02/07/2024
Aktuellster Beitrag auf CSC-Maps.de 🌿 —->
https://csc-maps.de/genehmigung-anbauvereinigung-behoerden/
Es ist soweit, der Juli ist da und damit tritt die zweite Stufe des im Februar vom Bundestag verabschiedeten CanG und speziell des KCanG in Kraft (nicht zu verwechseln mit der sog. Säule 2!).
Ab sofort können Vereine oder Genossenschaften Genehmigungen als Anbauvereinigungen beantragen, um künftig bis zu 500 Mitglieder mit kontrolliertem und (hoffentlich) hochwertigen Blüten zu versorgen.
Binnen drei Monaten nach Eingang aller notwendigen Angaben und Nachweise soll die zuständige Behörde dann über die Erlaubnisanträge entscheiden (§ 11 Abs. 5 KCanG)
Eine passende Übersicht der zuständigen Behörden in den Bundesländern findet ihr in unserem aktuellen Beitrag auf CSC-Maps.de —-> Link zum Artikel: https://csc-maps.de/genehmigung-anbauvereinigung-behoerden/