11/01/2024
Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend im Einsatz. Aber was bedeutet das genau für euch, unsere geschätzten Kunden?
Das E-Rezept, eine digitale Form des bisher bekannten rosa Papierrezepts, revolutioniert die Art und Weise, wie Verordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gehandhabt werden. Der Arzt erstellt das Rezept elektronisch und speichert es sicher auf einem zentralen Server. Ihr als Patienten erhaltet dann nicht das physische Rezept, sondern einen digitalen Schlüssel – das sogenannte E-Rezept-Token.
🔑 Mit diesem Schlüssel könnt ihr in jeder Apotheke das digitale Originalrezept vom zentralen Server abrufen und bearbeiten lassen.
📆 Die Einführung des E-Rezepts ist ein schrittweiser Prozess, der bereits seit September 2022 in Apotheken umgesetzt wird. Seit Juli 2023 kann das E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den Apotheken eingelöst werden. Nun, ab Januar 2024, ist das E-Rezept bundesweit auch für Ärzte und Krankenhäuser verpflichtend.
Für Not- und Spezialfälle bleibt das Papierrezept erhalten.
Das E-Rezept bringt viele Vorteile: Es ist sicher, effizient und umweltfreundlich. Wir sind bereit, euch durch diese neue digitale Ära zu begleiten!
Habt ihr Fragen zum E-Rezept? Wir sind gerne für Euch vor Ort da!
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