27/09/2023
Liebe Freunde der Fachübergreifenden Praxis PD Dr. Küster und Team und des Schmerzzentrums Bonn, für viele auch IHRER allgemeinmedizinisch-internistischen hausärztlichen Praxis in Bonn-Bad Godesberg.
Ich hoffe, Sie genießen den phasenweise sonnigen Herbst und ggf auch Ihre Ferien.
Wieder einmal mehr: NEWS oder Bekanntes aus IHRER Praxis. Sie wissen ja, dass es mir ein Bedürfnis ist, unsere Patienten (oder die, die es werden wollen) mit Informationen oder Hinweisen stets gut zu versorgen. Danke all denen, die das uns gegenüber das ausdrücklich als wertvoll und lobenswert anerkannt haben. Danke, denn Lob tut uns allen hier gut.
Folgende Punkte möchte ich Ihnen heute erläutern:
AGENDA
1) Praxisferien
2) Corona und Impfungen sowie Testungen
3) Hausarztfunktion / neue Ärzte im Team
4) Diabetologin ab 1.11.23 in der Praxis angestellt.
5) Neues aus der Schmerzmedizin
6) Impfungen jenseits von Corona
7) Sonstiges
8) eRp das elektronische Rezept
1. Praxisferien
In der ersten Oktoberwoche haben wir geschlossen (2.-7.10.23), das muss auch mal sein.
Bestellen Sie Ihre Rezepte noch schnell diese Woche, ab 9.10. sind wir wieder und gerne für Sie da.
Vertretung: Dr. Walter Hübbel, Deutschherrenstraße 189, 53179 Bonn, Telef. 0228 858837
2. CORONA:
Die Mehrheit der befragten Fachleute ist der Ansicht, dass das Coronavirus aktuell kein normales Erkältungsvirus ist. Wie hoch das Risiko ist, nach einer Infektion schwer zu erkranken, muss individuell abgeschätzt werden. Ältere und Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Sars-CoV-2 kann Langzeitschäden, Long Covid, hervorrufen.
Unter Umständen schädigt das Virus nicht nur die Atemorgane, sondern auch die Blutgefäße und innere Organe. Das Risiko dafür kann durch Impfungen verringert werden. Die Impfsaison hat gerade begonnen. Die angepassten Präparate sind jetzt vorhanden. Bei steigenden Infektionszahlen sollten wieder Maßnahmen zum Schutz Gefährdeter ergriffen werden, wie zum Beispiel das Tragen medizinischer Masken.
Viele Testzentren haben geschlossen, viele Ärzte -so höre ich- testen oder impfen auch nicht mehr. Wir finden das vor dem Hintergrund der aktuell zu beobachteten steigenden Infektionszahlen nicht angemessen, daher testen wir ggf. bei Krankheitsverdacht und impfen.
- Testungen:
Wir testen täglich weiterhin, Anti-Gen-Schnellteste, aktuell jedoch ausschließlich als Selbstzahlerleistung, dafür aber PEI-zugelassene Testsets. Testzeiten: Testungen überwiegend zwischen 8.00 und 9.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr und nach Rücksprache und bei Notfall sowie Praxisöffnung auch samstags morgens. Test - Ort: Testungen IMMER außerhalb der Praxis über unsere Terrasse am Testfenster (vielen noch bekannt, als hier auch noch ein Pavillon stand. Zugang gegenüber Weißdornweg 12-14, dem von unserem geschätzten Hausmeister (Herr Ordnung) dankenswerterweise mit Rindenmulch ausgestreutem Weg folgend. Wir testen unsere Patienten oder solche, die es werden wollen. - Schutz-Impfungen:
Impfungen finden wir auch weiterhin absolut sinnvoll und nötig, daher impfen auch wir. Wegen der nachlassenden Impfnachfrage impfen wir aber nur noch an bestimmten Tagen und ausschließlich nach vorhergehender Anmeldung, dann aber gerne, zeitnah und zuverlässig.Seit 1 Woche impfen wir testvorordnungskonform selbstverständlich auch mit dem omikron-adaptieren neuen mRNA-Impfstoff. Wir impfen unsere Patienten, ggf. aber auch gerne Patienten, die sonst keine Impfstelle finden…wir helfen immer gerne. Gerne weisen Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannten auf dieses Angebot hin. Wichtiger Hinweis zur IMPFUNG:
