Team PD Dr. Küster I Schmerz- und Hausarztzentrum Bonn

Team PD Dr. Küster I Schmerz- und Hausarztzentrum Bonn Hausärztliche und fachübergreifende Praxis
- Optimale Betreuung durch höchste medizinische Qualität.

Praxis für Innere und Allgemeinmedizin, Hausarztmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin, Naturheilverfahren und Prävention, zugleich auch Regionales Schmerzzentrum DGS Bonn-Bad Wir möchten, dass Sie sich bei uns medizinisch und menschlich immer gut aufgehoben fühlen!

01/11/2025

Dieses Vakzin könnte die Demenzinzidenz senken

LASSEN SIE SICH auch daher DAHER ab 60 UNBEDINGT gegen die GÜRTELROSE impfen !!!! Neben der Senkung des Demenzrisikos könnten Sie auch chron. Schmerzen nach einer Gürtelrose durch die Impfung (Kassenleistung) vermeiden helfen.

Die Reaktivierung der Varizella-zoster-Viren (Ursache der GÜRTELROSE (Herpes Zoster)) erhöht das Demenzrisiko, da sie die kognitive Leistungsfähigkeit langfristig beeinträchtigen kann. Senkt die vorbeugende Impfung gegen Herpes zoster (HZ) möglicherweise auch die Demenzinzidenz?

Eine Infektion mit HZ kann Gefäßerkrankung oder Neuroinflammation hervorrufen. Beide pathologischen Mechanismen können wiederum die Entstehung von Demenz begünstigen. Es liegt also nahe, dass der Schutz vor einer Zweitmanifestation der Varizella-zoster-Viren (Erreger von Windpocken und Gürtelrose) auch die Demenzinzidenz senken kann. Inwiefern sich diese Hypothese bewahrheitet, wurde in einem australischen Quasi-Experiment überprüft.
Das Nationale Impfprogramm Australiens stellte allen Personen, die am 1. November 2016 zwischen 70 und 79 Jahren alt waren, kostenlos eine Einzeldosis des attenuierten Lebendvakzins gegen HZ zur Verfügung. Dadurch, dass der Anspruch auf eine Impfung vom Geburtsdatum abhing, bildeten sich zwei Vergleichs-Kohorten mit geringem Altersabstand: Jene, die kurz vor dem Stichtag (2. November 1936) geboren wurden und damit keinen Impfanspruch hatten sowie jene, die kurz nach dem Stichtag geboren wurden und für das HZ-Vakzin berechtigt waren. Die Datenauswertung von 101.219 individuellen elektronischen Gesundheitsakten setzte ein Mindestalter von 50 Jahren voraus (52,7 %, weiblich; Ø Alter 62,6 Jahre). Die Analyse zeigte, dass sich die Häufigkeit der HZ-Impfungen zwischen beiden Kohorten unterschied. Mit der Impf-berechtigung stieg auch die Wahrscheinlichkeit, jemals ein HZ-Vakzin zu erhalten um 16,4 Prozentpunkte (95 % KI 13,2–19,5; p < 0,001). Andere Faktoren wie frühere chronische Erkrankungen, Demenz-Risikofaktoren oder Verhaltensweisen waren in beiden Vergleichs-Kohorten ähnlich.
Die Eignung für eine HZ-Impfung senkte die Wahrscheinlichkeit einer neuen Demenzdiagnose innerhalb der darauffolgenden 7,4 Jahre um 1,8 Prozentpunkte (95 % KI 0,4–3,3 Prozentpunkte; p = 0,01). Die Wahrnehmung anderer Präventionsmaßnahmen oder die Inzidenz anderer chronischer Erkrankungen wurden durch die Impfberechtigung nicht tangiert. Die Autoren vermuten, dass die Korrelation mit größerer Wahrscheinlichkeit kausal ist als dies bei früheren Assoziationsstudien der Fall war.

Quelle: Pomirchy M et al.: Herpes zoster vaccination and dementia occurrence. JAMA 2025; 333(23): 2083–2092

Wir haben eine super Ärztin eingestellt und haben nur wieder Plätze im Wartezimmer frei. Der Patient steht bei uns im Vo...
11/06/2024

Wir haben eine super Ärztin eingestellt und haben nur wieder Plätze im Wartezimmer frei. Der Patient steht bei uns im Vordergrund deshalb versuchen wir Wartezeiten auf Termine und Wartezeiten vor Ort so kurz wie möglich zu halten.
https://praxis-kuester.de/kontakt.htm
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18/02/2024

STIKO: Impf-Empfehlung für weitere Risikogruppen

Neben den Erwachsenen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO weiteren Risikogruppen, sich impfen zu lassen. Dazu gehören unter anderem:

- Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit chronischen Grunderkrankungen
- besonders exponierte oder epidemiologisch bedeutsame Personen wie medizinisches oder pflegerisches Personal sowie Beschäftigte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
Schwangere (in der Regel ab dem 2. Trimenon – bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung ab dem 1. Trimenon)
Für diese Gruppen steht zum Beispiel der tetravalente, standarddosierte Influenza-Impfstoff Vaxigrip Tetra® zur Verfügung.

18/02/2024

Influenza-Welle 2023/2024: Diese Fakten sind jetzt wichtig

Sie ist wieder da: Die Influenza-Welle, pünktlich gemeldet zum neuen Jahr. Wer im letzten Herbst nicht dazugekommen ist, fragt sich vielleicht: Jetzt noch gegen Influenza impfen? Ja, sagt die STIKO, denn es gibt triftige Gründe für das Impfen nach Beginn der Influenza-Welle.

