31/10/2025
Vor Schreck vergessen, die Maske abzunehmen? 😶🌫️ Buuh!
An Halloween verwandeln sich die Wege und Straßen der Städte wieder in ein Gruselkabinett voller Masken, Schminke und ausgefallenen Verkleidungen. Wenn Du vorhast, verkleidet mit dem Auto zu fahren, musst Du allerdings ein paar Dinge beachten, damit der nächste Schrecken nicht in Form eines Bußgeldes in deinen Briefgasten geistert.
Als Fahrer:in muss Dein Gesicht von außen aus erkennbar sein. An Halloween bedeutet das: Deine Maske oder Schminke solltest du erst anlegen, wenn Du am Ort des Geschehens angekommen bist. Und sie auf dem Heimweg auch wieder ablegen.
Denn gemäß § 23 Abs. 4 StVO darf das Gesicht beim Fahren nicht so verhüllt sein, dass es nicht mehr erkennbar ist. Wirst Du mit Maske erwischt, drohen 60 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Dazu kann im Falle eines Unfalls auch noch der Verlust des Versicherungsschutzes kommen, wenn Deine Wahrnehmung durch die Maske eingeschränkt wurde.
Wer also schon auf dem Weg zur Party einen schaurigen Eindruck machen möchte, der fährt an Halloween am besten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder geht zu Fuß.
Happy Halloween! 👻🕸️