25/10/2025
Neue Verordnung für Ergotherapie? Was Sie jetzt wissen sollten 💡
Wenn Ihnen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine neue Verordnung für Ergotherapie ausgestellt wurde, gibt es einige wichtige gesetzliche Fristen und Hinweise, die Sie beachten sollten 📌
Unabhängig davon empfehlen wir unseren Patienten immer rechtzeitig eine Folgeverordnung bei fortlaufender Behandlung zu organisieren ☝️
🔹️ Behandlungsbeginn:
Die erste Therapie muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.
🔹️ Ausnahme Dringlicher Behandlungsbedarf:
Ist auf der Verordnung ein Kreuz bei „dringlicher Behandlungsbedarf“ gesetzt, muss die Therapie innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung starten, wobei dies oftmals in der Terminierung und Organisation eine Herausforderung darstellen kann.
🔹️ Unterbrechungen zwischen Terminen:
Zwischen einzelnen Behandlungsterminen darf eine Pause von maximal 14 Tagen liegen – andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies besprechen wir natürlich immer persönlich mit Ihnen als Patienten.
🔹️ Zuzahlung:
Entgegen der gängigen Vorgehensweise gehen wir wie folgt damit um: Nach Abschluss der Verordnung ist bei uns die Zuzahlung in bar oder per Rechnung zu begleichen. Die Höhe einer etwaigen Zuzahlung teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
💬 Unser Tipp:
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich mit Ihrer Verordnung – damit wir zeitnah einen passenden Termin für Sie finden und Sie optimal betreuen können 💚
📍 SENIO‑VITAL Ergotherapie
Friedrich-Wilhelm-Straße 7, 16798 Fürstenberg/Havel
Telefon: 033093 61798
E-Mail: Ergotherapie@senio-vital.de