Start der Influenza-Welle schon Mitte Dezember 2023
In der 50. Kalenderwoche 2023 hat die Influenza-Welle 2023/2024 offiziell begonnen. Die Arbeitsgemeinschaft Influenza zählte bis zur 1. Woche 2024 (vorläufige Daten aufgrund verzögerter Meldungen):

23.116 laborbestätigte Influenza-Infektionen
5.275 Influenza-bedingte Hospitalisierungen
67 Todesfälle aufgrund von Influenza-Infektionen.

Nach Angabe des Robert Koch-Instituts (RKI) hatten sich bis zum Jahreswechsel vor allem Schulkinder und junge Erwachsene mit Influenza infiziert.

Angesichts der am Jahresende hohen infektionsbedingten Arbeitsausfälle in Deutschland warnte das Kieler Institut für Weltwirtschaft davor, dass die Influenza-Welle 2023/2024 zu einem Verlust in der Bruttowertschöpfung von 32 bis 36 Milliarden Euro führen könnte.

Influenza-Risiken nicht unterschätzen !!!
Arbeitsunfähigkeiten mit einer Woche Bettruhe und wirtschaftlichen Einbußen gehören zu den relativ unkritischen Folgen einer Influenza-Infektion. Denn Influenza-Viren können schwerwiegende Komplikationen verursachen, wie zum Beispiel diese Studiendaten zeigen:

10-fach erhöhtes Herzinfarktrisiko
8-fach erhöhtes Schlaganfallrisiko

Mehr zu Influenza-assoziierten Komplikationen können Sie im Netz finden.

STIKO: Impfung kann nach Beginn der Influenza-Welle noch sinnvoll sein
Da stellt sich die Frage: Lohnt es sich jetzt noch, gegen Influenza zu impfen? Durchaus, bestätigt die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI und stellt klar, dass es zu Beginn oder im Verlauf der Influenza-Welle noch sinnvoll sein kann, eine im Herbst versäumte Influenza-Impfung nachzuholen. Überdies ist der Verlauf einer Influenza-Saison nicht vorhersehbar. Beispielsweise kam es in der letzten Saison 2022/2023 zu einer 2. Influenza-Welle im März 2023, die durch eine andere Virusvariante verursacht wurde. Übrigens: Bei rund 23,1 Millionen freigegebenen Impfdosen (Ende November 2023) sollte noch ausreichend Influenza-Impfstoff verfügbar sein.

Jetzt noch gegen Influenza impfen – gerade für Menschen ab 60 Jahren wichtig
Insbesondere Personen ab 60 Jahren können jetzt von einer Influenza-Impfung profitieren. So weist die STIKO darauf hin, dass vor allem ältere Menschen aufgrund von Immunseneszenz und altersbedingten chronischen Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Influenza-Infektion haben. Überdies ist im fortgeschrittenen Alter die Wirksamkeit der Influenza-Impfstoffe im Allgemeinen reduziert – vor allem aufgrund der bereits genannten Immunseneszenz. Daher empfiehlt sie allen Personen ab 60 Jahren eine jährliche Influenza-Impfung mit einem Hochdosis-Influenza-Impfstoff. Efluelda® ist der einzige 4-fach-hochdosierte Influenza-Impfstoff, der einen um 24 % wirksameren Influenza-Impfschutz (relative Vakzine-Effektivität, rVE) gegenüber konventionellem, standarddosiertem Influenza-Impfstoff (TIV-SD) bietet. Zudem zeigt eine 2023 veröffentlichte Metaanalyse, dass der Hochdosis-Influenza-Impfstoff Influenza-bedingte Hospitalisierungen im Vergleich zu konventionellen, standarddosierten Influenza-Impfstoffen reduziert – und das konsistent über viele Influenza-Saisons.

Also: lassen Sie sich impfen !!! Ich habe das bereits getan.

25/12/2023

Diabetologie in der Praxis PD Dr. Küster und Team

Seit 11/2023 wird unser Team durch eine weitere Ärztinnen bereichert:
Frau Dr. Ann-Christin Camp, Fachärztin für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung DIABETOLOGIE.

Dies erhöht die Kompetenz in der Versorgung unserer Diabetiker. Zukünftig werden wir auch eigene Diabetes-Schulungen zu etablieren versuchen.

Sie haben damit auch weiterhin ein sehr kompetentes und spezialisiertes Ärzteteam für Innere Medizin, Allgemein- und Hausarztmedizin, Palliativmedizin, Naturheilverfahren, Vorsorgemedizin sowie Schmerztherapie in unserer Praxis. Mit der Diabetologie haben wir einen weiteren Schwerpunkt neben den bekannten Tätigkeitsschwerpunkten Schmerzmedizin, Kopfschmerztherapie, Hausarztmedizin (incl. Hausbesuchen), Wundversorgung, Notfallmedizin, Naturheilverfahren, Akupunktur, Palliativmedizin.

NEUER Online- Termin-Service    … wir verlassen DOCTOLIB !!! Der Deutschlandfunk und der dahinter stehende Recherche -Ve...
25/12/2023

NEUER Online- Termin-Service … wir verlassen DOCTOLIB !!!

Der Deutschlandfunk und der dahinter stehende Recherche -Verbund hat eklatante Datenschutz-Missstände bei dem französischen Unternehmen Doctolib gefunden, die mich veranlassen, diesen Doctolib- Service zum Jahreswechsel zu verlassen und Ihnen zu empfehlen, sich dort umgehend abzumelden.
Es kann nicht angehen, dass Doctolib aus der Historie Ihrer Terminbuchungen ganze Krankenakten erstellt und die Daten weiterverwendet.

