11/11/2025
Die ErnährungsBERATUNG gehört normalerweise in den Bereich Prävention, richtet sich meist an gesunde Menschen bei Fragen zur richtigen Ernährung und soll Mangel- und Fehlernährung vermeiden.
Die ErnährungsTHERAPIE richtet sich an erkrankte Menschen und ist eine Ergänzung bei ernährungsbedingten Krankheiten bzw. soll krankheitsbedingte Ernährungsprobleme lindern. Das bedeutet: Grunderkrankungen positiv beeinflussen bzw. ihr Fortschreiten stoppen oder hinauszögern und Beschwerden zu lindern.
Die Bezeichnungen „Ernährungsberater“ und „Ernährungstherapeut“ sind nicht geschützt. Damit sich die Kassen an den Kosten beteiligen, werden nur folgende Qualifikationen anerkannt: Diätassistenten mit staatlich anerkanntem Fachschulabschluss, Ökotrophologen und Ernährungswissenschaftler mit entsprechender Zusatzausbildung, Absolventen fachverwandter Studiengänge mit entsprechender Zusatzausbildung und Ärzte mit Zusatzausbildung in Ernährungsmedizin
Die Krankenkassen beteiligen sich nur an den Kosten einer ErnährungsBERATUNG, wenn sie ausdrücklich der Prävention dient – die Höhe des Zuschusses ist bei den Kassen unterschiedlich.
Die ErnährungsTHERAPIE ist (mit Ausnahme bei Mukoviszidose, Phenylketonurie oder seltenen angeborenen Stoffwechselstörungen) prinzipiell keine Kassenleistung. Die Kassen entscheiden jeweils nach Antrag, ob sie sich an den Kosten beteiligen – für den Antrag benötigt man eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, einen Kostenvoranschlag und Angaben zur Qualifikation des Ernährungstherapeuten.
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