03/07/2018
+++ Liveticker zum 42. Verhandlungstag im Prozess um gepanschte Krebsmedikamente +++
15:54 Der Richter schließt die Verhandlung für heute. Am Donnerstag sollen dann zunächst noch fehlende Nebenklagevertreter zu Wort kommen und danach die Verteidigung. Richter Hidding stellt klar, dass mit einem Urteil aber frühestens am Freitag zu rechnen sei.
15:50 Alle anwesenden Nebenklage-Anwälte haben sich geäußert. Nur der Anwalt Mohammed hat um Aufschub bis Donnerstag gebeten, da seine Mandantin heute nicht anwesend war. Der Richter hat das zugesagt.
15:48 Der nächste Nebenklage-Anwalt hält seinen Schlussvortrag. Der Anwalt Gregor Matuszczyk beklagt, dass die Schicksale der Betroffenen im Prozess schnell untergegangen seien. Deshalb berichtet er detailliert über den Behandlungsverlauf seiner verstorbenen Mandantin.
15:46 Der Anwalt Degener wirft Peter Stadtmann „Empathielosigkeit" vor. Degener beantragt die Verurteilung von „nicht unter 14 Jahren", ein Berufsverbot und die Übernahme der Kosten der Nebenklage. Einen hohe Strafe sei notwendig, wenn der Staat seine „Zähne zeigen wolle".
15:43 Jetzt hält der Nebenklage-Anwalt Tobias Degener sein Plädoyer. „Dieses Verfahren macht sprachlos", beginnt er seinen Schlussvortrag.
15:41 Die Anwältin Kuhn betont, dass Peter Stadtmann einen Entschädigungsfonds hätte einrichten können. Es wäre auch möglich gewesen Ausgleichsleistungen zu zahlen. Kuhn betont, dass dies juristisch auch ohne ein Geständnis möglich gewesen wäre. Im Hinblick auf Stadtmanns Vermögen und Ermittlungen gegen seine Mutter, betont sie, dass auch kurzfristige Vermögensübertragungen anfechtbar seien.
15:36 Die Rechtsanwältin Eva Kuhn ist an der Reihe. Sie geht davon aus, dass sich die Anklage in vollem Umfang bestätigt habe. Sie geht insbesondere auf einen Täter-Opfer-Ausgleich ein. Dieser sei Zielsetzung der Nebenklage und habe in diesem Verfahren „nicht einmal im Ansatz" stattgefunden. Der Angeklagte habe weder über seine Anwälte, noch über das Gericht oder außergerichtlich einen Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt. Das sei bei der erzielten Gewinnspanne besonders verwerflich.
15:31 Iris Gerdau appelliert eindringlich und emotional an Peter Stadtmann die letzte Möglichkeit, das Schlusswort des Angeklagten, zu nutzen, um sich noch zu äußern. Sie liest den Apotheker Eid laut vor. Peter Stadtmann hört aufmerksam zu.
15:26 Die Anwältin der Nebenklage Iris Gerdau kritisiert, dass die Nebenkläger nicht im Verfahren gehört wurden. Sie betont, dass die Nebenkläger sich außergewöhnlich engagiert und interessiert gezeigt hätten. Sie erwähnt auch die von ihnen organisierten Demonstrationen. Sie will ihr Plädoyer deshalb dafür nutzen, den Nebenklägern zumindest eine kurze Zeit im Gerichtssaal eine Stimme zu verleihen.
15:21 Der Anwalt Erdil wirft Stadtmann vor, dieser habe sich zum Halbgott aufgespielt und darüber entscheiden wollen, wer leben könne und wer nicht. Stadtmann sei egal gewesen, ob die Betroffenen noch Monate, Wochen oder Tage weiter leben. Für die Betroffenen sei dagegen jede Stunde unvergleichlich kostbar. Der Anwalt Erdil fordert ein Urteil mit abschreckender Wirkung. Schließlich sei Stadtmann nicht der Erste und nicht der Letzte, der die Schwächen der Überwachungsbehörden erkenne.
15:12 Der Anwalt Erdil beklagt, dass es in dem Verfahren hauptsächlich um Geld gegangen sei. Seinen Mandaten sei es nicht um die Vermögensvorteile Stadtmanns gegangen, sondern nur um die Beantwortung einer Frage: Warum jemand einer erkrankten Patientin die letzte Hoffnung auf Heilung nimmt? Diese Frage bleibe nun unbeantwortet.
15:02 Es geht weiter. Als nächstes hält der Nebenklage-Anwalt Salih Erdil sein Plädoyer.
14:46 Wegen der Hitze im Gerichtssaal wird für fünf Minuten unterbrochen.