Ich weise hierzu auf die beiden Beiträge hin:
https://www.dr-datenschutz.de/doctolib-im-fokus-der-aufsichtsbehoerde/

https://www.deutschlandfunkkultur.de/wie-doctolib-patientendaten-sammelt-dlf-kultur-9f9a7e1b-100.html

Ab Ende Dezember (30-12-23) können Sie Termine über den datenschutztechnisch als „unbedenklich“ und „sicher“ geltenden neuen Service buchen: xwebtermin. Hierzu haben wir einen neuen Termin-Link auf unserer Homepage (www.praxis-kuester.de) installiert. Nutzen Sie gerne diesen und buchen sich Ihre Termine bei unseren Ärzten.

Alle Termine im Doctolib haben wir händisch übertragen auf Webtermin, so dass Ihre ursprünglichen Termin-Buchungen Gültigkeit haben.

Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie sich nicht selbst auch bei Doctolib abmelden. Es dient Ihrer Sicherheit !

Über den Online-Dienstleister Doctolib können Patienten Arzttermine buchen. Doch Datenschützer Thilo Weichert moniert: Die Software verletzte Rechtsstandards.

25/12/2023

eRp, das elektronische Rezept

Das elektronische Rezept gehört ab sofort in Deutschland zum Alltag für alle gesetzlich Versicherten. Nachdem die Apotheken bereits seit Herbst E-Rezepte entgegennehmen und diese seit Juli auch über die Gesundheitskarte einlösen können, ist die Nutzung ab 2024 auch für Arztpraxen verpflichtend.

Wir haben bereits umgestellt und viele Patienten konnten schon erste Erfahrungen damit machen, bisher immer reibungslos.

Zur nochmaligen Erläuterung hier aber ein Überblick über die Funktion des digitalen Rezepts und die eventuellen Vorteile für Patienten und Patientinnen.

a) Wie können Patienten das E-Rezept einlösen?
Nachdem ein Arzt das Rezept digital erstellt und in der Praxis in einer zentralen Datenbank gespeichert hat, können Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept in einer Apotheke einlösen.
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- die E-Rezept-App,
- die elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) oder
- ein Papierausdruck (nur für die Übergangsphase gedacht).

s. auch - Quelle: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

b) Welche Vorteile hat das E-Rezept für Patienten lt. Gesundheitsminister?
Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf mehr Komfort für die Patientinnen und Patienten durch den Verzicht auf Papierrezepte. So können elektronische Rezepte auch in einer Videosprechstunde ausgestellt werden.

Auch für Folgerezepte müssen Betroffene nicht mehr zwingend in die Praxis kommen. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte entfällt damit allerdings nicht.
Zudem kann eine andere Person E-Rezepte für einen Patienten oder eine Patientin einlösen, dafür brauchen sie die Gesundheitskarte oder den Ausdruck. Via App kann die Apotheke informieren, wenn das Medikament gerade nicht vorrätig ist.
HINWEIS: Für Hilfsmittel, BTM-Rezepte, Heilmittel-Rezepte der Verordnung häuslicher Krankenpflege gilt das noch nicht. Die müssen noch in der Praxis abgeholt werden !!

C) Ist das E-Rezept sicher?
Nach Angaben der zuständigen Gesellschaft für Telematik (Gematik) sind die Daten nur für den Versicherten, das ärztliche Fachpersonal und die entsprechende Apotheke einsehbar.
Die E-Rezepte werden demnach von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen.
Anhand der elektronischen Signatur kann die Apotheke feststellen, ob das E-Rezept womöglich gefälscht wurde. Damit sind E-Rezepte der Gematik zufolge vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont, der Datenschutz werde "extrem ernst genommen". In Deutschland seien die Standards beim E-Rezept und bei der elektronischen Patientenakte im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch.

c) Ergänzende Hinweise
Bekommen auch Privatversicherte das E-Rezept?

Für Privatversicherte wird es vorerst weiterhin das „normale“ blaue Rezept geben. Die Einführung des E-Rezepts ist aber auch hier angedacht. Die Beihilfestellen des Bundes und die Privaten Krankenkassen sind einfach noch nicht soweit.

Was ist mit nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten?
Für Medikamente, die nicht rezeptpflichtig sind, stellen Ärztinnen und Ärzte weiter das blaue Papierrezept aus, das abgeholt werden müsste oder kostenpflichtig zugesandt wird oder als „grünes Rezept“ elektronisch eingestellt werden kann.

Details auch über die Seite des Gesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html #:~:text=Ab%20dem%201.%20Juli%20k%C3%B6nnen,Start%20diese%20M%C3%B6glichkeit%20anbieten%20k%C3%B6nnen

ACHTUNG:
Wenn Sie ein korrekt ausgefülltes eRp in der Apotheke nicht einlösen können, waren Sie vielleicht schneller als wir. Wir brauchen Zeit für sorgfältige Arbeit, so erfolgen elektronische Unterschriften des Arztes vielleicht erst am Abend nach der Sprechstunde. Versuchen Sie es dann einfach am nächsten Tag noch einmal. Nur wenn es dann nicht klappt, melden Sie sich bitte erneut bei uns.

Weiterführende Info auch bei www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Gutes Erklärvideo auch bei https://dip.medatixx.de/e-health/erezept

25/12/2023

Liebe Patientinnen und Patienten sowie Freunde der Fachübergreifenden Praxis PD Dr. Küster und Team sowie des Schmerz- und Palliativzentrums Bonn,
zwischen Weihnachten und Silvester (3 Arbeitstage) haben wir die Praxis geschlossen. Auch wir brauchen mal Pause. Ab 2.1.2024 sind wir wieder und vor allem gerne für Sie da.
Ihnen tolle Feiertage sowie einen harmonischen Jahreswechsel !