Auffrischimpfungen dienen dazu, das Gedächtnis des Immunsystems aufzufrischen und den Schutz vor Infektion bzw. schweren Krankheitsverläufen zu erhöhen.Derzeit zirkulierende Omikron-Varianten des SARS-Coronavirus-2 unterscheiden sich im Hinblick auf die Ansprechbarkeit des Immunsystem (Antigene) deutlich von den Ursprungsvarianten.Klinische Studie zeigt: Nicht an Omikron-Varianten angepasste mRNA-Impfstoffe bieten keinen guten (Antikörper-)Schutz vor Omikron-Varianten des SARS-CoV-2.Die Anpassung der Auffrischimpfstoffe an Omikron-Varianten ist aufgrund der weiter dominierenden Omikron-Varianten des Coronavirus bedeutsam für den weiteren Schutz vor COVID-19.Nicht an Omikron-Varianten angepasste COVID-19-mRNA-Impfstoffe führen als Auffrischimpfungen (3. und 4. Impfung) zwar zu höheren Blutspiegeln neutralisierender Antikörper gegen die Omikron-Subvarianten. Jedoch fallen diese Antikörpertiter sechs Monate nach der dritten oder vierten Impfung deutlich ab. Die vierte Impfung hatte ebenfalls keinen Einfluss auf die Breite der Immunantwort gegen verschiedene Virusvarianten. Auch bei der Grundimmunisierung mit Comirnaty waren nur geringe Mengen an neutralisierenden Antikörpern gegen Omikron vorhanden. Dies sind die Ergebnisse einer klinischen Studie, die das Paul-Ehrlich-Institut bei geimpften Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt hat.
STIKO-Empfehlung zu Omikron-angepassten Impfstoffen für Auffrischimpfungen jetzt veröffentlicht
Auffrischimpfung zur Stärkung des immunologischen Gedächtnisses
Zum Schutz vor COVID-19 werden in den meisten Altersgruppen Auffrischimpfungen empfohlen. Diese werden aus mehreren Gründen durchgeführt: Der Antikörpertiter steigt innerhalb der ersten zwei Wochen nach einer Auffrischimpfung rasch an und bietet den besten Schutz vor COVID-19. Im Anschluss sinkt er innerhalb der ersten Monate auf ein Basisniveau ab. Dieses Basisniveau wird durch das immunologische Gedächtnis aufgebaut bzw. aufgefrischt. Dabei kommt es zu einer Zunahme von Gedächtnis-B-Zellen und langlebenden Plasmazellen, die wiederum die Antikörper bilden. Beides sind wichtige Säulen der auf Antikörpern basierenden humoralen Immunantwort. Darüber hinaus stimuliert die Auffrischimpfung eine breitere humorale Immunantwort, die durch Differenzierungsvorgänge der Antikörpergene (somatische Hypermutation) und die Reifung der Antikörperaffinität erzeugt wird.
Seit Montag, 18.09.2023 steht der an die Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer, den die Bundesregierung beschafft hat, für die COVID-19-Impfung zur Verfügung.
Die bisher eingesetzten Impfstoffe gegen COVID-19 schützen zwar wegen der aufgebauten zellulären Immunantwort immer noch vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen. Der Schutz gegen das Virus durch die nach der Impfung gebildeten neutralisierenden Antikörper nimmt aber mit der Zeit ab. Zudem entstehen immer wieder neue SARS-CoV-2-Virusvarianten. Aus diesem Grund hat die Emergency Task Force der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) im Einklang mit anderen Regulierungsbehörden, der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) und der Internationalen Koalition der Arzneimittelbehörden (International Coalition of Medicines Regulatory Agencies, ICMRA) empfohlen, die COVID-19-Impfstoffe an XBB-Stämme der Virusvariante Omikron anzupassen, um den Schutz zu erhöhen.
Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit Omikron-angepassten Impfstoffen veröffentlicht. Danach soll für alle Auffrischimpfungen vorzugsweise einer der Omikron-adaptierten (XBB.1.5.) bivalenten mRNA-Impfstoffe verwendet werden.
Die in EMA und WHO beteiligten Expertengremien waren sich darin einig, dass die Impfstoffe für die kommende Wintersaison in der nördlichen Erdhalbkugel nur einen Virusstamm enthalten und auf der XBB-Familie der Omikron-Subvarianten wie XBB.1.5 basieren sollten. Die an Omikron XBB.1.5 angepassten COVID-19-mRNA-Impfstoffe Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna haben bereits entsprechende Zulassungen von der EU-Kommission erhalten. Die neuen angepassten Impfstoffe können sowohl für die Grundimmunisierung als auch für Auffrischimpfungen eingesetzt werden.
Der ab 18.09.2023 verfügbare und von der Bundesregierung zentral beschaffte COVID-19-mRNA-Impfstoff Comirnaty enthält entsprechend die mRNA für den Bauplan für das Spikeprotein der Omikronvariante XBB.1.5.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte bereits im August vorab über den Beschlussentwurf informiert.
Primäres Ziel der COVID-19-Impfung sei unverändert die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe, so die STIKO. Insbesondere Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, könnten von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-angepassten Impfstoff profitieren.
Gesunde Personen, die bereits drei Impfstoffdosen erhalten haben, sind nach Ansicht der STIKO weiterhin gut vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt, auch wenn sie keine Omikron-Infektion durchgemacht haben. Ihnen wird daher derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen, ABER: freiwillig und auf Wunsch sind sie eindeutig durchführbar.
Indikationsgruppen für Auffrischimpfungen unverändert
An der bisherigen STIKO-Empfehlung, wer grundsätzlich eine weitere Auffrischimpfung bekommen sollte, ändert sich nichts. Einen empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren. Darüber hinaus sollten sich Menschen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz, sowie Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich nochmals impfen lassen.
Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten und Menschen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen – in der Regel frühestens nach sechs Monaten.
Die STIKO weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nur als Auffrischimpfung und nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind.
3. Hausarzt – Funktion:
Viele von Ihnen haben bemerkt, dass es Veränderungen im Ärzteteam gegeben hat bzw. werden merken, dass es weitere geben wird. Ich darf zusammenfassen:
Frau Dr. med. Charlotte Prinz, Fachärztin für Anästhesiologie, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, ist in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und bereichert unser Team seit 5/2023, ebenso wie
Frau Priv.-Doz. Dr. Martina Schaefer, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin dies seit 8/2023 tut.
Herzlich willkommen im Team. Uneingeschränkt dürfen Sie beiden Ärztinnen Ihr Vertrauen schenken.
4. Diabetologie in der Praxis PD Dr. Küster und Team
Ab 11/2023 wird unser Team zudem durch eine weitere Ärztinnen bereichert:
Frau Dr. Ann-Christin Camp, Fachärztin für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung DIABETOLOGIE.
Sie haben damit auch weiterhin ein durchaus extrem kompetentes Ärzteteam für Innere Medizin, Allgemein- und Hausarztmedizin sowie Schmerztherapie in unserer Praxis. Mit der Diabetologie haben wir einen weiteren Schwerpunkt neben den bekannten Tätigkeitsschwerpunkten Schmerzmedizin, Kopfschmerztherapie, Hausarztmedizin (incl. Hausbesuchen), Wundversorgung, Notfallmedizin, Naturheilverfahren, Akupunktur, Palliativmedizin.
5. Neues aus der Schmerzmedizin:
Ich habe seit mehreren Monaten eine sehr gut ausgebildete Kollegin für die Schmerzmedizin (Diagnostik und Therapie) gewinnen können, Frau Dr. med. Rebecca Schneider, Fachärztin für Anästhesiologie, Spezielle Schmerzmedizin, Palliativmedizin und Intensivmedizin.
