27/10/2025
Liebe Patientenbegleiter*innen,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie kurz über die gesetzlichen Vorgaben zur Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten informieren:
Seit Januar 2022 gibt es im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) neue Regelungen, die wir als Tierarzt*innen zwingend einhalten müssen:
Ihr Tier muss von uns untersucht und eine Diagnose gestellt worden sein, bevor ein rezeptpflichtiges Medikament abgegeben werden darf.
Die abgegebene Menge darf nur dem tatsächlichen, ermittelten Bedarf entsprechen und nicht überschritten werden.
Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur dann abgegeben werden, wenn Ihr Tier in unserer Praxis bekannt ist und die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Medikamente abgeben dürfen, wenn keine aktuelle Untersuchung oder Diagnose vorliegt – auch dann nicht, wenn ähnliche Beschwerden schon früher behandelt wurden. Diese Vorschrift ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit und Gesundheit Ihres Tieres.
Wir bitten Sie daher herzlich, diese Vorgaben zu akzeptieren und von Diskussionen an der Anmeldung abzusehen. Das erspart allen Beteiligten Nerven und Zeit – Zeit, die wir lieber unseren tierischen Patienten widmen möchten
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Ihr Praxisteam der Tierarztpraxis am Wiesengrund