Liebe Freunde der Fachübergreifenden Praxis PD Dr. Küster und Team und des Schmerzzentrums Bonn, für viele auch IHRER al...
27/09/2023

Liebe Freunde der Fachübergreifenden Praxis PD Dr. Küster und Team und des Schmerzzentrums Bonn, für viele auch IHRER allgemeinmedizinisch-internistischen hausärztlichen Praxis in Bonn-Bad Godesberg.
Ich hoffe, Sie genießen den phasenweise sonnigen Herbst und ggf auch Ihre Ferien.
Wieder einmal mehr: NEWS oder Bekanntes aus IHRER Praxis. Sie wissen ja, dass es mir ein Bedürfnis ist, unsere Patienten (oder die, die es werden wollen) mit Informationen oder Hinweisen stets gut zu versorgen. Danke all denen, die das uns gegenüber das ausdrücklich als wertvoll und lobenswert anerkannt haben. Danke, denn Lob tut uns allen hier gut.
Folgende Punkte möchte ich Ihnen heute erläutern:

AGENDA
1) Praxisferien
2) Corona und Impfungen sowie Testungen
3) Hausarztfunktion / neue Ärzte im Team
4) Diabetologin ab 1.11.23 in der Praxis angestellt.
5) Neues aus der Schmerzmedizin
6) Impfungen jenseits von Corona
7) Sonstiges
8) eRp das elektronische Rezept

1. Praxisferien
In der ersten Oktoberwoche haben wir geschlossen (2.-7.10.23), das muss auch mal sein.
Bestellen Sie Ihre Rezepte noch schnell diese Woche, ab 9.10. sind wir wieder und gerne für Sie da.
Vertretung: Dr. Walter Hübbel, Deutschherrenstraße 189, 53179 Bonn, Telef. 0228 858837

2. CORONA:

Die Mehrheit der befragten Fachleute ist der Ansicht, dass das Coronavirus aktuell kein normales Erkältungsvirus ist. Wie hoch das Risiko ist, nach einer Infektion schwer zu erkranken, muss individuell abgeschätzt werden. Ältere und Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Sars-CoV-2 kann Langzeitschäden, Long Covid, hervorrufen.
Unter Umständen schädigt das Virus nicht nur die Atemorgane, sondern auch die Blutgefäße und innere Organe. Das Risiko dafür kann durch Impfungen verringert werden. Die Impfsaison hat gerade begonnen. Die angepassten Präparate sind jetzt vorhanden. Bei steigenden Infektionszahlen sollten wieder Maßnahmen zum Schutz Gefährdeter ergriffen werden, wie zum Beispiel das Tragen medizinischer Masken.
Viele Testzentren haben geschlossen, viele Ärzte -so höre ich- testen oder impfen auch nicht mehr. Wir finden das vor dem Hintergrund der aktuell zu beobachteten steigenden Infektionszahlen nicht angemessen, daher testen wir ggf. bei Krankheitsverdacht und impfen.
- Testungen:
Wir testen täglich weiterhin, Anti-Gen-Schnellteste, aktuell jedoch ausschließlich als Selbstzahlerleistung, dafür aber PEI-zugelassene Testsets. Testzeiten: Testungen überwiegend zwischen 8.00 und 9.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr und nach Rücksprache und bei Notfall sowie Praxisöffnung auch samstags morgens. Test - Ort: Testungen IMMER außerhalb der Praxis über unsere Terrasse am Testfenster (vielen noch bekannt, als hier auch noch ein Pavillon stand. Zugang gegenüber Weißdornweg 12-14, dem von unserem geschätzten Hausmeister (Herr Ordnung) dankenswerterweise mit Rindenmulch ausgestreutem Weg folgend. Wir testen unsere Patienten oder solche, die es werden wollen. - Schutz-Impfungen:
Impfungen finden wir auch weiterhin absolut sinnvoll und nötig, daher impfen auch wir. Wegen der nachlassenden Impfnachfrage impfen wir aber nur noch an bestimmten Tagen und ausschließlich nach vorhergehender Anmeldung, dann aber gerne, zeitnah und zuverlässig.Seit 1 Woche impfen wir testvorordnungskonform selbstverständlich auch mit dem omikron-adaptieren neuen mRNA-Impfstoff. Wir impfen unsere Patienten, ggf. aber auch gerne Patienten, die sonst keine Impfstelle finden…wir helfen immer gerne. Gerne weisen Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannten auf dieses Angebot hin. Wichtiger Hinweis zur IMPFUNG:

Auffrischimpfungen dienen dazu, das Gedächtnis des Immunsystems aufzufrischen und den Schutz vor Infektion bzw. schweren Krankheitsverläufen zu erhöhen.Derzeit zirkulierende Omikron-Varianten des SARS-Coronavirus-2 unterscheiden sich im Hinblick auf die Ansprechbarkeit des Immunsystem (Antigene) deutlich von den Ursprungsvarianten.Klinische Studie zeigt: Nicht an Omikron-Varianten angepasste mRNA-Impfstoffe bieten keinen guten (Antikörper-)Schutz vor Omikron-Varianten des SARS-CoV-2.Die Anpassung der Auffrischimpfstoffe an Omikron-Varianten ist aufgrund der weiter dominierenden Omikron-Varianten des Coronavirus bedeutsam für den weiteren Schutz vor COVID-19.Nicht an Omikron-Varianten angepasste COVID-19-mRNA-Impfstoffe führen als Auffrischimpfungen (3. und 4. Impfung) zwar zu höheren Blutspiegeln neutralisierender Antikörper gegen die Omikron-Subvarianten. Jedoch fallen diese Antikörpertiter sechs Monate nach der dritten oder vierten Impfung deutlich ab. Die vierte Impfung hatte ebenfalls keinen Einfluss auf die Breite der Immunantwort gegen verschiedene Virusvarianten. Auch bei der Grundimmunisierung mit Comirnaty waren nur geringe Mengen an neutralisierenden Antikörpern gegen Omikron vorhanden. Dies sind die Ergebnisse einer klinischen Studie, die das Paul-Ehrlich-Institut bei geimpften Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt hat.
STIKO-Empfehlung zu Omikron-angepassten Impfstoffen für Auffrischimpfungen jetzt veröffentlicht

