31/01/2016
!PETITION: DROHENDES AUS FÜR ALTERNATIVMEDIZIN!
Liebe Freunde der Homöopathie,
seit vorgestern ist die Petition online, die die Tierheilpraktikerverbände an den Deutschen Bundestag gerichtet haben:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html
Da es sich um eine offizielle Petition des Petitionsausschusses des Bundestages handelt, muss sich jeder Unterzeichner vorerst korrekt registrieren und die Unterzeichnung dann über einen Link bestätigen.
Das Thema betrifft JEDEN TIERHALTER. Wird die EU-Verordnung in der jetzigen Entwurfs-Form unverändert in Kraft gesetzt kann dies auch bedeuten, dass die zur Zeit so vielfältig verfügbaren Nahrungsergänzungsmittel für Hund, Katze und Pferd massiv eingeschränkt werden.
Ein Fachverband fasst das Thema wie folgt zusammen:
"Die EU versucht gerade, die Anwendung homöopathischer, aber auch anderer naturheilkundlicher Medikamente am Tier erheblich einzuschränken. Hintergrund dieses Entwurfes ist der Versuch der EU, die übermäßige Verabreichung von Antibiotika an Tieren einzudämmen. Leider schießt die EU dabei, was homöopathische Arzneimittel angeht, weit über das Ziel hinaus. Neben den Homöopathika sind auch Arzneipflanzen, Phytotherapeutika, Blutegel, Organpräparate und weitere Mittel der Naturheilkunde betroffen.
Kurz gefasst und sehr vereinfacht stellt sich das so dar: die Anwendung soll nur noch zulässig sein, wenn ein Medikament für die spezifische Tierart registriert ist.
Praktisch sähe das dann so aus, dass alle homöopathischen Einzelmittel, die wir heute am Tier verwenden, noch einmal spezifisch und potenzweise für Tiere registriert werden müssten.
z.B. "Belladonna C 30 für Hund, Katze, Pferd, Rind, Ziege, Schaf, Meerschweinchen, Kaninchen", "Belladonna C 200 für Tierart xyz" usw.
Kein Hersteller von Homöopathika wird die Kosten aufbringen, seine registrierten Homöopathika noch einmal durch ein Registrierungsverfahren für Tiere zu bringen!
Für Tiere stehen derzeit nur wenige Homöopathika zur Verfügung, die als Einzelmittel zugelassen sind, und dann auch meist nicht in Form von Globuli, sondern als Injektionspräparate.
Wenn der Entwurf umgesetzt wird, werden nur noch Tierärzte Homöopathika verordnen dürfen und das auch nur unter eingeschränkten Bedingungen (sog. Umwidmung).
Es ist nicht zutreffend, dass dieser Entwurf nur für Nutztiere gilt (schlimm genug). Er würde auch die Behandlung von Hund, Katze, Meerschwein etc. erfassen und auch die Verabreichung von Medikamenten durch den Tierhalter.
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände hat gemeinsam mit dem Verband "Artgerechte TierGesundheit e. V." (ATG) eine Online-Petition erarbeitet, in der sie die Bundesregierung auffordern, dem Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. Die ATG hat diese Petition am Anfang November 2015 beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Diese ist seit 27.01.2016 freigeschaltet.
Wir brauchen 50.000 online-Unterschriften bis zum 24. Februar 2016, um eine Anhörung erwirken zu können.
Daher die dringende Bitte, dass Sie die Tierhomöopathie unterstützen, indem Sie die Petition mitzeichnen und diesen Aufruf an geeignete Personen weiterverbreiten. Für die Mitzeichnung ist eine Registrierung bei epetitionen.bundestag.de erforderlich."
Wenn Sie sich näher informieren wollen, können Sie hier weiterlesen:
http://kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles/Online-Petition-zur-geplanten-EU-Verordnung-fuer-Tierarzneimittel
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Nadja Urban
Tierheilpraktikerin – Klassische Homöopathie
Schlehdorn 11
35398 Gießen