gestalten. All diese Aufgaben betrachten wir als besondere Berufung.

Unser ehemaliger und langjähriger Inhaber Kurt Günthner ist am vergangenen Sonntag nach schwerer Krankheit verstorben. E...
22/06/2023

Unser ehemaliger und langjähriger Inhaber Kurt Günthner ist am vergangenen Sonntag nach schwerer Krankheit verstorben.

Er hat gemeinsam mit seinem Vater Wilhelm im Jahr 1975 das Bestattungsinstitut von Heinz Rath übernommen und damit den Grundstein für die heutige Firma gelegt. Bis ins Jahr 2011 leitete er die Geschicke des Unternehmens.

Unser tiefes Mitgefühl gilt der Familie um seine Frau Christina und die Kinder sowie allen Angehörigen. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Ruhe in Frieden! 🕯️

Wie Ihr bereits in unserer Story verfolgen konntet waren wir heute auf der Ausstellungsmesse für Bestatter in 📍Düsseldor...
26/05/2022

Wie Ihr bereits in unserer Story verfolgen konntet waren wir heute auf der Ausstellungsmesse für Bestatter in 📍Düsseldorf. Im Beitrag findet Ihr einige Impressionen 🤳von unserem Besuch.
Die Bestattungsbranche befindet sich momentan in einem großen Wandel. Daher ist es umso schöner zu sehen, welche kreativen Ideen💡und Möglichkeiten angeboten werden, die Tradition, Moderne und Digitalisierung📲 vereinen.

Wir freuen uns, dass wir seit einiger Zeit die Möglichkeit anbieten können über unseren Partner Jewel Concepts speziell ...
22/03/2022

Wir freuen uns, dass wir seit einiger Zeit die Möglichkeit anbieten können über unseren Partner Jewel Concepts speziell angefertigten, personalisierten Schmuck in Form von Halsketten, Armketten etc. zu bestellen.

Hierbei wird ein Fingerabdruck des Verstorbenen in verschiedenste Formen handgefertigt eingearbeitet (siehe Bilder).

Eine unserer Meinung nach sehr schöne Möglichkeit ein letztes Andenken von einem uns nahestehenden Menschen zu bewahren. 🥰

Die Bestattungsbranche befindet sich momentan in einem großen Wandel. Allen voran spiegelt sich das darin wieder, dass i...
06/03/2022

Die Bestattungsbranche befindet sich momentan in einem großen Wandel. Allen voran spiegelt sich das darin wieder, dass immer mehr Menschen sich für eine Baumbestattung in einem Wald entscheiden.

Um diesen Veränderungen gerecht zu werden haben wir seit geraumer Zeit in unserem Ausstellungsraum eine separate Ecke speziell zum Thema Baumbestattung (siehe Bilder). Es liegt uns am Herzen auch hier auf die Wünsche Angehöriger bestmöglich einzugehen und zu beraten. 🥰

Für weitere Informationen könnt Ihr gerne unsere Homepage unter www.bestattungen-guenthner.de/feuerbestattung.html besuchen. 🌳🪵🍃⚱️

27/12/2021

Für Bestattungen ergibt sich eine wesentliche Änderung:

Ab sofort (in der Alarmstufe II) ist das Tragen einer FFP 2 Maske (oder vergleichbarer Standard) in Innenräumen bei Bestattungsfeiern verpflichtend.

Ab sofort kann sich jeder auch mit der   für die Teilnahme an Trauerfeiern oder Beerdigungen auf dem Waldfriedhof in Bad...
06/12/2021

Ab sofort kann sich jeder auch mit der für die Teilnahme an Trauerfeiern oder Beerdigungen auf dem Waldfriedhof in Bad Wildbad registrieren.

