02/04/2017
Ich erstelle als neutraler Sachverständige familienpsychologische Gutachen für Amtsgerichte und Oberlandesgerichte, aber keine Parteiengutachten, Obergutachten o.ä. für einzelne Eltern
Gutachten zum Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Diagnostik und Gutachten zur Erziehungsfähigkeit
Gutachten zur Personensorge
Gutachten bei Vaterschaftstests
Entwicklungsdiagnostik von Kindern und Jugendlichen
Verfahrenbeistandsschaft für Kinder
Erziehungsberatung in schwierigen Fragen
Beratung und Mediation der Eltern
Vermittlung und Begleitung von Umgangskontakten
In dieser Vorgehensweise und Methodik wurden besonders die Mindestanforderungen der Fachverbände an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht beachtet. Dies geht über übliche Standards hinaus:
In dieser Vorgehensweise und Methodik wurden besonders die Mindestanforderungen der Fachverbände an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht beachtet. Diese seit 1999 weiterentwickelte Methodik geht aber über übliche Standards hinaus:
- Mit dem systemtheoretischen Verständnis wird auch der familiale und soziale Kontext berücksichtigt, d.h. es werden weitere Explorationen bzw. Kontaktgespräche im Umfeld der Familie durchgeführt.
- Aus langjähriger Erfahrung mit Familien mit Migrationshintergrund beachte ich auch besonders die (inter-)kulturellen Aspekte von Familienkonflikten.
- Bei jedem einzelnen Auftrag wird geprüft, ob anstelle der Orientierung auf eine Gerichtsentscheidung doch noch eine Möglichkeit für eine lösungorientierte Chance besteht.
Im Einzelnen kommen folgende Untersuchungs-Verfahren zur Anwendung:
> Explorationen und teilnehmende Beobachtung,
> Fragebögen und projektive Verfahren,
> Kontaktgespräche.
Ein Grundprinzip dieser Arbeit ist es dabei, erst mit den Eltern die Basisgespräche (in der Regel zwei Termine) durchzuführen und erst dann mit den Kontaktgesprächen zu beginnen. Die Untersuchungen werden in meiner Praxis, einzelne Termine aber auch gezielt im jeweiligen Haushalt der Eltern oder auch in anderen den Kindern vertrauten Umgebungen durchgeführt. Dadurch wird es möglich, ein der familiären Lebenssituation entsprechendes ganzheitliches Bild über die Situation des Kindes bzw. der Kinder zu gewinnen. Über Zwischenergebnisse kann keine Auskunft erteilt werden, weil erst nach Abschluss aller nötigen Termine eine verantwortliche Einschätzung möglich ist. Vor Abschluss des Gutachtens werden mit den Eltern die Hauptergebnisse und unsere Empfehlungen besprochen. Daraus ergibt sich in der Regel folgendes Vorgehen in vier Stufen:
1. Erstgespräch mit Eltern (und Kindern),
2. je zwei separate Basistermine zur Exploration/Untersuchung der Eltern und Kinder,
3. Kontaktgespräche (nach Art und Zahl jeweils sehr verschieden),
4. Abschlussgespräch mit den Eltern (gemeinsam oder separat).