01/02/2024
Schwangerschaftsvorsorge: Der Ultraschall
Innerhalb der Schwangerschaftsvorsorge ist für gesetzlich versicherte Patientinnen in jedem Schwangerschaftsdrittel eine Ultraschall-Untersuchung vorgesehen. Diese dürfen nur von Gynäkolog:Innen durchgeführt werden. Liegen medizinische Gründe vor, übernehmen gesetzliche Krankenkassen auch weitergehende Ultraschalluntersuchungen.
1. Ultraschalluntersuchung, 9. bis 12. SSW
Dieser Basis-Ultraschall gilt vor allem der Überprüfung der Schwangerschaftswoche. Dabei sind der Herzschlag und die Körperlänge (bzw. der Kopfdurchmesser) am wichtigsten. Mit Hilfe der Messergebnisse werden die Schwangerschaftswoche und somit auch der errechnete Entbindungstermin überprüft und bei großen Abweichungen angepasst.
2. Ultraschalluntersuchung, 19. bis 22. SSW
In diesem zweiten Basis-Ultraschall kannst du zwischen zwei Alternativen wählen:
Der ‘Basis-Ultraschalluntersuchung’, bei der Kopf- und Bauchumfang sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen werden, um das Schätzgewicht des Kindes zu ermitteln. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt.
Bei der ‘erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung’ können weitere Körperteile genauer untersucht werden, wie der Kopf (Kopfform, Hirnwasserkammern, Kleinhirn), der Brustkorb (Größenverhältnis Herz und Brustkorb, Herzrhythmus, Herzkammern), Hals und Rücken und der Rumpf (Bauchwand geschlossen, Magen & Harnblase sichtbar).
3. Ultraschalluntersuchung, 29. bis 32. SSW
Bei dem 3. Basis-Termin werden die Lage und der Herzschlag des Kindes kontrolliert. Außerdem wird erneut ein Schätzgewicht des Kindes ermittelt, mittels Kopf und Bauchumfang und Länge des Oberschenkelknochen. So sehen die Ärztinnen, ob sich dein Kind gut entwickelt.
Ein 3D/4D-Ultraschall gehört nicht zur Basisuntersuchung und kann natürlich auf deinen Wunsch jederzeit erfolgen. 🌱