Sie hat noch viele Termine frei und hilft Ihnen gerne.
Rufen Sie uns für Termine an, mailen uns info@praxis-kuester.de oder buchen über doctolib direkt einen Termin. Kurzfristige Termine sind derzeit noch möglich. Gerne dürfen Sie Frau Dr. Schneider auch Ihren Freunden, Bekannten oder Angehörigen empfehlen. Auch ich würde mich von Frau Dr. Schneider behandeln lassen. Empfehlen Sie uns auch gerne weiter!
Erinnern möchte ich auch an das BIOFEEDBACK bei z.B. Kopfschmerzen. Mehr finden Si hierzu unter Biofeedback auf der Homepage.
Low Dose Naltrexon / LDN bei Fibromyalgie, undifferenzierten Muskelschmerzen oder dem fatigue-Syndrom (chron. Müdigkeitssyndrom) und vielleicht (?) beim Long-Covid-Syndrom
Low Dose Naltrexon (LDN) stellt die Anwendung des seit 1984 zugelassenen Wirkstoffes Naltrexon in einem Bruchteil der üblichen Dosierung dar. Man könnte es auch unter dem Begriff des Microdosing verwenden, was im Bereich der Nutzung von z.B. L*D gebräuchlich ist- allerdings besteht für L*D keine Zulassung als Medikament in Deutschland! Naltrexon wurde zur Entzugsbehandlung und Rezidivprophylaxe von Heroinabhängigen und dann bei Alkoholabhängigen entwickelt und angewendet. Dies üblicherweise in Dosierungen zwischen 50 mg und 150 mg /d.
Low Dose Naltrexon (LDN) wird hingegen in ca. einem hundertstel der ursprünglichen Dosierung (entsprechend 0,5 bis 4,5 mg/d) verwendet. Die Wirkdauer an den Rezeptoren wird dadurch deutlich verkürzt, sodaß die körpereigene Produktion von Endorphinen gesteigert wird und ihre positiven Wirkungen auf Schmerz, Müdigkeit und Immunsystem entfalten können.
Schmerzen bei Fibromyalgie und Muskelschmerzen könnten dadurch reduziert werden. Ebenso wird LDN / low dose naltrexon in der symptomatischen Behandlung der CFS (chronic fatigue Syndrom, chronisches Müdigkeitssyndrom bzw. chronisches Errschöpfungssyndrom ) und ME (myalgische Enzephalomyelitis ) mit Erfolg bei ca. 50% der Betroffenen Patienten mit CFS / ME eingesetzt. Da die Symptome des Post Covid Syndroms / Long Covid Syndroms denen der CFS bzw der Fibromyalgie ähneln, könnte hier eventuell bei Versagen der schulmedizinischen Behandlungen ein Therapieansatz liegen.
Nebenwirkungen von Naltrexon, die auch auf LDN übertragen werden können:
Die häufigsten mit Naltrexon berichteten Nebenwirkungen sind gastrointestinale Beschwerden wie Durchfall und Bauchkrämpfe. Diese unerwünschten Wirkungen sind analog zu den Symptomen eines Opioid-Entzugs, da die μ-Opioid-Rezeptorblockade die gastrointestinale Motilität erhöht.
Es wurde berichtet, dass Naltrexon Leberschäden verursachen kann, wenn es in höheren als den empfohlenen Dosen verabreicht wird. Für diese seltene Nebenwirkung gibt es einen Warnhinweis der FDA. Aufgrund dieser Berichte führen einige Ärzte vor der Verabreichung von Naltrexon und danach in regelmäßigen Abständen Leberfunktionstests durch. Bedenken hinsichtlich einer Lebertoxizität ergaben sich ursprünglich aus einer Studie mit nicht süchtigen, fettleibigen Patienten, die 300 mg Naltrexon erhielten. Nachfolgende Studien haben eine begrenzte oder keine Toxizität bei anderen Patientengruppen und bei typischen empfohlenen Dosen wie 50 bis 100 mg/Tag ergeben.
