08/01/2026
Diagnosedonnerstag: F68.1 Münchhausen-Syndrom 🤥
Bei der artifiziellen Störung handelt es sich eigentlich um eine Störungsgruppe, zu der die artifizielle Störung im engeren Sinne, das sog. Münchhausen-Syndrom (F68.1), und das Münchhausen-by-proxy-Syndrom (T74.8) gerechnet werden. 📖
Letztgenanntes ist in den aktuellen Klassifikationssystemen nicht unter den psychischen Störungen codiert, sondern unter Folgen äußerer Ursachen. ☝️
Bei der artifiziellen Störung, die umgangssprachlich als Münchhausen-Syndrom bekannt ist, werden absichtlich körperliche oder psychische Symptome oder Behinderungen an sich selbst erzeugt oder vorgetäuscht, ohne dass dies auf eine gesicherte körperliche oder andere psychische Störung zurückgeführt werden kann. Dies kann bis zu vorsätzlichen Selbstschädigungen, beispielsweise durch das Zufügen von äußeren Verletzungen oder die Injektion giftiger Substanzen reichen, sodass medizinische Behandlungen notwendig werden. 🚑
Das sog. Münchhausen-by-proxy-Syndrom beschreibt hingegen eine vorsätzliche Fremdschädigung, anstelle einer Selbstschädigung. Ofer sind häufig Schutzbefohlene, wie Säuglinge und Kleinkinder. 👶
Ursachen für diese artifiziellen Störungen sind vielfältig und häufig unklar, d.h. es bedarf einer ausführlichen Exploration der Betroffenen. Häufig haben betroffene eine Vergangenheit mit Traumatisierungen durch Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung und es liegen zumeist weitere Störungen der Emotionen, des Sozialverhaltens oder der Beziehungen vor. Als häufige Erklärungen werden eine Identifikation mit der Krankenrolle oder der Wunsch nach Anerkennung für die vermeintliche Aufopferung, die beispielsweise dem erkrankten Kind entgegengebracht wird vermutet. ⁉
Während das Münchhausen-Syndrom vermehrt bei sozial desintegrierten männlichen Patienten auftritt, ist das Münchhausen-by-proxy-Syndrom mehrheitlich bei Frauen, v.a. solchen mit Erziehungsauftrag zu finden. 📊