05/01/2026
Am 1. Januar 1876 begannen im damaligen Deutschen Reich die Standesämter ihre Arbeit. Seitdem werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle staatlich erfasst.
2026 jährt sich dieser Schritt zum 150. Mal. Doch der Weg dahin war schrittweise:
• 1870 führte das Großherzogtum Baden als Vorreiter die staatliche Personenstandsführung ein
• 1874 folgte Preußen
• 1876 wurde sie im gesamten Deutschen Reich verbindlich
Lange vor den Standesämtern hielten die Kirchen das Leben der Menschen fest. Tauf-, Trau- und Begräbnisbücher waren über Jahrhunderte hinweg die einzigen Aufzeichnungen zum Personenstand in Deutschland. Mit der Einführung der Standesämter übernahm der Staat diese Aufgabe – die Kirchenbücher blieben jedoch weiterhin bestehen und sind heute unverzichtbar für die Familienforschung.
Wer vor 1876 nach seinen Vorfahren sucht, kommt an Kirchenbüchern meist nicht vorbei. Sie sind kein Relikt der Vergangenheit, sondern der Schlüssel zu unseren Wurzeln. ARCHION macht dieses einzigartige kirchliche Erbe online zugänglich – für alle, die die Geschichte der Vorfahren erforschen möchten.