Auffrischimpfung zur Stärkung des immunologischen Gedächtnisses
Zum Schutz vor COVID-19 werden in den meisten Altersgruppen Auffrischimpfungen empfohlen. Diese werden aus mehreren Gründen durchgeführt: Der Antikörpertiter steigt innerhalb der ersten zwei Wochen nach einer Auffrischimpfung rasch an und bietet den besten Schutz vor COVID-19. Im Anschluss sinkt er innerhalb der ersten Monate auf ein Basisniveau ab. Dieses Basisniveau wird durch das immunologische Gedächtnis aufgebaut bzw. aufgefrischt. Dabei kommt es zu einer Zunahme von Gedächtnis-B-Zellen und langlebenden Plasmazellen, die wiederum die Antikörper bilden. Beides sind wichtige Säulen der auf Antikörpern basierenden humoralen Immunantwort. Darüber hinaus stimuliert die Auffrischimpfung eine breitere humorale Immunantwort, die durch Differenzierungsvorgänge der Antikörpergene (somatische Hypermutation) und die Reifung der Antikörperaffinität erzeugt wird.
Seit Montag, 18.09.2023 steht der an die Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer, den die Bundesregierung beschafft hat, für die COVID-19-Impfung zur Verfügung.
Die bisher eingesetzten Impfstoffe gegen COVID-19 schützen zwar wegen der aufgebauten zellulären Immunantwort immer noch vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen. Der Schutz gegen das Virus durch die nach der Impfung gebildeten neutralisierenden Antikörper nimmt aber mit der Zeit ab. Zudem entstehen immer wieder neue SARS-CoV-2-Virusvarianten. Aus diesem Grund hat die Emergency Task Force der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) im Einklang mit anderen Regulierungsbehörden, der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) und der Internationalen Koalition der Arzneimittelbehörden (International Coalition of Medicines Regulatory Agencies, ICMRA) empfohlen, die COVID-19-Impfstoffe an XBB-Stämme der Virusvariante Omikron anzupassen, um den Schutz zu erhöhen.
Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit Omikron-angepassten Impfstoffen veröffentlicht. Danach soll für alle Auffrischimpfungen vorzugsweise einer der Omikron-adaptierten (XBB.1.5.) bivalenten mRNA-Impfstoffe verwendet werden.
Die in EMA und WHO beteiligten Expertengremien waren sich darin einig, dass die Impfstoffe für die kommende Wintersaison in der nördlichen Erdhalbkugel nur einen Virusstamm enthalten und auf der XBB-Familie der Omikron-Subvarianten wie XBB.1.5 basieren sollten. Die an Omikron XBB.1.5 angepassten COVID-19-mRNA-Impfstoffe Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna haben bereits entsprechende Zulassungen von der EU-Kommission erhalten. Die neuen angepassten Impfstoffe können sowohl für die Grundimmunisierung als auch für Auffrischimpfungen eingesetzt werden.
Der ab 18.09.2023 verfügbare und von der Bundesregierung zentral beschaffte COVID-19-mRNA-Impfstoff Comirnaty enthält entsprechend die mRNA für den Bauplan für das Spikeprotein der Omikronvariante XBB.1.5.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte bereits im August vorab über den Beschlussentwurf informiert.
Primäres Ziel der COVID-19-Impfung sei unverändert die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe, so die STIKO. Insbesondere Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, könnten von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-angepassten Impfstoff profitieren.
Gesunde Personen, die bereits drei Impfstoffdosen erhalten haben, sind nach Ansicht der STIKO weiterhin gut vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt, auch wenn sie keine Omikron-Infektion durchgemacht haben. Ihnen wird daher derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen, ABER: freiwillig und auf Wunsch sind sie eindeutig durchführbar.
Indikationsgruppen für Auffrischimpfungen unverändert
An der bisherigen STIKO-Empfehlung, wer grundsätzlich eine weitere Auffrischimpfung bekommen sollte, ändert sich nichts. Einen empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren. Darüber hinaus sollten sich Menschen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz, sowie Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich nochmals impfen lassen.
Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten und Menschen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen – in der Regel frühestens nach sechs Monaten.
Die STIKO weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nur als Auffrischimpfung und nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind.

3. Hausarzt – Funktion:
Viele von Ihnen haben bemerkt, dass es Veränderungen im Ärzteteam gegeben hat bzw. werden merken, dass es weitere geben wird. Ich darf zusammenfassen:
Frau Dr. med. Charlotte Prinz, Fachärztin für Anästhesiologie, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, ist in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und bereichert unser Team seit 5/2023, ebenso wie
Frau Priv.-Doz. Dr. Martina Schaefer, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin dies seit 8/2023 tut.
Herzlich willkommen im Team. Uneingeschränkt dürfen Sie beiden Ärztinnen Ihr Vertrauen schenken.