Das naturnahe Grabfeld auf dem Friedhof Höfen an der EnzNaturnahe Bestattungen im Enztal: Die Gemeinde Höfen an der Enz ...
22/07/2021

Das naturnahe Grabfeld auf dem Friedhof Höfen an der Enz

Naturnahe Bestattungen im Enztal: Die Gemeinde Höfen an der Enz bietet in ihrer neuen Grünanlage Urnengrabstätten an, die von der Arbeitsgemeinschaft, Naturgrabfeld' gestaltet, bepflanzt und sorgfältig gepflegt werden. Die Hinterbliebenen müssen sich um diese Grabstätten nicht selbst kümmern, haben aber dennoch einen würdevollen Ort für ihre Trauer und Erinnerung.

Das Grabfeld besteht aus den zwei Themenbereichen “Naturnahe Bestattung Waldrand" und “Naturnahe Bestattung im Bauerngarten"
die jeweils getrennt voneinander auf zwei terrassenartigen Flächen angelegt sind. Das Gestaltungskonzept der ,,naturnahen Bestattungen" sieht vor, natürliche und ökologisch wertvolle Bereiche auf dem Friedhof zu schaffen.
Dies zeichnet sich durch die Verwendung blühender Stauden sowie heimischer Gehölze aus. Durch einen Dauergrabpflegevertrag der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ist die Grabpflege über die gesamte Ruhezeit hinweg gesichert.

Für viele Angehörige tröstlich: Es ist erlaubt, Trauergaben, Grablichter und andere Zeichen der Verbundenheit direkt am Grab abzulegen. Damit wird ein Ort des Gedenken an den Verstorbenen geschaffen.

Grabpflege-Angebot (April 2021)
Pflegepreis
Urnengrabstätte: Dauergrabpflege, Wahlgrab, Laufzeit 15 Jahre, inkl. Kosten für vorgegebenes Grabmal und Beschriftung
1.600,- €
Wichtige Hinweise: Die Kosten für den Grabplatz sowie weitere kommunale Gebühren sind im Pflegepreis nicht enthalten.

20/05/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie uns das Kultusministerium informiert, bleibt es leider vorerst dabei: „Kirchliche Beerdigungen
sowie Trauerzeremonien auf der Grundlage einer Religion oder Weltanschauung unterfallen nicht
dem § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG (sog. Bundesnotbremse)“ – und das (neu) also unabhängig von
der Konfession. Für diese gilt also die Begrenzung der Teilnehmenden von 100 Personen.
Für alle weiteren Bestattungen, z. B. mit einem Trauerredner, gilt die 30 Personen-Grenze. Bitte
beachten Sie des Weiteren, dass die zuständige Ortspolizeibehörde wie bisher strengere
Maßnahmen vorsehen kann.
Des Weiteren gilt: Tritt die Bundesnotbremse aufgrund zurückgehender Inzidenzen in einem
Landkreis außer Kraft (5 aufeinanderfolgende Tage unter 100), greift wieder die dann gültige
Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

23/04/2021

Liebe Bestatterinnen und Bestatter,

das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse hat die letzten Hürden genommen und tritt an diesem Freitag in Kraft. Erste Notbremsen sind damit am Samstag, 24. April, bereits möglich.

Zunächst passierte es am Donnerstag trotz massiver Kritik der Länder den Bundesrat, dann wurde es von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und später im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen wird die Notbremse ab Samstag automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte.

Folgende Regel für unser Handwerk soll damit gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen liegt (Notbremse):

-> Private Kontakte: Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

Bitte achten Sie zusätzlich auch auf landesspezifische Mitteilungen Ihres Landesverbandes oder Ihrer Innung – die wir natürlich auch im Newsletter teilen.

Beste Grüße
Ihr Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

16/11/2020

Hygienekonzept für Bestattungen und Beisetzungen auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Bad Wildbad

Aufgrund des Beschlusses vom 01.11.2020 zur Verordnung des Kultusministeriums vom 03.05.2020 über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen gelten für Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Bad Wildbad mit Wirkung ab 02.11.2020 folgende Vorschriften:

1. Die Trauergemeinde ist aufgerufen, den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m von Person zu Person einzuhalten. Die Vorgabe gilt nicht bei Personen die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.

