23/03/2026
Da das Thema Ausfallrechnung immer wieder auftaucht. Hier nochmal ein Hinweis dazu:
Wir sind eine Bestellpraxis, das heißt, wir reservieren den Termin exklusiv für euch! Wenn Termine also nicht, oder nicht rechtzeitig (12 Stunden vorher) abgesagt werden, können wir diese nicht an andere Patienten vergeben. Uns entsteht somit ein Verdienstausfall, den wir euch dann in Rechnung stellen (Paragraf 615 BGB). Eine „Lösung“ über eine Unterschrift auf dem Rezept ist rechtlich nicht zulässig! Darum unsere Bitte; Sagt eure Termine rechtzeitig telefonisch oder per e-mail ab! Damit erspart ihr euch und uns Kosten und Ärger 🤍