FNT Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V.

FNT Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. Fachverband aktiv praktizierender Tierheilpraktiker mit jährlicher Fortbildungspflicht.

25/06/2023

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FORTBILDUNGSOFFENSIVE +++2023++++ geht weiter!
KOSTENLOSE SEMINARREIHE FÜR FNT-MITGLIEDER
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Ihr Lieben!
Der FNT veranstaltet einige Webinare, mit denen unsere Mitglieder wichtige Dinge im Praxisalltag optimieren können. Alle Webinare werden als Fortbildung gemäß der FNT-Fortbildungsverordnung anerkannt. Sie sind nicht nur exklusiv für FNT-Mitglieder, sondern auch KOSTENLOS!

Terminplan:

27.06. Datenschutz für Tierheilpraktiker
29.08. Rechtlicher Rahmen der Hausapotheke
🚩🚩VORVERLEGT!!!! 24.10. Kundenumgang
28.11. Buchhaltung mit Numbers / Excel

KOSTENLOSE FORTBILDUNG 2023Der Online-Fortbildungsplan für einen erfolgreicheren Praxisalltag ist da! Alle Webinare daue...
10/04/2023

KOSTENLOSE FORTBILDUNG 2023

Der Online-Fortbildungsplan für einen erfolgreicheren Praxisalltag ist da! Alle Webinare dauern ca. 2 Stunden und beginnen um 18:30 Uhr. Sie sind exklusiv für FNT-Mitglieder konzipiert und kostenlos.

Die Anmeldelinks erhalten unsere Mitglieder mit der monatlichen Rundmail.

Terminplan:
25.04. Suchmaschinenoptimierung (SEM/SEO)
27.06. Datenschutz für Tierheilpraktiker
29.08. Rechtlicher Rahmen der Hausapotheke
🚩VORVERLEGT auf den 24.10. Kundenumgang
28.11. Buchhaltung mit Numbers / Excel

16/11/2022

Auch an dieser Stelle noch mal unseren herzlichsten Dank für die hochkompetente Fachbegleitung an unser Rechtsanwältin Daniela Müller und an den begleitenden Fachmann Dr. Oliver Herrmann von der Tierrechtsakademie!

16/11/2022

++++++++++++++EIL+++++++++++
******* TAMG § 50 ****************
+
+++++++++ VERFASSUNGBESCHERDE WURDE STATTGEGEBEN *****

Eben erreicht uns die Nachricht, dass die von uns begleitete Verfassungsbeschwerde unseres Mitglieds erfolgreich war!

Es gab gleichzeitig eine weitere Verfassungsbeschwerde aus der Koorperpation, der ebenfalls stattgegeben wurde!

Einzelheiten folgen! Jetzt darf aber erstmal aufgeatmet werden!

Unser allerherzlichster Dank gilt auch dem Juristen-Team, dass uns begleitet hat: Die Verfassungsbeschwerde ist von der Rechtsanwältin Daniela Müller in enger Zusammenabeit und Beratung mit der Dr. Oliver Herrmann von Tierechtsakademie erfolgreich geführt worden.

28/01/2022

Tierarzneimittelgesetz: Verfassungsgericht lehnt Antrag auf einstweilige Anordnung ab, bestätigt aber, dass die Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet ist.
Das gibt Hoffnung.
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Zur Erinnerung: § 50 II TAMG ist diejenige Vorschrift, welche Tierheilpraktikern seit heute verbietet, Tiere mit Arzneimitteln zu behandeln, die nicht explizit für Tiere zugelassen sind. Insbesondere betroffen ist die Behandlung mit Homöopathika und Blutegeln.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die für die betroffenen Tierheilpraktiker vorgetragenen Nachteile durch die Regelung des § 50 II TAMG zwar gewichtig seien, aber dennoch die hohe Hürde der zwingenden Außervollzugsetzung nicht erreichen würden. Es sei den Beteiligten (wirtschaftlich) zumutbar die Entscheidung in der Hauptsache der Verfassungsbeschwerde abzuwarten. Diese Verfassungsbeschwerde hatten wir bereits zusammen mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung durch die von uns beauftragten Anwälte eingereicht, d. h. schon im letzten Jahr.

Bis zur Entscheidung dieser Verfassungsbeschwerde müssten die betroffenen Tierheilpraktiker ihre Tätigkeit nicht vollständig aufgeben und wären auch nicht zum Aufbau einer anderen beruflichen Existenz gezwungen, sondern sie können das beruflich erworbene Wissen und ihre spezifischen Berufserfahrungen weiterverwenden.

