11/02/2026
Richtig schwierig wird es für dich, wenn du dienstunfähig wirst, während du noch im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe bist. Denn dann bist du deutlich schlechter abgesichert, als viele denken.
Wenn du Beamter oder Beamtin auf Widerruf bist, hast du bei Dienstunfähigkeit in der Regel keinen Anspruch auf Versorgungsbezüge. Das bedeutet: Wirst du dauerhaft dienstunfähig, wirst du meist aus dem Beamtenverhältnis entlassen – ohne Pension.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden ist.
Aber: Passiert dir etwas im privaten Umfeld – zum Beispiel ein Skiunfall im Urlaub – entfällt dieser Anspruch komplett.
Bist du Beamter oder Beamtin auf Probe, bist du etwas besser gestellt. Wird deine Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht, wirst du in den Ruhestand versetzt und erhältst ein Ruhegehalt.
Liegt die Ursache jedoch nicht im dienstlichen Bereich, bekommst du kein reguläres Ruhegehalt.
Und selbst wenn du bereits auf Lebenszeit verbeamtet bist, heißt das nicht automatisch volle Sicherheit.
Der Anspruch auf vollständige Versorgungsbezüge entsteht erst nach fünf Jahren Dienstzeit. Hast du diese Mindestzeit noch nicht erreicht, wirst du im Fall einer Dienstunfähigkeit rechtlich wie ein Beamter auf Probe behandelt.
Kurz gesagt: Gerade in den ersten Jahren deiner Laufbahn ist das Risiko größer, als es sich anfühlt. Und genau deshalb lohnt es sich, sich frühzeitig mit dem Thema Absicherung auseinanderzusetzen.
Wenn du deine Situation prüfen willst, dann klick auf den Link in den Kommentaren.
Dein
Jan
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Wenn Ihr Fragen habt, dann kommt einfach auf mich zu oder lasst einen Kommentar da!
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