Our Story
Das IGPP bewahrt seit seinen Anfängen wissenschaftliche Materialien auf, um diese längerfristig zu sichern und damit zukünftigen Forschungsprojekten zugänglich machen zu können. So ist ein Archiv entstanden, in dem vielfältiges Material zu allen Formen außergewöhnlicher Erfahrungen, insbesondere zu den Bereichen "Außersinnliche Wahrnehmung" und "Psychokinese", vorliegt.
Mit seinem speziellen Sammlungsprofil nimmt das IGPP-Archiv eine einzigartige und zentrale Position in der europäischen Wissenschaftslandschaft ein.
Die Bestände des IGPP-Archivs setzen sich aus drei großen Schwerpunkten zusammen:
-Nachlässe bzw. Teilnachlässe bedeutender Persönlichkeiten aus der Geschichte der europäischen Parapsychologie wie zum Beispiel Louis Darget (1847-1921), Albert von Schrenck-Notzing (1862-1929), F***y Moser (1872-1953), Albert Hellwig (1880-1951) oder Hans Bender(1907-1991).
-Umfangreiche Materialien einer seit 1950 laufenden Institutsarbeit, wobei sich hier die unterschiedlichsten Bestandsformen (Schriftgut zu Forschungsprojekten, Korrespondenzen, Fotografien, Tonbandaufnahmen, Filmaufnahmen) ergänzen.
-Verschiedene Sammlungsbestände aus den Bereichen Wissenschaft und Publizistik (z.B umfangreiche Pressesammlungen, Sammlungen von universitären Abschlussarbeiten, Projektberichte).
Das Institutsarchiv versteht sich als Teil einer vielfältigen nationalen und internationalen Archivlandschaft. Es ist bestrebt, seine Bestände zu erweitern, und gerne bereit, relevantes Material aus Gesellschaft und Wissenschaft zu übernehmen.
Archiv-Benutzungsordnung
§ 1 Zweck
Das Archiv des IGPP dient a) der wissenschaftlichen Forschung und b) der Öffentlichkeitsarbeit.
§ 2 Benutzung
1. Das Archiv ist allgemein auf Antrag zugänglich.
2. Ein Antrag auf Benutzung ist schriftlich zu stellen. Dabei sind der Benutzungszweck und das Arbeitsvorhaben so genau wie möglich nachzuweisen und anzugeben.
3. Über die Art der Benutzung entscheidet das IGPP.
4. Dem IGPP ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass bei der Verwertung von Archivalien die Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter beachtet werden.
5. Die Weitergabe von Archivalien des IGPP an Dritte bedarf einer schriftlichen Genehmigung des IGPP.
6. Von jeder gedruckten oder Netzpublikation, die unter Auswertung von Archivalien des IGPP zustande kommt, ist dem IGPP ein Exemplar unaufgefordert und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
7. Die Benutzung kann versagt werden, wenn eine Verletzung der Interessen des IGPP droht, Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie weitere schutzwürdige Belange Dritter verletzt würden, der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt oder der Erhaltungszustand des Archivguts bei einer Nutzung gefährdet wäre.
Freiburg i. Br., im Januar 2014
Institutsleitung
Univ.-Prof. Dr. Dieter Vaitl