02/03/2026
Der Grad der Behinderung (GdB) bei einem Lymphödem wird in Deutschland individuell festgelegt – maßgeblich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VersMedV). Entscheidend sind Ausprägung, Beschwerden und Funktionseinschränkungen, nicht allein die Diagnose.
Typische GdB-Einstufungen bei Lymphödem
Leichtes Lymphödem
* geringe Umfangsvermehrung
* gut beherrschbar durch Kompression
* kaum Funktionseinschränkungen
➡️ GdB 10–20
Mittelgradiges Lymphödem
* deutliche, dauerhafte Schwellung
* regelmäßige Kompression/Lymphdrainage nötig
* Schmerzen, Spannungsgefühl, Bewegungseinschränkung
➡️ GdB 30–40
Schweres Lymphödem
* massive Schwellung (teils entstellend)
* Hautveränderungen (Fibrosen, Hyperkeratosen)
* rezidivierende Infekte (z. B. Erysipele)
* erhebliche Einschränkung von Alltag oder Beruf
➡️ GdB 50–70ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert
Sehr schwere Verläufe
* Elephantiasis
* starke Funktionseinbußen
* dauerhafte Pflege- oder Hilfsmittelabhängigkeit
➡️ GdB bis 80 oder höher (Einzelfallentscheidung)
Wichtig zu wissen
* Der GdB bezieht sich auf die Funktionsbeeinträchtigung, nicht auf den Umfang allein.
* Komorbiditäten (z. B. Lipödem, Adipositas, orthopädische Schäden, psychische Belastungen) können den Gesamt-GdB erhöhen.
* Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert, sondern zu einem Gesamt-GdB zusammengefasst.
Tipps für den Antrag
* Fachärztliche Befunde (Phlebologie, Lymphologie, Dermatologie) beilegen
* Therapieaufwand dokumentieren (MLD, Kompression, Hilfsmittel)
* Infekte, Schmerzen, Arbeitsunfähigkeit ausdrücklich nennen
* Alltags- und Berufseinschränkungen konkret beschreiben
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