10/05/2020
Hallo liebe Mitglieder und Patienten!
Hier unser Update für unsere Wiedereröffnung des Trainingsbereichs ab Morgen (11.05.2020). Folgende Punkte solltet Ihr beachten!
Das sind die Vorgaben für Fitnessstudios bzw. die Gerätebereiche nach der Coronaschutzverordnung in NRW:
Der Zutritt zum Studio ist so zu regeln, dass nicht mehr Kunden in das Studio gelangen, als Plätze in den Kursräumen und Geräte nach den folgenden Regeln nutzbar sind. Ersatzweise ist als Maßstab pro 7 qm Fläche im Fitnessstudio nicht mehr als 1 Kundin/Kunde zuzulassen.
Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen Zutritt zum Fitnessstudio haben; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich (keine COVID-19-Erkrankung);
Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten des Fitnessstudios die Hände waschen oder desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
Kundenkontaktdaten, sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios bzw. der Geschäftsräume sowie die Teilnahme an bestimmten Kursen, sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
Die Nutzung der Duschen ist bis auf Weiteres untersagt.
Selbstbedienung der Kundinnen und Kunden an offenen Getränkespendern bleibt bis auf Weiteres unzulässig.
Umkleiden sind ausschließlich zur Verwahrung der privaten Gegenstände der Kundinnen und Kunden in den Spinden zu öffnen, ein Umziehen ist momentan untersagt. Die SportlerInnen sollen in Sportkleidung erscheinen.
Beratung von Kundinnen und Kunden (z.B. Erstunterweisung, Ernährungsplanung, Trainingsplanung, etc.) ist möglich.
Das Ausüben von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining).
Das Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher ist obligatorisch.
Die Kontaktflächen aller Sportgeräte sowie weitere Kontaktflächen (bspw. Spinde, Ablagen etc.) sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Hierzu sind zusätzliche Desinfektionsmittelspender/-flaschen aufzustellen. Ersatzweise ist auch eine Handdesinfektion vor der Gerätenutzung möglich.
Sportequipment, wie z.B. Matten, deren Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, dürfen den Kunden auf der Trainingsfläche nicht zur Verfügung gestellt werden.
Eine Mund-Nase-Bedeckung ist im Eingangs- bzw. Rezeptionsbereich verpflichtend. Auf der Trainingsfläche darf bei Einhaltung des Mindestabstands (1,5 m) auf den Mund-Nase-Schutz (insbeesondere aus gesundheitsspezifischen Aspekten) verzichtet werden.
Wir freuen uns darauf endlich wieder mit euch zusammen starten zu dürfen.