20/04/2026
Wie kann die finanzielle Lage der nachhaltig stabilisiert werden? Der Referentenentwurf enthält wichtige Ansätze – zeigt jedoch aus Sicht der MedTech-Branche erheblichen Nachbesserungsbedarf. Denn: Beitragssatz-Stabilisierung darf nicht einseitig zulasten von Versorgung, Qualität und Innovation erfolgen!
Unsere zentralen Punkte zum Referentenentwurf:
➡️ Hilfsmittelversorgung: Der geplante pauschale Preisabschlag von 3 % belastet die Versorgung unverhältnismäßig. Stattdessen braucht es Preiskontinuität und eine indexbezogene Anpassung der Preise.
➡️ Verbandmittel: Die neue Verbandmittel-Definition ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für mehr Rechts- und Versorgungssicherheit. Das vorgesehene Preismoratorium sehen wir dagegen kritisch, da es Risiken für Innovation und Versorgungsqualität birgt.
➡️ Zweitmeinungsverfahren: Ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen würde knappe fachärztliche Kapazitäten zusätzlich belasten und notwendige Eingriffe verzögern. Sinnvoller ist der Ausbau freiwilliger, digital unterstützter Zweitmeinungsverfahren.
➡️ Pflegeentlastende Maßnahmen: Diese Maßnahmen müssen im Pflegebudget der Krankenhäuser erhalten bleiben und dürfen nicht gekürzt werden.
Medizintechnologie trägt maßgeblich zu einer hochwertigen und zugleich wirtschaftlichen Versorgung bei – etwa durch die Vermeidung von Komplikationen, Folgeerkrankungen und Krankenhausaufenthalten.
Die MedTech-Branche ist sich ihrer besonderen Mitverantwortung für ein leistungsfähiges und finanzierbares Gesundheitssystem bewusst und bereit, konstruktiv zur Lösung beizutragen.
📝 Mehr in der Stellungnahme: bvmed.de/stellungnahme-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz.pdf