14:38 Goldbach führt weiter aus, es dürfe niemand unbehelligt bleiben, der das System des Apothekers mitgetragen habe. Das sei das Gericht allen Patienten schuldig, die darauf vertrauen müssten, dass ihre Therapien in Zukunft ordnungsgemäß hergestellt werden.
14:33 Goldbach verweist insbesondere auf ein „System von Unterstützern", das Stadtmann gehabt habe. Mitarbeiter der Apotheke hätten von Unterdosierungen gewusst und der Steuerberater der Apotheke habe offenbar von nicht erklärbaren Gewinnen berichtet. Davon habe er sicher auch die Eltern Stadtmanns unterrichtet, die noch aktiv in die Arbeit der Apotheke eingebunden gewesen seien. Diese hätten außerdem offensichtliche Verletzungen der Herstellungsvorschriften hingenommen. Der tatsächliche Defekt habe in der Umgebung Stadtmanns gelegen, die ihn in seinem Handeln bestätigt habe.
14:20 Der Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach fordert im Namen seiner Mandantin eine Verurteilung Stadtmanns wegen versuchten Mordes. Goldbach ist außerdem der Auffassung, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes in einer nicht genau festzustellenden Anzahl von Fällen möglich sei. Er richtet das Wort direkt an den Angeklagten: „Sie, Herr Stadtmann, haben meine Mandantin um die Chance betrogen, diese Krankheit zu besiegen und das kann man nicht anders als versuchten Mord werten."
14:14 Der Anwalt Akyildiz bedauert, dass wohl nie geklärt werde, wer wann und warum von welchen Unterdosierungen betroffen gewesen sei. Im Falle seiner Mandantin sei nicht geklärt worden, warum die für sie bestimmte und beschlagnahmte Infusion statt Trastuzumab den Wirkstoff Pertuzumab enthielt, obwohl letzterer im Einkauf teurer sei.
14:12 Der Nebenklage-Anwalt Aykan Akyildiz ist an der Reihe. Er erinnert an seine Mandantin, die vor zwei Wochen verstorben ist. Im Verfahren wird sie nun von ihrem Ehemann vertreten. Er geht davon aus, dass Stadtmann voll schuldfähig gehandelt habe.
14:05 Die Nebenklage spricht von einem „schweren Fall von Behördenversagen".
13:57 Die nächste Nebenklage-Anwältin ist an der Reihe. Sie schließt sich den Forderungen der Staatsanwalt an und erinnert an das Schicksal ihrer Mandantin, die so stark an Krebs erkrankt sei, dass sie nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen könne.
13:47 Anwalt Reiger beantragt abweichend von der Staatsanwalt 14 Jahre Strafmaß. Zudem fordert er zusätzlich zum Berufsverbot ein Verbot jeder Tätigkeit im Labor. Dieses Verbot solle durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden. Außerdem solle dem Angeklagten verboten werden, mit den Betroffenen in Kontakt zu treten.
13:45 Die Nebenklageanwalt Manuel Reiger kritisiert, dass Peter Stadtmann keine Aussage gemacht hat. Er habe es verpasst „wenigstens Folgen seiner Tat noch zu lindern" und „reinen Tisch zu machen". Der Anwalt erinnert an das Schicksal des verstorbenen Ehemannes seiner Mandantin. Auf den Bänken der Nebenklage fließen Tränen.
13:38 Der nächste Nebenklageanwalt ist an der Reihe. Er wirft dem Angeklagten „grenzenlose Geldgier" vor.
13:35 Stadtmann habe durch positive Äußerungen wie „toll" über seine U-Haft indirekt gezeigt, dass er wenig strafempfindlich sei. Dies bedeute, dass die Strafe höher ausfallen müsse, um überhaupt den Strafzweck zu erreichen.
13:34 Schulz wirft Stadtmann vor, es habe ihm nicht ausgereicht mit der Herstellung von Zytostatika Millionen zu verdienen, sondern er habe mit Minderdosierungen diesen Gewinn noch maximieren wollen.
13:29 Schulz geht auf einen Aspekt besonders ein: Der Steuerberater Stadtmanns sei ein Kanzleikollege eines Anwalts der Verteidigung. Dieser Steuerberater habe gesagt, dass die Erträge des Angeklagten nicht erklärbar seien. Es stelle sich deshalb die Frage, ob der Verteidiger die Grenzen anwaltlicher Interessenvertretung überschritten habe und an Straftaten beteiligt gewesen sei.
13:30 Es sei verblüffend, dass sowohl das FBI in den USA und die Ermittlungsbehörden NRW zunächst sehr zurückhaltend auf den jeweiligen Tatverdacht reagiert hätten. Die Ermittler in beiden Ländern hätten sich wohl ein Verbrechen dieser Dimension einfach nicht vorstellen können.