Naltrexon sollte erst nach mehreren (typischerweise 7-10) Tagen Abstinenz von Opioiden begonnen werden. Dies ist auf das Risiko eines akuten Opioid-Entzugs zurückzuführen, wenn Naltrexon eingenommen wird, da Naltrexon die meisten Opioide von ihren Rezeptoren verdrängt. Die Zeit der Abstinenz kann kürzer als 7 Tage sein, abhängig von der Halbwertszeit des eingenommenen Opioids. Einige Ärzte verwenden einen Naloxon-Test, um festzustellen, ob bei einer Person noch Opioide vorhanden sind. Dabei wird eine Testdosis Naloxon verabreicht und auf Opioid-Entzug überwacht. Wenn ein Entzug auftritt, sollte Naltrexon nicht verabreicht werden.
Ob Naltrexon Dysphorie, Depression, Anhedonie oder andere aversive Effekte als Nebenwirkungen verursacht, wurde untersucht und überprüft. Überraschenderweise scheint Naltrexon in diesen Bereichen nur minimalen bis keinen unerwünschten Einfluss zu haben.
Naltrexon selbst erzeugt bei normalen Probanden in der Forschung selbst bei hohen Dosen nur eine geringe oder gar keine psychoaktive Wirkung, was bemerkenswert ist, wenn man bedenkt, dass das endogene Opioidsystem für die normale hedonische Funktion wichtig ist. Da endogene Opioide in das Belohnungssystem des Gehirns involviert sind, wäre es vernünftig, die Hypothese aufzustellen, dass Naltrexon anhedonische oder dysphorische Effekte erzeugen könnte. Obwohl einige Hinweise aus kleinen, frühen Studien darauf hindeuten, dass Patienten mit einer Vorgeschichte von Opiatabhängigkeit anfällig für dysphorische Effekte als Reaktion auf Naltrexon sein könnten (Crowley et al. 1985; Hollister et al. 1981), waren die Berichte über solche Effekte uneinheitlich. In den meisten großen klinischen Studien mit genesenden Opioidabhängigen wurde kein negativer Effekt von Naltrexon auf die Stimmung festgestellt (Greenstein et al. 1984; Malcolm et al. 1987; Miotto et al. 2002; Shufman et al. 1994). Einige Studien haben sogar Verbesserungen der Stimmung im Verlauf der Behandlung mit Naltrexon gefunden (Miotto et al. 1997; Rawlins und Randall 1976).
Andererseits wurde festgestellt, dass Naltrexon das Gefühl sozialer Verbundenheit verringert. Die Berichte darüber, ob Naltrexon die angenehmen Effekte des Musikhörens verringern kann, sind widersprüchlich.
LDN / Low dose naltrexon in der Schmerztherapie
Low dose naltrexon / LDN ist in der Anwendung bei Schmerzen ein sogenanntes off label Medikament. Deshalb werden die Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Bei dieser Medikation erfolgt unsererseits eine Aufklärung im ärztlichen Gespräch, wie dies bei einer Nutzung von Medikamenten ausserhalb der ursprünglichen Indikation notwendig ist. Die LDN Einnahme erfolgt in der Regel 1x täglich abends.
Wichtig ist: es dürfen keine Op**te (d.h. auch kein Tramadol und kein Tilidin) eine Woche vor und während LDN Einnahme genommen werden. Auch sollten weder Immunsuppresiva noch Immunstimulanzien eingenommen werden, da LDN / low dose naltrexon über den während der Therapie gesteigerten Endorphinspiegel zu einer Beeinflussung des Immunsytems kommen kann.