2. Grundsätzlich gilt, dass Personen die in Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, oder die typischen Symptome einer Infektion aufweisen, nicht an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen.

3. Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete im Freien sind mit höchstens 100 Teilnehmern zulässig.

Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete sind in der Friedhofskapelle Bad Wildbad mit höchstens 34 Teilnehmern, in den
Aussegnungshallen Sprollenhaus und Calmbach mit höchstens 5 Teilnehmern und in den Aussegnungshallen Aichelberg, Hünerberg und Meistern mit höchstens 2 Teilnehmern zulässig.

Der oder die Geistliche bzw. Trauerredner oder Trauerrednerin ist auf den teilnehmenden Personenkreis nicht anzurechnen.
Bestatter und weitere Helfer sind ebenso nicht anzurechnen, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt stehen.

4. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird im Freien empfohlen. In den Trauerhallen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab dem vollendeten 6. Lebensjahr verpflichtend.
5. Vor und nach der Benutzung der Friedhofskapelle/Aussegnungshalle muss gelüftet werden.
6. Bei der Verwendung von Gegenständen, die im Rahmen der Veranstaltung zum Einsatz kommen, muss die Gefahr einer Ansteckung soweit wie möglich reduziert werden. Deshalb müssen Gegenstände die häufig von Personen berührt werden regelmäßig gereinigt oder desinfiziert werden.

7. Die genutzten Räume sind durch den Bestatter in geeigneter Weise – unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus den Oberflächen ergeben – so zu reinigen, dass Infektionen ausgeschlossen werden.

8. Die Teilnehmer sind dazu angehalten vor dem Betreten und dem Verlassen der Friedhofskapelle/Aussegnungshalle die Hände zu desinfizieren. Eine Möglichkeit zur Handdesinfektion wird von Seiten der Stadt bereitgestellt.

9. Für alle Veranstaltungen auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Bad Wildbad müssen durch den Bestatter Teilnehmerlisten geführt werden.

10. Der mit der Durchführung beauftragte Bestatter weist die Teilnehmenden in geeigneter Weise auf die Erforderlichkeit der Einhaltung des Hygienekonzepts hin.

Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung dieser Regelungen und den Anweisungen der Bestatter und des städtischen Friedhofsamtes Folge zu leisten.

Rückfragen können an die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Wildbad unter der Telefonnummer 07081 930-201 gerichtet werden.

Die Friedhofsverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis.

03/09/2020

Öffnung der Friedhofskapelle/Aussegnungshallen in der Stadt Bad Wildbad

Nachdem alle Vorbereitungen des Baubetriebshofs abgeschlossen sind, können ab sofort wieder, unter Einhaltung der Vorgaben, Trauerfeiern stattfinden.
Zu beachten ist die maximale Gästezahl von 34 Personen (unten 24, oben 10) in der Friedhofskapelle Wildbad.
In den Aussegnungshallen Sprollenhaus und Calmbach gilt eine maximale Gästezahl von 5 Personen und in den übrigen Aussegnungshallen (Aichelberg, Hünerberg und Meistern) von maximal 2 Personen.
Der Abstand von Sitzplatz zu Sitzplatz muss 1,5m betragen und darf keines Falls unterschritten werden. Personen die keinen Sitzplatz in der Kapelle/Halle haben, können nicht ins Gebäude.
Auf dem Weg zum Sitzplatz, und vom Sitzplatz zum Ausgang gilt die Maskenpflicht. Auf dem Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
Der Abstand von 1,5m gilt ebenfalls für Trauerfeiern unter freiem Himmel. Für Familien die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind von der Abstandsregelung ausgenommen.

(Angaben der Stadtverwaltung Bad Wildbad)

Adresse

Langwiesenweg 53
Bad Wildbad Im Schwarzwald
75323

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