31/10/2025
Wir wollen Ihnen nichts vormachen: Pflege ist teuer. Jedoch müssen pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad natürlich nicht alle Kosten alleine tragen. Jeder, der in der Pflegeversicherung versichert und pflegebedürftig ist, hat Recht auf diverse Zuschüsse aus der Pflegeversicherung. Kein pflegebedürftiger Mensch oder pflegender Angehöriger sollte sich schämen, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie können je nach Bedarf folgende Finanzhilfen beantragen:
1. Pflegegeld
2. Pflegehilfsmittel
3. Verhinderungspflegeleistungen
4. Teilstationäre Tages- & Nachtpflege
5. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
6. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
7.Steuerförderung
Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen und die Höhe der entsprechenden Finanzierungshilfen:
https://sencurina.de/sencurina-finanzierungshilfe-zuschuesse