17/02/2017
Immer gut zu Fuß - Podologie oder Fußpflege
"Ist das nicht das Gleiche, das eine nur mit dem Fremdwort ausgedrückt?"
Nein, das ist es nicht! Fußpflege kann Jedermann betreiben, der sich nach kurzer Ausbildung (von einem Tag bis zu mehreren Monaten Dauer) einen Gewerbeschein besorgt hat. Oft wird von Fußpflegern mit dem Zusatz "Medizinische" Fußpflege geworben, obwohl nur die in einer mindestens zweijährigen Vollzeitausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung qualifizierten Podologen (Gesetz von 2002) berechtigt sind, eine medizinische Fußpflege durchzuführen.
Ihre Arbeit geht weit über eine kosmetische Fußbehandlung hinaus, die von den anderen Fußpflegern angeboten wird. Diese dürfen nur am gesunden Fuß arbeiten, während ausgebildete Podologen medizinische Fußpflege ausüben.
Die meisten von Ihnen haben eine Kassenzulassung und können wie Heilpraktiker direkt mit der Krankenkasse abrechnen, wenn der Patient, die Patientin ein ärztliches Attest vorlegt, z.B. zur Behandlung von Diabetes-geschädigten Füßen.
Auch die hohen hygienischen Anforderungen, die an die Podologen gestellt werden, z.B. bei der Instrumentenaufbereitung und der Ausstattung der Praxisräume, die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen stellen wichtige Qualitätsmerkmale dar.
Insofern sollte jeder Fußpflegekunde wissen, welche Behandlung er braucht und haben möchte.
(Quelle: Herbstzeitlese Nr.108 S.2 - Text: Reinhard Boehme)