10/02/2026
Ab dem 1. März greift wieder der bundesweite Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Das bedeutet: Ein radikale Rückschnitte oder das Roden von Hecken und Sträuchern ist bis zum 30. September untersagt.
Wer diese Frist versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern muss oft bis zum Herbst warten, um das gepflegte Erscheinungsbild der Wohnanlage wiederherzustellen.
Unser Tipp für Hausverwaltungen: Prüfen Sie jetzt noch einmal Ihre Außenanlagen. Ragen Sträucher zu weit in die Gehwege oder benötigen Ihre Bäume noch einen Formschnitt? Bis Ende Februar ist ein starker Rückschnitt noch problemlos möglich.
Danach sind nur noch leichte Form- und Pflegeschnitte erlaubt, sofern keine Vögel im Gebüsch brüten.
Nutzen Sie die letzten Wochen der Schonfrist für eine saubere Optik Ihrer Objekte. Unsere Flotte steht Ihnen zur Verfügung.