4. Diabetologie in der Praxis PD Dr. Küster und Team
Ab 11/2023 wird unser Team zudem durch eine weitere Ärztinnen bereichert:
Frau Dr. Ann-Christin Camp, Fachärztin für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung DIABETOLOGIE.

Sie haben damit auch weiterhin ein durchaus extrem kompetentes Ärzteteam für Innere Medizin, Allgemein- und Hausarztmedizin sowie Schmerztherapie in unserer Praxis. Mit der Diabetologie haben wir einen weiteren Schwerpunkt neben den bekannten Tätigkeitsschwerpunkten Schmerzmedizin, Kopfschmerztherapie, Hausarztmedizin (incl. Hausbesuchen), Wundversorgung, Notfallmedizin, Naturheilverfahren, Akupunktur, Palliativmedizin.

5. Neues aus der Schmerzmedizin:
Ich habe seit mehreren Monaten eine sehr gut ausgebildete Kollegin für die Schmerzmedizin (Diagnostik und Therapie) gewinnen können, Frau Dr. med. Rebecca Schneider, Fachärztin für Anästhesiologie, Spezielle Schmerzmedizin, Palliativmedizin und Intensivmedizin.
Sie hat noch viele Termine frei und hilft Ihnen gerne.
Rufen Sie uns für Termine an, mailen uns info@praxis-kuester.de oder buchen über doctolib direkt einen Termin. Kurzfristige Termine sind derzeit noch möglich. Gerne dürfen Sie Frau Dr. Schneider auch Ihren Freunden, Bekannten oder Angehörigen empfehlen. Auch ich würde mich von Frau Dr. Schneider behandeln lassen. Empfehlen Sie uns auch gerne weiter!
Erinnern möchte ich auch an das BIOFEEDBACK bei z.B. Kopfschmerzen. Mehr finden Si hierzu unter Biofeedback auf der Homepage.
Low Dose Naltrexon / LDN bei Fibromyalgie, undifferenzierten Muskelschmerzen oder dem fatigue-Syndrom (chron. Müdigkeitssyndrom) und vielleicht (?) beim Long-Covid-Syndrom
Low Dose Naltrexon (LDN) stellt die Anwendung des seit 1984 zugelassenen Wirkstoffes Naltrexon in einem Bruchteil der üblichen Dosierung dar. Man könnte es auch unter dem Begriff des Microdosing verwenden, was im Bereich der Nutzung von z.B. L*D gebräuchlich ist- allerdings besteht für L*D keine Zulassung als Medikament in Deutschland! Naltrexon wurde zur Entzugsbehandlung und Rezidivprophylaxe von Heroinabhängigen und dann bei Alkoholabhängigen entwickelt und angewendet. Dies üblicherweise in Dosierungen zwischen 50 mg und 150 mg /d.
Low Dose Naltrexon (LDN) wird hingegen in ca. einem hundertstel der ursprünglichen Dosierung (entsprechend 0,5 bis 4,5 mg/d) verwendet. Die Wirkdauer an den Rezeptoren wird dadurch deutlich verkürzt, sodaß die körpereigene Produktion von Endorphinen gesteigert wird und ihre positiven Wirkungen auf Schmerz, Müdigkeit und Immunsystem entfalten können.
Schmerzen bei Fibromyalgie und Muskelschmerzen könnten dadurch reduziert werden. Ebenso wird LDN / low dose naltrexon in der symptomatischen Behandlung der CFS (chronic fatigue Syndrom, chronisches Müdigkeitssyndrom bzw. chronisches Errschöpfungssyndrom ) und ME (myalgische Enzephalomyelitis ) mit Erfolg bei ca. 50% der Betroffenen Patienten mit CFS / ME eingesetzt. Da die Symptome des Post Covid Syndroms / Long Covid Syndroms denen der CFS bzw der Fibromyalgie ähneln, könnte hier eventuell bei Versagen der schulmedizinischen Behandlungen ein Therapieansatz liegen.
Nebenwirkungen von Naltrexon, die auch auf LDN übertragen werden können:
Die häufigsten mit Naltrexon berichteten Nebenwirkungen sind gastrointestinale Beschwerden wie Durchfall und Bauchkrämpfe. Diese unerwünschten Wirkungen sind analog zu den Symptomen eines Opioid-Entzugs, da die μ-Opioid-Rezeptorblockade die gastrointestinale Motilität erhöht.
Es wurde berichtet, dass Naltrexon Leberschäden verursachen kann, wenn es in höheren als den empfohlenen Dosen verabreicht wird. Für diese seltene Nebenwirkung gibt es einen Warnhinweis der FDA. Aufgrund dieser Berichte führen einige Ärzte vor der Verabreichung von Naltrexon und danach in regelmäßigen Abständen Leberfunktionstests durch. Bedenken hinsichtlich einer Lebertoxizität ergaben sich ursprünglich aus einer Studie mit nicht süchtigen, fettleibigen Patienten, die 300 mg Naltrexon erhielten. Nachfolgende Studien haben eine begrenzte oder keine Toxizität bei anderen Patientengruppen und bei typischen empfohlenen Dosen wie 50 bis 100 mg/Tag ergeben.
Naltrexon sollte erst nach mehreren (typischerweise 7-10) Tagen Abstinenz von Opioiden begonnen werden. Dies ist auf das Risiko eines akuten Opioid-Entzugs zurückzuführen, wenn Naltrexon eingenommen wird, da Naltrexon die meisten Opioide von ihren Rezeptoren verdrängt. Die Zeit der Abstinenz kann kürzer als 7 Tage sein, abhängig von der Halbwertszeit des eingenommenen Opioids. Einige Ärzte verwenden einen Naloxon-Test, um festzustellen, ob bei einer Person noch Opioide vorhanden sind. Dabei wird eine Testdosis Naloxon verabreicht und auf Opioid-Entzug überwacht. Wenn ein Entzug auftritt, sollte Naltrexon nicht verabreicht werden.