IV-Vertrag Techniker-Krankenkasse für Patienten mit hochfrequenter oder chronischer Migräne für die Versorgung mit CGRP – Antikörpern
Wenn Sie an Migräne leiden und eine medikamentöse Prophylaxe mit einem CGRP-Antikörper benötigen, gibt es mit dem Migräne-Spezialversorgungsvertrag ein besonderes Behandlungsangebot für Sie. Hierbei werden Sie bei Ihrer Therapie mit einem CGRP-Antikörper umfassend beraten und betreut. Es erfolgt zunächst eine Evaluation der bisherigen vorbeugenden Therapien. Anschließend entscheidet Ihr bzw. Ihre Ärztin gemeinsam mit Ihnen über eine Therapie mit einem CGRP-Antikörper. Der Erfolg der Therapie wird regelmäßig überprüft und dokumentiert. Sollten Sie bereits mit einem CGRP-Antikörper behandelt werden und die Therapie nicht wirksam sein, kann im Rahmen dieses Behandlungsangebots ein anderes Medikament dieser Gruppe für Sie zur Anwendung kommen. Auch bei einer Dosisreduktion, wenn Sie schon lange gut auf einen CGRP-Antikörper ansprechen, werden Sie im Rahmen dieses Vertrages umfassend begleitet.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Sie werden von Spezialistinnen und Spezialisten behandelt.Ihre Behandlung wird genau auf Sie und Ihre Erkrankung abgestimmt. Dabei werden Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und Sie erhalten eine optimale Therapie.Ihre Ärztinnen und Ärzte betreuen Sie umfassend und haben etwaige Neben- oder Wechselwirkungen der bei Ihnen ein-gesetzten Arzneimittel immer im Blick.“Gerne sprechen Sie uns an, wenn Sie bei der Techniker-Krankenkasse versichert sind. Derzeit nimmt zunächst nur die TK an diesem innovativen vertrag teil, weitere Kassen werden folgen.
Sie erreichen uns telefonisch, per Mail info@praxis-kuester.de oder per doctolib zur Terminvereinbarung.
6. Impfungen jenseits von Corona
Es ist trotz Corona wichtig und evident, dass auch sonstige Impfungen stets auf dem aktuellen Stand sein sollten, gerne prüfen wir Ihren Impfausweis.
Denken Sie an Tetanus und Diphtherie, einmalig als Erwachsener an Keuchhusten-Impfungen (schützt Ihre Kinder oder Enkel), an Hepatitis-Impfungen, bei Reisen in entsprechende Risikogebiete FSME (durch Zeckenübertragen) und ab 60. Lebensjahr: einmalig 2 Impfungen gegen Gürtelrose (hoch effektive Impfung), Pneumokokken (Lungenentzündung) und jährliche Impfungen gegen Grippe (Influenza).
Alle Impfungen sind hocheffektiv und jede von Ihnen ist in der Prophylaxe der entsprechenden Erkrankung effektiver und nebenwirkungsärmer als jede Tablette gegen hohen Cholesterinspiegel oder Bluthochdruck, das Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu reduzieren in der Lage ist. Pocken konnten durch weltweite Pflichtimpfungen ausgerottet werden, Kinderlähmung gibt es so gut wie gar nicht mehr.
Impfungen gegen Affenpocken laufen nur über das Gesundheitsamt der Stadt. Bitte ggf. hier anmelden.
7. Sonstiges
Denken Sie auch stets an Ihre TÜV-Untersuchungen und das Hautkrebsscreening, an die Darmkrebsvorsorge (jetzt schon ab 50 empfohlen). Sprechen Sie uns an. Ich finde alle Untersuchungen wichtig, wenn ich mir bewusst mache, wie oft wir Befunde finden, die bisher unerkannt waren. Da sage ich als Arzt „gut, dass wir so frühzeitig und vor Symptombeginn schon mal geguckt haben“.
8. eRp, das elektronische Rezept
Das elektronische Rezept soll in Deutschland bald zum Alltag gehören. Nachdem die Apotheken bereits seit Herbst E-Rezepte entgegennehmen und diese seit Juli auch über die Gesundheitskarte einlösen können, soll die Nutzung ab 2024 auch für Arztpraxen verpflichtend werden.
