Sie studieren bereits im Ausland Human- oder Tiermedizin und möchten zurück nach Deutschland, um Ihr Studium hier vor Ort fortzusetzen? Sie müssen nach dem vorklinischen Abschnitt ihr Auslandsstudium der Humanmedizin unterbrechen, da Sie Schwierigkeiten mit der Landessprache haben? Oder studieren Sie vielleicht in Deutschland Zahnmedizin, haben aber festgestellt, dass Ihnen die Humanmedizin nun doch mehr zusagt? Denn wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den Einstieg in höhere Fachsemester an deutschen Universitäten in den medizinischen Studiengängen geht. Wir beraten Sie zu sämtlichen relevanten Fragen, wie beispielsweise
Zum richtigen Zeitpunkt Ihrer Rückkehr
Zu den einzuhaltenden Form- und Fristvorschriften
Zur erfolgsversprechenden Auswahl der deutschen Universitäten
Zur Anrechnungspraxis des für Sie zuständigen Landesprüfungsamtes
Zur Anrechnungspraxis der einzelnen Universitäten
Zum Angebot ausländischer Universitäten
Unsere in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht ist auf den Bereich des Hochschulrechts und der Studienplatzklage spezialisiert. Mit unserem Team aus sechs Rechtsanwälten beobachten wir für Sie die aktuellen Entwicklungen im Hochschulzulassungsrecht. Durch zahlreiche von uns geführte Gerichtsverfahren sowohl im Bereich der Studienplatzklage als auch im Bereich der Anerkennung von (ausländischen) Leistungsnachweisen sind wir stets auf dem aktuellen Stand und können Ihren Einstieg in den medizinischen Studienbetrieb versiert vorbereiten. Wir werden gerne bundesweit für Sie tätig, wenn es um die Studienplatzklage in ein höheres Fachsemester geht.