Der FNT bedauert diese Entscheidung natürlich, und wir hatten uns – obwohl die Hürden für eine einstweilige Anordnung wirklich sehr hoch sind – mehr erhofft. Doch noch ist nichts verloren!

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes heißt es nämlich auch, dass es für das Gericht NICHT AUSSER FRAGE STEHT, dass die eingelegten Verfassungsbeschwerden nicht offensichtlich unbegründet sind, und dass durch § 50 II TAMG in die durch Art 12 I GG geschützte Berufsfreiheit eingegriffen wird und nun im Rahmen des weiteren Verfassungsbeschwerdeverfahrens geprüft werden muss, ob dieser Eingriff tatsächlich einem legitimen Zweck dient, erforderlich und geeignet ist und den Grundrechtsträger (den Tierheilpraktiker) nicht in unzumutbarer Weise belastet.

Ferner stellt das Bundesverfassungsgericht im Einklang mit unserer Argumentation entgegen den Ausführungen des BMEL in den Verfahren klar, dass der tierärztliche Vorbehalt für bestimmte Behandlungsmethoden erst jetzt mit dem § 50 II TAMG greift und die diesbezüglich bisherige Praxis der Tierheilpraktiker über § 57 AMG gesetzeskonform war.

„Eine Schlacht ist verloren, der Krieg nicht“.

Die Anträge sind also im einstweiligen Anordnungsverfahren abgewiesen worden. Das Gesetz tritt heute unverändert in Kraft und Tierheilpraktiker haben sich entsprechend einzurichten. Hier weisen wir nochmals auf das Zoom-Seminar am 5.2. hin, in dem wir Experten nicht nur zur DSGVO hören, sondern in dem es auch Gelegenheit gibt, Fragen zum TAMG zu stellen und wo auch noch mal die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes erklärt wird. Niemand kann das besser erklären als unser Anwaltsteam, das die Verfassungsbeschwerde erarbeitet hat! Wer also Fragen dazu hat und Mitglied im FNT ist, sollte sich hier unbedingt Zeit nehmen.

Da für den Termin sowieso unsere Mitgliederversammlung geplant war (die wegen der pandemischen Lage auf den 26. März verschoben wurde), dürfte dies also für die meisten Mitglieder machbar sein. Unsere Mitglieder werden heute den angekündigten Anmeldungslink erhalten unter dem sie sich kostenlos zu diesem Live-Seminar anmelden können.

Wir kämpfen weiter, haben noch einen weiteren Pfeil auf der Sehne und die anderen Verbände kämpfen ebenfalls weiter!

Update: Die Stellungnahmen der Behörden waren vor Weihnachten eingegangen, und es erging die Aufforderung der Stellungna...
06/01/2022

Update: Die Stellungnahmen der Behörden waren vor Weihnachten eingegangen, und es erging die Aufforderung der Stellungnahme dazu durch den Klageführer, also durch unser Mitglied und das Team FNT/Tierrechtsakademie. Die ist heute bei Gericht eingereicht worden.
Und der nächste Pfeil liegt auch schon auf der Sehne. Wir geben nicht auf!

https://www.f-n-thp.de/index.php/artikel/politisches

Die Zusammenstellung unseres Teams war goldrichtig. Danke an Daniela Müller und das ganze Team von der Tierkanzlei!
07/12/2021

Die Zusammenstellung unseres Teams war goldrichtig. Danke an Daniela Müller und das ganze Team von der Tierkanzlei!

Stolz und erfreut haben wir zur Kenntnis genommenen, dass die von hier geführte, in Kooperation mit der Tierrechtsakademie und dem Verband der niedergelassenen Tierheilpraktiker, FNT e.V., beratenene und erarbeitete Verfassungsbeschwerde von dem Bundesverfassungsgericht zu dem Aktenzeichen1 BvR 2449/21 ernsthaft geprüft wird. Wir erhielten heute die Mitteilung, daß "...die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf einstweilige Anordnung dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium der Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie allen Länderregierungen zugeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme (...) gegeben wird".

07/12/2021

TAMG - Verfassungsbeschwerde

Wir platzen gerade vor Stolz und Glück. Das Bundesverfassungsgericht hat sowohl das einstweilige Anordungsverfahren, als auch die Verfassungsbeschwerde angenommen und alle beteiligten Ämter zur Stellungnahme aufgefordert.

Nein, das ist nicht gewonnen, aber das ist mehr als 98% aller Anträge in diesem Land schaffen. Hurra!

Adresse

Dietrich-Bonhoeffer-Str. 10
Elmshorn
25335

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