Auch wir werden das im 4. Quartal 2023 umstellen, daher hier ein Überblick über die Funktion des digitalen Rezepts und die eventuellen Vorteile für Patienten und Patientinnen.
a) Wie können Patienten das E-Rezept einlösen?
Nachdem ein Arzt das Rezept digital erstellt und in der Praxis in einer zentralen Datenbank gespeichert hat, können Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept in einer Apotheke einlösen.
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- die E-Rezept-App,
- die elektronische Gesundheitskarte oder
- ein Papierausdruck.
b) Welche Vorteile hat das E-Rezept für Patienten lt. Gesundheitsminister?
Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf mehr Komfort für die Patientinnen und Patienten durch den Verzicht auf Papierrezepte. So können elektronische Rezepte auch in einer Videosprechstunde ausgestellt werden.
Auch für Folgerezepte müssen Betroffene nicht mehr zwingend in die Praxis kommen. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte entfällt damit allerdings nicht.
Zudem kann eine andere Person E-Rezepte für einen Patienten oder eine Patientin einlösen, dafür brauchen sie die Gesundheitskarte oder den Ausdruck. Via App kann die Apotheke informieren, wenn das Medikament gerade nicht vorrätig ist.
HINWEIS: Für Hilfsmittel, BTM-Rezepte, Heilmittel-Rezepte der Verordnung häuslicher Krankenpflege gilt das noch nicht.
c) Ist das E-Rezept sicher?
Nach Angaben der zuständigen Gesellschaft für Telematik (Gematik) sind die Daten nur für den Versicherten, das ärztliche Fachpersonal und die entsprechende Apotheke einsehbar.
Die E-Rezepte werden demnach von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen.
Anhand der elektronischen Signatur kann die Apotheke feststellen, ob das E-Rezept womöglich gefälscht wurde. Damit sind E-Rezepte der Gematik zufolge vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont, der Datenschutz werde "extrem ernst genommen". In Deutschland seien die Standards beim E-Rezept und bei der elektronischen Patientenakte im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch.
d) Ergänzende Hinweise
Bekommen auch Privatversicherte das E-Rezept?
Für Privatversicherte wird es vorerst weiterhin das blaue Rezept geben. Die Einführung des E-Rezepts ist aber auch hier angedacht.
Was ist mit nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten?
Für Medikamente, die nicht rezeptpflichtig sind, stellen Ärztinnen und Ärzte weiter das blaue Papierrezept aus, das abgeholt werden müsste oder kostenpflichtig zugesandt wird. Auch Rezepte für Betäubungsmittel werden derzeit noch nicht als E-Rezept ausgestellt.
Details auch über die Seite des Gesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html #:~:text=Ab%20dem%201.%20Juli%20k%C3%B6nnen,Start%20diese%20M%C3%B6glichkeit%20anbieten%20k%C3%B6nnen
Es ist so treffend, daher wiederhole ich das das Zitat von Isaac Asimov (1922-1992), Sachbuchautor und einer der bekanntesten Science-Fiction-Schriftsteller seiner Zeit.
Eine Öffentlichkeit, die nicht versteht, wie Wissenschaft funktioniert, kann allzu schnell den Unwissenden und Blendern verfallen,
die sich über das lustig machen, was sie nicht verstehen, oder den Demagogen, die Wissenschaftler als die Söldner unserer Tage bezeichnen.
Der Unterschied zwischen Verstehen und Unverständnis gleicht dem Unterschied zwischen Respekt und Bewunderung auf der einen Seite und Hass und Angst auf der anderen.
Ihnen noch großartige Herbsttage
Ihr PD Dr. Michael Küster und sein gesamtes Team
Weißdornweg 4-6
53177 Bonn-Bad Godesberg
Telefon: 0228 / 9323999
Telefax: 0228 / 9323988
Mailto: info@praxis-kuester.de
Internet:
www.schmerzzentrum-bonn-bad-godesberg.de www.praxis-kuester.de www.psychotherapie-schmerzmedizin.de www.psychotherapie-schmerzmedizin.de
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