Bestattungen Riegler

Bestattungen Riegler Bestattungsinstitut J. Riegler seit 1954. Pietät und Diskretion stehen für uns an erster Stelle.

27/03/2024

[Vermeiden]
Was sollten wir in der Begegnung mit Trauernden vermeiden? 🤔

Lasst uns gemeinsam darüber sprechen, wie wir besser unterstützen können! 💬💔

Wir freuen uns, wenn Ihr Eure Erfahrungen hier in den Kommentaren teilt.💭

Euer trauer/now und Raum für Trauer Team




24/12/2023

Weihnachten ist die Zeit der Liebe, der Hoffnung, der Freude, eine Zeit die aber für manche von uns nicht einfach ist. Es gibt viele liebe Menschen die von uns gegangen sind und in dieser Zeit uns am meisten Fehlen.

Doch vergessen werden wir sie nicht, man erinnert sich zurück an die schöne Zeit die man gemeinsam zusammen verbracht hat auch in der Weihnachtszeit. Tief im Herzen sind sie bei uns.

Wir denken fest an sie und hoffen das unsere Lieben von oben auf uns herab sehen ✨

Wir danken allen für das in uns gelegte Vertrauen, allen Geschäftspartnern und Lieferanten.

Wir wünschen ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, wundervolle Momente und warme Herzen.

Ihr Team von Bestattungen Riegler

03/12/2023

Die erste Kerze brennt🕯️✨

~Auch diese Kerze brennt für all unsere Lieben,
die im Himmel sind~

Das gesamte Team von Bestattungen Riegler,
wünscht Ihnen und ihren Familien eine schöne Adventszeit.

03/12/2023

FRIEDHOFSMOMENTE | 2

mit Trauer Now

„Mein persönlicher Friedhofsmoment in Jever: Es war so ein schöner Tag, die Sonnenstrahlen fielen durch die Bäume. So ein schönes feeling mit diesen alten Grabsteinen.

‚Wenn die Sonne strahlt, lachst du mit mir. Wenn es regnet, weiß ich, du bist mir ganz nah.‘“

Danke Anneke!

01/12/2023

Bayern lehnt die sogenannte Reerdigung als Bestattungsform ab. Das geht laut "Spiegel" aus einem Schreiben des bisherigen bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek, CSU, an den Bestatterverband von Mitte Oktober hervor.

01/12/2023
13/07/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider hat uns das Hochwasser sehr schwer getroffen und die Aufräumarbeiten laufen auf Hochtouren. Wir bitten sie um Verständnis das es zu leichten Verzögerungen kommen kann.

Natürlich sind wir trotz der Lage weiterhin für sie da und versuchen unser Möglichstes.

Wir danken Ihnen und unseren Tapferen Helfern von Herzen 🙏🏻

Ihr Team des Bestattungsinstituts Riegler.

Sehr geehrte Damen und Herren, ab den 15.03.2021 ab 7.00 Uhr ist die B470 /Greiendorfer Weg bis zum 9.04.2021 gesperrt, ...
12/03/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab den 15.03.2021 ab 7.00 Uhr ist die B470 /Greiendorfer Weg bis zum 9.04.2021 gesperrt, da ein Kanalanstich durchgeführt wird.

Die Zufahrt unseres Instituts ist weiterhin von Lonnerstadt kommend befahrbar. Natürlich weißen wir sie auch telefonisch daraufhin und helfen ihnen gerne weiter.

Wir danken Ihnen für ihr Verständnis.

28/10/2020

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat am 23.10.2020 nachfolgende Informationen zu Beerdigungen herausgegeben:

"Für Bestattungen sind weiterhin die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 Satz 1 der 7. BayIfSMV entsprechend anwendbar. Damit gelten für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte folgende Vorgaben:

• In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird; zwischen den Teilnehmern ist, soweit diese nicht dem in § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 7. BayIfSMV genannten Personenkreis angehören, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.

• Im Freien ist grundsätzlich zwischen Personen, die nicht dem in § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 7. BayIfSMV genannten Personenkreis angehören, ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung wird empfohlen.

• Es besteht ein Infektionsschutzkonzept, das die Infektionsgefahren im Hinblick auf die örtlichen Traditionen und Gegebenheiten minimiert. Dieses hat insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung der dargestellten Vorgaben sowie zur Reinigung und Lüftung (in Gebäuden) zu beinhalten. Das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Trauerfeiern im privaten Kreis gelten als private Feiern. Für sie gilt grundsätzlich § 5 Abs. 2 3 der 7. BayIfSMV. Das bedeutet auch, dass für Regionen mit akuten Infektionsgeschehen Einschränkungen gelten. Auf die Regelungen in § 24 Satz 2 Nr. 5 und § 25 Satz 2 Nr. 3 der 7. BayIfSMV in der seit 23. Oktober 2020 geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen."

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Link zur 7. BayIfSMV und den dazugehörigen Änderungsverordnungen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/

Wir dürfen unseren Alex Karakulov herzlich zu seiner bestandenen Fahrzeuglackierermeisterprüfung gratulieren, der das Th...
17/07/2019

Wir dürfen unseren Alex Karakulov herzlich zu seiner bestandenen Fahrzeuglackierermeisterprüfung gratulieren, der das Thema Bestattungen gewählt hat. Wir danken dir das wir mit dabei sein durften und dich unterstützen konnten. Herzlichen Glückwunsch und alles erdenklich gute für deine weitere Zukunft.

19/03/2019

Das Problem wurde behoben, wir sind wieder ganz normal unter der 09193/1845 für Sie erreichbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine angenehme Woche.

Adresse

Greiendorfer Weg 11
Höchstadt
91315

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