13:20 Der Nebenklage-Anwalt Schulz verweist in seinem Plädoyer auf einen vergleichbaren Fall in den USA. Dieser zeige verblüffende Parallelen. Dabei handele es sich um den Zyto-Apotheker Robert Courtney aus Kansas City im US-Bundesstaat Missouri. Er sei wegen der Unterdosierung in 98.000 Fällen zwischen 1992-2001 in den USA angeklagt worden.
13:18 Schulz erinnert an die jüngste Nebenkläger im Verfahren. Die Mutter der 9-Jährigen war kurz vor Weihnachten 2016 gestorben.
13:14 Anwalt Schulz schließt sich im Namen seiner Mandanten der vom Staatsanwalt beantragten Strafhöhe von 13 Jahren und 6 Monaten an. Er kündigt jedoch an, dass die Nebenklage in einem Punkt nicht einig mit dem Staatsanwalt sei. Dabei geht es um die Frage, ob Peter Stadtmann Straftaten gegen die Gesundheit und das Leben begangen hat. Der Staatsanwalt hat in seinem Schlussvortrag keinen Nachweis für ein Tötungsdelikt oder einen Tötungsvorsatz gesehen. Dies könne man dem Angeklagten nicht nachweisen, so Jakubowski. Die Nebenklage sieht das offenbar anders.
13:09 Es geht weiter. Nun wird die Nebenklage ihre Plädoyers halten. Die verschieden Anwälte haben sich dafür in der Mittagspause abgesprochen. Offenbar wird nicht jeder Anwalt zu allen Vorwürfen Stellung beziehen, um lange Wiederholungen zu vermeiden. Den Anfang macht der Nebenklage Anwalt Schulz.
12:15 Das Gericht unterbricht zur Mittagspause bis 13 Uhr. Dann werden die Nebenklage Anwälte mit ihren Plädoyers beginnen. Staatsanwalt Jakubowski hat in seinem Vortrag gefordert, dass die Prozesskosten der Nebenklage dem Angeklagten zu Last gelegt werden. Außerdem solle der aktuelle Haftbefehl verlängert werden, weil Fluchtgefahr bestehe.
12:11 Der Staatsanwalt geht von insgesamt 60 begangenen Straftaten aus. Davon sind 59 Betrugsfälle, bei denen Abrechnungen mit Krankenkassen vorgenommen wurden. Alle anderen Vorwürfe fasst der Staatsanwalt als ein Organisationsdelikt zusammen. Darin enthalten seien auch die 27 Fälle versuchter Körperverletzung. Jakubowski spricht von einem beispiellosen Umfang. Es sei an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass Stadtmann obwohl Jahre vorher bereits wegen des Vorwurfes der Unterdosierung ermittelt worden war, weiter unterdosiert habe. Der Staatsanwalt geht von einem entstandenen Schaden von 56 Millionen Euro aus. Abzuziehen seien davon 3 Millionen Euro, die die Krankenkassen nach der Inhaftierung Stadtmanns einbehalten hatten.
12:01 Der Staatsanwalt fordert insgesamt 13 Jahre und 6 Monate Haftstrafe. Außerdem fordert er ein lebenslanges Berufsverbot.
11:32 Die Beweisaufnahme wird geschlossen. Staatsanwalt Jakubowski beginnt sein Plädoyer. Alle offenen Anträge werden erst im Urteil beschieden.
11:30 Auch die Ablehnungsgesuche der Nebenklage gegen den Sachverständigen Faustmann lehnt das Gericht ab.
11:25 Es geht weiter. Das Gericht lehnt den Ablehnungsantrag der Verteidigung gegen Schiffer vom vorherigen Verhandlungstag ab. Die Kammer betont, dass die Verteidigung selbst Schiffer als Sachverständigen vorgeschlagen habe.
11:21 Die Beratung der Kammer hinter verschlossenen Türen dauert an.
11:03 Das Gericht unterbricht bis 11:15 Uhr. Die Kammer will entscheiden, wie sie mit den Anträgen umgeht.
10:58 Die Nebenklage lehnt auch diesen Antrag ab. Die Ausführungen der Verteidigung seien lediglich Wiederholungen. Es geben keine Gründe noch einen zusätzlichen Sachverständigen zu hören. Nebenklage-Anwalt Goldbach weist insbesondere auf einen Punkt hin. In den Ausführungen hatte die Verteidigung davon gesprochen, dass Stadtmann beim Hausbau und bei der Organisation des Spendenlaufs Aufgaben delegiert habe. Goldbach dreht dieses Argument um: Wenn Stadtmann Aufgaben delegiert habe, habe er offenbar, anders als dargestellt, eine klare Vorstellung seiner psychischen und physischen Leistungsfähigkeit gehabt.