Ob Naltrexon Dysphorie, Depression, Anhedonie oder andere aversive Effekte als Nebenwirkungen verursacht, wurde untersucht und überprüft. Überraschenderweise scheint Naltrexon in diesen Bereichen nur minimalen bis keinen unerwünschten Einfluss zu haben.
Naltrexon selbst erzeugt bei normalen Probanden in der Forschung selbst bei hohen Dosen nur eine geringe oder gar keine psychoaktive Wirkung, was bemerkenswert ist, wenn man bedenkt, dass das endogene Opioidsystem für die normale hedonische Funktion wichtig ist. Da endogene Opioide in das Belohnungssystem des Gehirns involviert sind, wäre es vernünftig, die Hypothese aufzustellen, dass Naltrexon anhedonische oder dysphorische Effekte erzeugen könnte. Obwohl einige Hinweise aus kleinen, frühen Studien darauf hindeuten, dass Patienten mit einer Vorgeschichte von Opiatabhängigkeit anfällig für dysphorische Effekte als Reaktion auf Naltrexon sein könnten (Crowley et al. 1985; Hollister et al. 1981), waren die Berichte über solche Effekte uneinheitlich. In den meisten großen klinischen Studien mit genesenden Opioidabhängigen wurde kein negativer Effekt von Naltrexon auf die Stimmung festgestellt (Greenstein et al. 1984; Malcolm et al. 1987; Miotto et al. 2002; Shufman et al. 1994). Einige Studien haben sogar Verbesserungen der Stimmung im Verlauf der Behandlung mit Naltrexon gefunden (Miotto et al. 1997; Rawlins und Randall 1976).
Andererseits wurde festgestellt, dass Naltrexon das Gefühl sozialer Verbundenheit verringert. Die Berichte darüber, ob Naltrexon die angenehmen Effekte des Musikhörens verringern kann, sind widersprüchlich.
LDN / Low dose naltrexon in der Schmerztherapie
Low dose naltrexon / LDN ist in der Anwendung bei Schmerzen ein sogenanntes off label Medikament. Deshalb werden die Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Bei dieser Medikation erfolgt unsererseits eine Aufklärung im ärztlichen Gespräch, wie dies bei einer Nutzung von Medikamenten ausserhalb der ursprünglichen Indikation notwendig ist. Die LDN Einnahme erfolgt in der Regel 1x täglich abends.
Wichtig ist: es dürfen keine Op**te (d.h. auch kein Tramadol und kein Tilidin) eine Woche vor und während LDN Einnahme genommen werden. Auch sollten weder Immunsuppresiva noch Immunstimulanzien eingenommen werden, da LDN / low dose naltrexon über den während der Therapie gesteigerten Endorphinspiegel zu einer Beeinflussung des Immunsytems kommen kann.
IV-Vertrag Techniker-Krankenkasse für Patienten mit hochfrequenter oder chronischer Migräne für die Versorgung mit CGRP – Antikörpern
Wenn Sie an Migräne leiden und eine medikamentöse Prophylaxe mit einem CGRP-Antikörper benötigen, gibt es mit dem Migräne-Spezialversorgungsvertrag ein besonderes Behandlungsangebot für Sie. Hierbei werden Sie bei Ihrer Therapie mit einem CGRP-Antikörper umfassend beraten und betreut. Es erfolgt zunächst eine Evaluation der bisherigen vorbeugenden Therapien. Anschließend entscheidet Ihr bzw. Ihre Ärztin gemeinsam mit Ihnen über eine Therapie mit einem CGRP-Antikörper. Der Erfolg der Therapie wird regelmäßig überprüft und dokumentiert. Sollten Sie bereits mit einem CGRP-Antikörper behandelt werden und die Therapie nicht wirksam sein, kann im Rahmen dieses Behandlungsangebots ein anderes Medikament dieser Gruppe für Sie zur Anwendung kommen. Auch bei einer Dosisreduktion, wenn Sie schon lange gut auf einen CGRP-Antikörper ansprechen, werden Sie im Rahmen dieses Vertrages umfassend begleitet.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Sie werden von Spezialistinnen und Spezialisten behandelt.Ihre Behandlung wird genau auf Sie und Ihre Erkrankung abgestimmt. Dabei werden Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und Sie erhalten eine optimale Therapie.Ihre Ärztinnen und Ärzte betreuen Sie umfassend und haben etwaige Neben- oder Wechselwirkungen der bei Ihnen ein-gesetzten Arzneimittel immer im Blick.“Gerne sprechen Sie uns an, wenn Sie bei der Techniker-Krankenkasse versichert sind. Derzeit nimmt zunächst nur die TK an diesem innovativen vertrag teil, weitere Kassen werden folgen.
Sie erreichen uns telefonisch, per Mail info@praxis-kuester.de oder per doctolib zur Terminvereinbarung.

