05/11/2025
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelung (§ 5c IfSG) für verfassungswidrig erklärt – ein wichtiges Signal für die ärztliche Therapiefreiheit. Die DGIIN begrüßt, dass die Verantwortung für medizinische Entscheidungen wieder in den Händen der Ärztinnen und Ärzte liegt.
Gleichzeitig bleibt jedoch rechtliche Unsicherheit: Wie sollen Triage-Entscheidungen künftig rechtssicher getroffen werden?
„Das Urteil stärkt die ärztliche Behandlungshoheit, schafft aber auch eine Leerstelle, die dringend gefüllt werden muss“, betonen DGIIN-Präsident Prof. Dr. Matthias Kochanek und Generalsekretär Prof. Dr. Uwe Janssens.
👉 Die DGIIN bietet ihre Expertise an, um gemeinsam mit Politik, Ethik und Rechtswissenschaft tragfähige Lösungen zu entwickeln.
🔗 [dgiin.de]