10:53 Die Verteidigung ergänzt nun detailliert einen Antrag, den sie bereits am letzten Verhandlungstag gestellt hatte. Sie fordern, Faustmann als Gutachter zur Schuldfähigkeit zu hören. Aushilfsweise sei auch ein anderer Gutachter mit neurologischer oder medizinischer Ausbildung möglich. Die Begründung: Die Qualifikation des Sachverständigen Schiffer sei nicht ausreichend, um die Einschränkungen in Folge der Hirnschädigung zu bewerten. Es folgen wieder seitenlange detaillierte Ausführungen.
10:45 Der Staatsanwalt und die Nebenklage lehnen den Antrag der Verteidigung ab und finden deutliche Worte. Der Staatsanwalt sagt: „Bisher habe ich diesen Begriff vermieden, aber das ist jetzt im Bereich der Verschleppungsabsicht." Der Antrag könne für den Angeklagten nichts bringen und entwerte zudem indirekt die Sachverständigen Kinzig, Sörgel und Blume, wenn nun ein weiterer Sachverständiger gefordert werde. Auch die Nebenklage kritisiert den Antrag als ein Festhalten an der „Fata Morgana der Unverwertbarkeit". Die Verteidigung habe sich, genau wie der Angeklagte, von der Prozessrealität entfernt. Außerdem bleibe unklar, worin die überragende Sachkunde eines neuen Gutachters bestehen solle. Der Nebenklage-Anwalt Mohammed geht noch weiter. Er wirft der Verteidigung indirekt einen Anfangsverdacht von Strafvereitelung vor.
10:31 Die Verteidigung hat ihren Antrag auf ein weiteres pharmazeutisches Gutachten fertig vorgelesen.
10:24 Die Verteidigung verliest noch immer ihre Begründungen für den Antrag auf ein zusätzliches pharmazeutisches Gutachten. Stadtmanns Anwälte wiederholen darin detailliert Aussagen von Martina Kinzig und Fritz Sörgel, die die Gutachten des LZG und PEI teilweise kritisiert hatten. Die Nebenklage unterbricht den Vortrag mit dem Hinweis, die Ausführungen seien zu lang und zu weit weg vom eigentlichen Thema – der Begründung des Antrags. Auf Nachfrage erklärt die Verteidigung noch 4 Seiten Erklärung verlesen zu wollen. Das lässt der Richter zu.
10:08 Die Verteidigung beantragt ein weiteres pharmazeutisches Gutachten zu den Untersuchungen des PEI und LZG. Dafür führen Stadtmanns Anwälte die bereits bekannten Gründe an. Sie werfen den beiden Instituten vor, deren Untersuchungsmethoden entsprächen nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Das habe die Aussage von Martina Kinzig vom Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg bestätigt. Außerdem lägen noch immer nicht alle Rohdaten der Untersuchungen vor.
10:04 Die Nebenklage reagiert auf die Ausführungen der Verteidigung. Die Anwälte der Betroffenen kritisieren, dass die Verteidigung nicht konkret sagt, welche Anträge sie noch stellen möchte. Die Verlängerung der Frist sei deshalb gegenstandslos. Aus einem langen Prozess ergebe sich außerdem nicht automatisch die Notwendigkeit einer längeren Frist. Die Verteidigung habe teilweise erst mehrere Monate später auf Möglichkeiten der Beweisaufnahme reagiert und sei untätig geblieben. Als Beispiel werden die nachgelieferten Dokumente des PEI und LZG genannt. Auch die Präsentation der Scheidungsanwältin als Zeugin sei von der Verteidigung bewusst erst im letzten Moment vorgenommen worden.
09:53 Die Verteidigung widerspricht der Beweisantragsfrist, die das Gericht bis zum 27.6. letzte Woche ausgesprochen hatte. Die Kammer hatte diese Antragsfrist am 29.6. noch einmal bestätigt. Die Verteidigung begründet, dass die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen sei und die Frist für letzte Anträge unangemessen kurz gewesen sei. Hinzu kommt laut Verteidigung ein weitere Kritikpunkt: Das Gutachten des Sachverständigen Schiffers beruhe auf einer unvollständigen Grundlage, da am Prozesstag 39 ja noch die Scheidungsanwältin Stadtmanns als Zeugin gehört worden sei. Sie hatte vor Gericht von Konzentrationsprobleme und Stimmungsschwankungen Stadtmanns berichtet.
09:44 Die Verteidigung will einen weiteren pharmazeutischen Antrag stellen.
09:38 Der Vorsitzende Richter Hidding eröffnet die Verhandlung. Auf dem Gerichtsflur gibt es heute nur ein Thema: Könnte das Urteil schon am Freitag fallen? Heute entscheidet sich, ob schon mit den Plädoyers begonnen wird. Dann wäre ein Urteil am Freitag möglich.