6. Impfungen jenseits von Corona
Es ist trotz Corona wichtig und evident, dass auch sonstige Impfungen stets auf dem aktuellen Stand sein sollten, gerne prüfen wir Ihren Impfausweis.
Denken Sie an Tetanus und Diphtherie, einmalig als Erwachsener an Keuchhusten-Impfungen (schützt Ihre Kinder oder Enkel), an Hepatitis-Impfungen, bei Reisen in entsprechende Risikogebiete FSME (durch Zeckenübertragen) und ab 60. Lebensjahr: einmalig 2 Impfungen gegen Gürtelrose (hoch effektive Impfung), Pneumokokken (Lungenentzündung) und jährliche Impfungen gegen Grippe (Influenza).
Alle Impfungen sind hocheffektiv und jede von Ihnen ist in der Prophylaxe der entsprechenden Erkrankung effektiver und nebenwirkungsärmer als jede Tablette gegen hohen Cholesterinspiegel oder Bluthochdruck, das Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu reduzieren in der Lage ist. Pocken konnten durch weltweite Pflichtimpfungen ausgerottet werden, Kinderlähmung gibt es so gut wie gar nicht mehr.
Impfungen gegen Affenpocken laufen nur über das Gesundheitsamt der Stadt. Bitte ggf. hier anmelden.

7. Sonstiges
Denken Sie auch stets an Ihre TÜV-Untersuchungen und das Hautkrebsscreening, an die Darmkrebsvorsorge (jetzt schon ab 50 empfohlen). Sprechen Sie uns an. Ich finde alle Untersuchungen wichtig, wenn ich mir bewusst mache, wie oft wir Befunde finden, die bisher unerkannt waren. Da sage ich als Arzt „gut, dass wir so frühzeitig und vor Symptombeginn schon mal geguckt haben“.

8. eRp, das elektronische Rezept

Das elektronische Rezept soll in Deutschland bald zum Alltag gehören. Nachdem die Apotheken bereits seit Herbst E-Rezepte entgegennehmen und diese seit Juli auch über die Gesundheitskarte einlösen können, soll die Nutzung ab 2024 auch für Arztpraxen verpflichtend werden.
Auch wir werden das im 4. Quartal 2023 umstellen, daher hier ein Überblick über die Funktion des digitalen Rezepts und die eventuellen Vorteile für Patienten und Patientinnen.
a) Wie können Patienten das E-Rezept einlösen?
Nachdem ein Arzt das Rezept digital erstellt und in der Praxis in einer zentralen Datenbank gespeichert hat, können Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept in einer Apotheke einlösen.
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- die E-Rezept-App,
- die elektronische Gesundheitskarte oder
- ein Papierausdruck.
b) Welche Vorteile hat das E-Rezept für Patienten lt. Gesundheitsminister?
Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf mehr Komfort für die Patientinnen und Patienten durch den Verzicht auf Papierrezepte. So können elektronische Rezepte auch in einer Videosprechstunde ausgestellt werden.
Auch für Folgerezepte müssen Betroffene nicht mehr zwingend in die Praxis kommen. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte entfällt damit allerdings nicht.
Zudem kann eine andere Person E-Rezepte für einen Patienten oder eine Patientin einlösen, dafür brauchen sie die Gesundheitskarte oder den Ausdruck. Via App kann die Apotheke informieren, wenn das Medikament gerade nicht vorrätig ist.
HINWEIS: Für Hilfsmittel, BTM-Rezepte, Heilmittel-Rezepte der Verordnung häuslicher Krankenpflege gilt das noch nicht.
c) Ist das E-Rezept sicher?
Nach Angaben der zuständigen Gesellschaft für Telematik (Gematik) sind die Daten nur für den Versicherten, das ärztliche Fachpersonal und die entsprechende Apotheke einsehbar.
Die E-Rezepte werden demnach von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen.
Anhand der elektronischen Signatur kann die Apotheke feststellen, ob das E-Rezept womöglich gefälscht wurde. Damit sind E-Rezepte der Gematik zufolge vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont, der Datenschutz werde "extrem ernst genommen". In Deutschland seien die Standards beim E-Rezept und bei der elektronischen Patientenakte im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch.
d) Ergänzende Hinweise
Bekommen auch Privatversicherte das E-Rezept?
Für Privatversicherte wird es vorerst weiterhin das blaue Rezept geben. Die Einführung des E-Rezepts ist aber auch hier angedacht.
Was ist mit nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten?
Für Medikamente, die nicht rezeptpflichtig sind, stellen Ärztinnen und Ärzte weiter das blaue Papierrezept aus, das abgeholt werden müsste oder kostenpflichtig zugesandt wird. Auch Rezepte für Betäubungsmittel werden derzeit noch nicht als E-Rezept ausgestellt.
Details auch über die Seite des Gesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html #:~:text=Ab%20dem%201.%20Juli%20k%C3%B6nnen,Start%20diese%20M%C3%B6glichkeit%20anbieten%20k%C3%B6nnen

Es ist so treffend, daher wiederhole ich das das Zitat von Isaac Asimov (1922-1992), Sachbuchautor und einer der bekanntesten Science-Fiction-Schriftsteller seiner Zeit.
Eine Öffentlichkeit, die nicht versteht, wie Wissenschaft funktioniert, kann allzu schnell den Unwissenden und Blendern verfallen,
die sich über das lustig machen, was sie nicht verstehen, oder den Demagogen, die Wissenschaftler als die Söldner unserer Tage bezeichnen.
Der Unterschied zwischen Verstehen und Unverständnis gleicht dem Unterschied zwischen Respekt und Bewunderung auf der einen Seite und Hass und Angst auf der anderen.

Ihnen noch großartige Herbsttage
Ihr PD Dr. Michael Küster und sein gesamtes Team
Weißdornweg 4-6
53177 Bonn-Bad Godesberg
Telefon: 0228 / 9323999
Telefax: 0228 / 9323988
Mailto: info@praxis-kuester.de
Internet:
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