29/08/2020
Unseriöser „Rausschmiss“
einer ehrenamtlich, gemeinnützig anerkannten Selbsthilfegruppe von chronisch kranken Menschen durch den Vorstand des BürgerTreff Ruhrhalbinsel e. V. in Essen-Überruhr
Hintergrund ist, dass das z.T. neue Team des Vorstandes vom BürgerTreff insgesamt 120 Euro, die es für einen teilweise genutzten Rollschrank rückwirkend für das Jahr 2019 forderte, was so nie schriftlich festgehalten wurde, noch ein Vertrag hierzu bestand und besteht. Diese Rechnungsstellung erfolgte nachträglich (!) im November 2019.
Im Jahr 2019 wurden im BürgerTreff durch Entsorgung der Deko – und Gastroutensilien aus vergangenen Jahren freie Lagerkapazitäten geschaffen. So war es möglich, dass die Selbsthilfegruppe Anfangs ein einzelnes Fach im Schrank für Infomaterial zur Erkrankung nutzen konnte. Die Nutzung erfolgte zusammen mit dem BürgerTreff. Erst viel später wurde der Schrank komplett von der Selbsthilfegruppe genutzt.
Fakt ist: 2019 keine komplette Nutzung und keinen Vertrag, daher ist die Rechnungstellung mehr als fragwürdig.
Vereinbart wurde daraufhin, dass es ab dem 1.1.2020 einen Vertrag gibt, der es der Selbsthilfegruppe erlaubt, diesen Schank komplett für sich und das ganze Jahr kostenpflichtig zu nutzen.
Bzgl. der rückwirkenden Rechnung für 2019 erfolgte weder schriftliches Erinnern oder Mahnen zu der späten, nicht abgestimmten Rechnungsstellung. Die Rechnungen für 2020 folgten und wurden fairerweise von der Selbsthilfeorganisation zurückgegeben, da diese zu Ungunsten für den BürgerTreff ausgestellt waren (11 statt 12 monatliche Treffen). Seither keine neue Rechnung bis dato (08/2020) erhalten.
Dafür mit Datum vom 08.08.2020 die kurzfristige Kündigung und damit den Rauswurf der Selbsthilfegruppe zum 31.08.2020.
Wir, die Selbsthilfegruppe Fibromyalgie erkrankter Menschen stehen jetzt ab dem 01. September 2020 „auf der Straße“, da trotz sofortiger Anstrengungen bislang keine geeigneten Räumlichkeiten im Essener Süden zur Verfügung stehen bzw. zu finden sind.
Verwirrt hat unsere Mitglieder sehr, das von dem Vorstand des BürgerTreff eine solch harte und sozial fragwürdige Vorgehensweise für eine Gruppe von chronisch erkrankter Menschen angewendet wurde.
Hinweis: Eine Selbsthilfegruppe muss Ende eines Jahres ihre benötigten Mittel planen und dann Anfang des Jahres bei den Kranenkassen beantragen gemäß §20 SGB V.