09/04/2022
Dr. Wolfgang Hammer deckt mit neuer Studie Schwachstellen der Rechtspraxis an deutschen Familiengerichten auf.
Lt. seiner Studie halten deutsche Jugendämter und Familiengerichte an fachlich nicht oder nicht mehr belegten Grundsätzen fest: Mütter würden Kinder entfremden; Mütter erfänden Gewalt und Missbrauch; nur eine 50:50-Aufteilung der Betreuungszeit würde Kinder gesund aufwachsen lassen; Mütter erfänden Gewalt und Missbrauch.
Es ist etwas faul in der Anwendung des deutschen Familienrechts, wenn diese Grundsätze zur Grundlage der Entscheidungen werden ohne sie im konkreten Fall zu hinterfragen. Nur so aber sind viele Entscheidungen der Vergangenheit erklärbar:
Warum sonst verlangen, Jugendämter und Familiengerichte sogar nach konkreten Hinweisen auf (sexualisierte) Gewalt und unter Androhung von Zwangsmaßnahmen und
dem Entzug der elterlichen Sorge Umgang zwischen Tatverdächtigen und betroffenen Kindern?
Warum sonst wird insbesondere Müttern, die sich hiergegen zur Wehr setzen, nicht selten
die elterliche Sorge entzogen und das Kind muss beim verdächtigen Elternteil oder in einer Einrichtung leben?
Warum sonst wird, Müttern nach Trennungen nahezu regelhaft unterstellt, sie würden
Anzeige erstattet haben, um sich am anderen Elternteil zu rächen oder um sich Vorteile im
Sorgerechtsstreit zu verschaffen?
Warum sonst gehen, Richter*innen regelmäßig davon aus, Kinder würden immer beide
Eltern lieben und brauchen und zwar beide gleich, ganz gleich, was diese ihnen angetan
haben?
Warum sonst führen, ideologisch ausgerichtet Verbände Fortbildungen für Familienrichter
und Jugendamtsmitarbeiter durch, bei denen wissenschaftlich mindestens umstrittene Theorien aus der Bindungsforschung vermittelt werden?
Warum sonst verlieren Mütter häufiger das Sorgerecht für ihre Kinder als Väter, und dies
selbst nach Fällen eindeutig belegbarer Gewalt?
Das muss aufhören. Es hat um das Kindeswohl zu gehen und nachrangig um das
Elternwohl.