23/02/2026
Der Schnee ist weg, die Sonne kommt durch – und für Immobilienverantwortliche beginnt jetzt das wichtigste Zeitfenster des Jahres. Bis zum 1. März müssen alle größeren Rückschnitt- und Fällarbeiten abgeschlossen sein. Das Bundesnaturschutzgesetz lässt hier keinen Spielraum.
Neben den gesetzlichen Fristen steht die Verkehrssicherungspflicht an oberster Stelle. Morsche Äste und Totholz stellen bei den ersten Frühjahrsstürmen ein erhebliches Risiko für Anwohner und Besucher dar. Eine rechtzeitige Kontrolle und Beräumung der Bestände ist daher unverzichtbar für die Haftungssicherheit.
Mehr Details zu den aktuellen Anforderungen finden Sie in unserem Fachbeitrag:
https://www.my-bbs.de/news/von-der-gruenflaechenpflege-bis-zum-baumschnitt
Die BBS unterstützt Sie bei der fachgerechten Umsetzung dieser Maßnahmen. Wir koordinieren die Grünflächenpflege und den Baumschnitt unter strikter Einhaltung aller Schutzverordnungen.