JOSEF MINRATH Bestattungen e.K.

JOSEF MINRATH Bestattungen e.K. Josef Minrath Bestattungen e. K. - seit 1876 in Köln-Bayenthal Angaben gemäß § 5 TMG:

JOSEF MINRATH Bestattungen e. K.

Inh.: Vera Minrath
Bonner Str. 268
50968 Köln

Kontakt:
Telefon: 0221-385412
Telefax: 0221-341449
E-Mail: info@bestattungen-minrath.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister:
Registergericht: Köln
Registernummer: HRA 28116

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE273340503

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18/02/2022

Aufgrund der derzeit vorherrschenden Wetterlage müssen die städtischen Friedhöfe ab Samstag, den 19.02.2022 bis einschließlich Montag, den 21.02.2022 für Grabbesuche aus Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen bleiben. Das Betreten der Friedhöfe bleibt bis zur Wiedereröffnung untersagt.

Die bereits terminierten Bestattungen werden in Begleitung des städtischen Personals durchgeführt. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich sein sollte, erfolgte eine unmittelbare Abstimmung zwischen der Friedhofsverwaltung und den Angehörigen bzw. den eingebundenen Bestattungsunternehmen.

23/04/2021

Ab Montag, dem 26.04.2021 ist die Anzahl von Trauergästen bei Bestattungen auf 30 Personen limitiert, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt (aktueller Wert in Köln: 208). Es wird nicht zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden. Trauerfeiern können weiterhin mit beschränkter Teilnehmerzahl in den städtischen Trauerhallen durchgeführt werden. (Rechtsgrundlage: § 28b IfSG)

24/03/2021

Was wir aktuell wissen:

_ Im Rahmen der Bund-Länder-Beschlüsse aus dieser Nacht wurden der Gründonnerstag, 01.04.2021 sowie der Karsamstag, 03.04.2021, zu „Ruhetagen“ erklärt.

_ „Ruhetage“ sind nach Definition den Sonn- und Feiertagen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass an diesen Tagen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Beisetzungen auf den Friedhöfen stattfinden dürfen.

== Was wir Ihnen jetzt schon empfehlen ==

Vorbehaltlich einer Regelung auf Landesebene ...
.. diese beiden Tage gegebenenfalls nicht für Bestattungstermine einzuplanen,
.. mit Ihren Friedhofsverwaltungen vor Ort abzuklären, ob an diesen beiden Tagen bereits geplante Bestattungen durchgeführt werden,
.. die Angehörigen bei bereits geplanten Bestattungsterminen an diesen beiden Tagen frühzeitig zu informieren.

== Was wir ebenfalls noch für Sie klären: ==

Gelten der 01.04.2021 (Gründonnerstag) und der 03.04.2021 (Ostersamstag) auch als Feiertage - mit den entsprechenden Auswirkungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Herzlichen Dank den Kollegen vom Bestatterverband Nordrhein-Westfalen e.V. für die Unterstützung bei der Recherche! 👍

Wir melden uns so schnell wie möglich mit Updates!

18/03/2021

Systemrelevanz: noch einmal offiziell bestätigt!

Über eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung berichtet unter anderem das handwerksblatt und bringt die am Ende erfolgreiche Initiative von Haupt- und Ehrenamtlichen des BDB, der Landesverbände sowie des Zentralverband des Deutschen Handwerks auf den Punkt: Unser „Hartnäckiges Engagement“ führte nach gut einem Jahr zum Ziel.

Nach der Einordnung des Bestatterhandwerks in die Impfgruppe mit erhöhter Priorität könnte die offizielle Anerkennung als systemrelevanter Beruf möglicherweise verbesserten Zugang zu Persönlicher Schutzausrüstung oder zu Tests bedeuten.

Zur Kleinen Anfrage im Wortlaut/ Bundestagsdrucksache: https://bit.ly/3lnDAIt
Zum Beitrag des Handwerksblatts: https://bit.ly/38PeHjz

02/12/2020

CoronaSchVO NRW vom 01.12.2020:

• Bestattungen und Trauerfeiern bleiben erlaubt.

• Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl unter freiem Himmel ist nicht vorgegeben.

• Es ist der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, einzuhalten.

• Eine Alltagsmaske muss in den Trauerhallen, sowie während der Beerdigung auf dem Friedhofsgelände getragen werden.

• Eine Anwesenheitsliste muss in geschlossenen Räumen grundsätzlich geführt werden.

• Trauerkaffees nach der Beerdigung dürfen weiterhin nicht stattfinden.

20/10/2020

Für Trauerfeiern und Beerdigungen gilt laut CoronaSchVO ab dem 17.10.2020:
● Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowohl in der Trauerhalle, als auch auf dem Friedhofsgelände.
● Besucher von Trauerfeiern und Trauergottesdiensten müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen bzw. sich vorher anmelden.
● In die Trauerhallen dürfen weiterhin nur eine begrenzte Anzahl an Personen (1 Person pro 7 m²).
● Weiterhin gilt das Abstandsgebot von mind. 1,5 m zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
● Es gibt weiterhin keine Obergrenze für die Anzahl der Personen, die sich bei einer Beisetzung auf dem Friedhof aufhalten dürfen. Bei mehr als 300 Teilnehmern muss ein besonderes Hygiene-Konzept vorgelegt werden.

27/02/2019

Öffnungszeiten über Karneval:

Weiberfastnacht
9 - 13 Uhr

Freitag
9 - 13 Uhr

Samstag
geschlossen

Rosenmontag
geschlossen

Telefonisch sind wir weiterhin rund um die Uhr erreichbar unter:
0221 - 38 54 12

10/02/2019

Anonymes Rasengrab, Baumbestattung im Friedwald, Seebeisetzung: Die Bestattungsmöglichkeiten werden vielfältiger, die Bestattungskultur ist im Umbruch. Müssen die Bundesländer also nachziehen? Schließlich ist das Bestattungsrecht Ländersache.

Adresse

Bonner Straße 268
Cologne
50968

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 14:00
Samstag 10:00 - 12:00

Telefon

+49221385412

Benachrichtigungen

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Chronik

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam Franz Minrath, gebürtig aus Bonn, nach Köln und kaufte das Grundstück an der Bonner Straße und legte den Grundstein für einen, der jetzt ältesten Handwerksbetriebe in Köln-Arnoldshöhe, heute Köln-Bayenthal. Zunächst eröffnete er hier ein Fuhrunternehmen. Ab 1876 führte sein Sohn, der Schreiner Joseph Minrath gemeinsam mit seinem Schwager Wilhelm Grotenrath, der ebenfalls Schreiner war, den Betrieb. Hier wurden Fenster, Türen, Möbel und Särge hergestellt. Sein Sohn Wilhelm Minrath hat den Betrieb weitergeführt und ausgebaut. 1943 wurde die Schreinerei durch Kriegseinwirkungen gänzlich zerstört. Nach Kriegsende und seinem frühen Tod wurde das Unternehmen dann als Bestattungsinstitut von seiner Witwe Susi Minrath an gleicher Stelle weitergeführt, seit 1954 zusammen ihrem Sohn Josef Minrath. 1977 übernahmen Josef und seine Frau Antonia Minrath das Geschäft und seit 1998 ist ihre Tochter Vera Minrath mit im Geschäft tätig. 2010 verstarb Josef Minrath, seitdem führt Vera Minrath das Unternehmen weiter.