07/12/2025
Das Jubiläumsalphabet zum 1.075-jährigen Jubiläum der Ersterwähnung Breckenheims.
Pfingsten
Pfingsten, ein Fest, welches in Breckenheim seit Jahrhunderten am Pingsteborn gefeiert wird.
Offiziell seit 1969 als Ländchesfest betitelt, ist der alte Brauch schon sehr viel länger bekannt und geht nach Ansicht einiger Forscher gar in die Keltenzeit zurück.
Es gab auch Kriminalfälle an Pfingsten und um die geht es heute
Momentan bekannt sind folgende Straftaten:
1710
mussten Michael Werner Veith und Jacob Walter Buße zahlen, weil sie am 2. Pfingsttag im Wirtshaus gewesen
1735 erlaubte Jud Seligmann, dass man auf den Pfingsttag in seinem Hause Karten spielen durfte und musste den gleichen Betrag, die er an Buße zahlen mussten auch noch mal in den Kirchenkasten zahlen
Weiterhin gab Sem 3. Pfingsttag im Jahr 1787 eine Schlägerei, die Caspar Winks Sohn et Consorten ausübte.
Weiterhin schrieb das Wiesbadener Tagblatt in folgenden Jahren über das Breckenheimer Pfingstfest:
1734
Johann Franz Wink, Förster zu Breckenheim
gegen
Johann Christoph Schwarz daselbst
Zeuge: Johann Christoph Stemmler
Johann Franz Wink, der Förster von Breckenheim, befindet sich , „sehr trunken“, vom Pfingstmarkt in Hofheim auf dem Heimweg. Im Dorf trifft er auf Johann Christoph Schwarz. Dieser überfällt den guten Franz und verletzt ihn am Kopf schwer (es heißt, er habe „etliche Loch geschlagen“) und stiehlt ihm seinen 6 Gulden teuren Hirschfänger.
Da Franz seinen Hirschfänger zurück haben möchte, klagt er nun gegen Christoph Schwarz vor dem Gerichtsmann in Wallau und so ist diese Geschichte für die Nachwelt erhalten geblieben.
Christoph Schwarz widerspricht und sagt, dass er niemanden ums Leben bringen wollte und beschuldigt den Kläger dass er doch jemand ums Leben bringen wollte.
Der Förster jedoch sagt, dass er nicht wüsste, was er, als er betrunken war, getan hatte und benennt Johann Christoph Stemmler als seinen Zeugen.
Der Beklagte Schwarz behauptet nun, dass Christoph Stemmler einen Hass gegen ihn hätte, da er ihn nach der Igstädter Schlägerei einen Verweis gegeben hätte und dieser massgebliche Zeuge ihm damals sagte, dass er ihm das „schon Gedenken“ würde.
Beschluss:
Der Zeuge soll unter Handgelöbnis Eidesstatt abgehört werden
Johann Christoph Stemmler, Peter Stemmlers ältester Sohn zu Breckenheim, war ein Leinweber und 21. Jahre alt.
Unter Handgelöbnis an Eides statt sagt er nun aus, dass er von Hofheimer Pfingstmarkt nach Haus durch Johannes Peter Bohrmann Hof (nach heutigem Stand Löffelgasse 1) ging und am Hoftor dieses Hauses Christoph Schwarz angetroffen hatte welcher ihm zu gerufen hatte: „ihr Tausend sacramente, wo bleibt ihr solange, wo sind die anderen?“
Wobei Christoph Schwarz einen unter dem Rock verborgen gehaltenen Hirschfänger fester zog und dabei die Worte gesprochen hat: „Siehe damit habe ich diesen Abend abgeräumt.“ Stemmler habe sofort gefragt, ,wen denn“ der Schwarz hätte geantwortet: „das brauch ich dir eben nicht zu sagen.
Der Zeuge wurde mit dem Beklagten konfrontiert, welcher jedoch auf seiner Aussage beharrt.
Im Laufe der Aussage behauptet der Kläger Wink nochmals, dass ihn Beklagter Schwarz geschlagen und den Hirschfänger genommen hätte, welcher durch einen zusätzlichen Eid erhärtet werden könnte.
Beklagter ersetzte dawider, was erschien mit gutem Gewissen schon könnte so wolle er solche doch nicht tun.
Bescheid (Urteil)
Kläger soll an geschädigten unter Handgelöbnis an Eides Statt erhalten, wozu ein Termin auf hinter über 8 Tage angesetzt wird, dass ihm der Beklagte der Hirschfänger genommen, worauf ??? Dann weiter gehen wird, was Recht ist
Transkribiert und ein bisschen der heutigen Zeit angepasst von
(Quelle: HHStAw Bestand 331 Nr. IX 13 Band 12 1734 - 1737 - Amtsprotokolle Wiesbaden)
Das Breckenheim Alphabet wird anlässlich des 1.075-jährigen Geburtstages der Ersterwähnung des Dorfes jede zweite Woche bis Mai 2026 fortgesetzt"