23/12/2025
Gesetzliche Krankenkassen sollten einfach ihre gesetzliche Aufgaben erfüllen und nicht selber Politik machen.
Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und nehmen öffentliche Aufgaben wahr, die ihnen durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) zugewiesen sind. Sie agieren finanziell und organisatorisch eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze. Neutralitätsgebot: Aufgrund ihres Status unterliegen die Krankenkassen dem Neutralitätsgebot. Es kommt ihnen daher nicht zu, öffentlich Vorschläge zu unterbreiten, die letzten Endes Patienten von einem Arztbesuch abhalten könnten.
Gesetzliche Krankenkassen drängen auf ein zentrales Portal zur Buchung von Arztterminen. Digitale Ersteinschätzungen sollen zudem helfen, Termine nach Dringlichkeit zu vergeben und Notaufnahmen zu entlasten.